Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 307

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 307 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 307); Gesetzblatt Teil II Nr. 46 Ausgabetag: 30. August 1955 307 Der Lieferer verpflichtet sich, für eine kontinuierliche Belieferung innerhalb der Dekade Sorge zu tragen und übermittelt hierzu dem Besteller monatlich die Waggonplanung. Für die Auslagerung der eingelagerten Mengen werden folgende Zeiträume vereinbart: Ort und Datum Ort und Datum ' als Lieferer als Besteller Anordnung über das Statut der zentralgeleiteten Entwurfsbüros für Straßenwesen im Bereich des Ministeriums für Verkehrswesen. Vom 11. August 1955 Für die zentralgeleiteten Entwurfsbüros für Straßenwesen im Bereich des Ministeriums für Verkehrswesen wird folgendes Statut erlassen: § 1 Rechtliche Stellung Die Entwurfsbüros für Straßenwesen sind juristische Personen und Rechtsträger des ihnen übertragenen Volkseigentums. Sie sind Haushaltsorganisationen und unterstehen unmittelbar dem Ministerium für Verkehrswesen. § 2 . Name und Sitz (1) Die Entwurfsbüros für Straßenwesen führen im Reditsverkehr die Bezeichnung „Entwurfsbüro für Straßenwesen“ unter Hinzufügung des betreffenden Ortsnamens. (2) Der Minister für Verkehrswesen bestimmt den Sitz der Entwurfsbüros. § 3 Aufgaben Aufgabe der Entwurfsbüros für Straßenwesen ist die bautechnische Vorprojektierung und Projektierung sowie die dazugehörige Gütekontrolle (Entwurf und Statik) für Straßen und Straßenbrücken im Sinne der Bestimmungen über die Durchführung von Investitionsvorhaben der Volkswirtschaftspläne. Hierzu gehören insbesondere die Ausarbeitung von bautechnischen Vorentwürfen, Entwürfen und Ausführungsunterlagen für Straßen und Straßenbrücken, die Durchführung der in diesem Zusammenhang notwendigen Vermessungen und Baugrunduntersuchungen sowie die Abgabe bautechnischer Gutachten. § 4 Leitung (1) Die Leitung des Entwurfsbüros für Straßenwesen erfolgt nach dem Prinzip der persönlichen Verant- wortung und nach dem Grundsatz der Einzelleitung unter aktiver Mitwirkung aller im Entwurfsbüro Beschäftigten. (2) Das Entwurfsbüro wird durch einen Leiter geleitet. Dieser handelt im Namen des Entwurfsbüros auf der Grundlage der demokratischen Gesetzlichkeit. Er haftet dem Entwurfsbüro für die ihm durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zugefügten Schäden. (3) Der umfassenden Entscheidungsbefugnis des Leiters steht seine Verantwortung für das gesamte Entwurfsbüro gegenüber. Der Leiter ist bei seinen Entscheidungen an die Weisungen des Leiters der Hauptverwaltung des Straßenwesens im Ministerium für Verkehrswesen gebunden. (4) Alle mit leitenden Funktionen betrauten Mitarbeiter sind in ihrem Arbeitsbereich weisungsbefugt. Sie haften nach dem Prinzip der persönlichen Verantwortung dem Entwurfsbüro für die ihm durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten zugefügten Schäden. § 5 Struktur und Geschäftsverteilung (1) Für die Struktur der Entwurfsbüros ist der bestätigte Rahmenstruktur- und -Stellenplan maßgebend, der gleichzeitig die fortschrittlichste und sparsamste Arbeitsorganisation gewährleisten muß. (2) Der Leiter des Entwurfsbüros erläßt eine Dienstordnung, die der Bestätigung durch das Ministerium für Verkehrswesen bedarf. § 6 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Entwurfsbüro wird durch den Leiter - oder durch den technischen Leiter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. (2) Der Leiter ist allein zeichnungsberechtigt. Der technische Leiter ist in Gemeinschaft mit einem Bevollmächtigten nach Abs. 3- zeichnungsberechtigt. (3) Der Leiter des Entwurfsbüros kann andere Mitarbeiter des Entwurfsbüros in der Weise zur Vertretung ermächtigen, daß sie entweder zu zweit oder mit dem technischen Leiter zeichnen. (4) Der Leiter kann für ein genau festgelegtes Arbeitsgebiet oder für Einzelfälle Einzelvollmacht erteilen. (5) Unberührt bleiben die Bestimmungen über die Mitzeichnung des Haushaltsbearbeiters. (6) Die Zeichnung erfolgt in der Weise, daß der Zeichnende dem Namen des Entwurfsbüros unter Angabe der Funktion seine Namensunterschrift hinzufügt. § 7 Ernennung und Abberufung (1) Der Leiter des Entwurfsbüros wird auf Vorschlag des Leiters der Hauptverwaltung des Straßenwesens durch den Minister für Verkehrswesen, der technische;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Feindtätigkeit sicher und effektiv zu lösen. Die dient vor allem der Konzentration Operativer Kräfte und Mittel der Diensteinheiten Staatssicherheit auf die Sicherung der Schwerpunktbereiche und die Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte. Das politisch-operative ist unter konsequenter Durchsetzung der spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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