Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 30

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 30 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 30); 30 Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 22. Januar 1955 Anordnung über das Statut des Instituts für Energetik. Vom 20. Januar 1955 In Durchführung des § 2 der Anordnung vom 24. Februar 1953 über die Errichtung des Instituts für Energetik (ZB1. S. 81) wird für dieses Institut mit Zustimmung des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission nachstehendes Statut erlassen: § 1 Rechtsform und Sitz (1) Das Institut für Energetik ist juristische Person und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums. Es ist dem zuständigen Stellvertreter des Ministers für Schwerindustrie unterstellt. (2) Das Institut für Energetik hat seinen Sitz in Halle (Saale). (3) Der Direktor des Instituts kann nach Anhören des Kuratoriums mit Zustimmung des zuständigen Stellvertreters des Ministers für Schwerindustrie Außenstellen des Instituts errichten. § 2 Aufgaben (1) Das Institut hat technische und ökonomische Probleme der Energiewirtschaft, und zwar auf dem Gebiete der Erzeugung, Speicherung, Fortleitung, Verteilung und Anwendung von Elektroenergie und Gas sowie damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Probleme der Wärme- und Wasserwirtschaft, der Regel-, Meß- und betrieblichen Nachrichtentechnik zu bearbeiten. Dazu gehören im einzelnen: a) Untersuchung von Verfahren zur wirtschaftlichen Erzeugung und Nutzung von Energie; b) Ausarbeitung der Aufgabenstellung für Entwicklungen von Anlagen und Geräten für die Erzeugung, Speicherung. Fortleitung, Verteilung und rationelle Verwendung von Energie durch die Forschungs- und Entwicklungsstellen der volkseigenen Wirtschaft; c) Entwicklung von Geräten und Meßverfahren für die Übertragung von Energie, soweit sie nur in betrieblichen Anlagen der Energie durchführbar sind sowie der Sicherung und Verbesserung der Energieerzeugung und Energieübertragung dienen; d) wissenschaftlich-technische Auswertung der Stö-rungs- und Schadenstatistiken; e) Überprüfung von Anlagen und Geräten im Zusammenhang mit der Erhöhung des Nutzeffektes der angewandten Energie; f) wissenschaftlich-technische Beratung staatlicher Organe, beteiligter Betriebe und der Verbraucher auf dem Gebiete der Energiewirtschaft; g) Beobachtung der Entwicklung der Technik, insbesondere durch Auswertung des Schrifttums nach den Richtlinien der Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur; h) Mitwirken bei der Ausbildung wissenschaftlich-technischer Kader auf dem Gebiete der Energiewirtschaft. (2) Der zuständige Stellvertreter des Ministers für Schwerindustrie kann dem Institut im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission weitere Aufgaben übertragen. § 3 Gliederung (1) Für die Struktur des Instituts ist der vom Minister für Schwerindustrie bestätigte Strukturplan verbindlich. (2) Im Strukturplan des Instituts sind Abteilungen bzw. Arbeitsgebiete vorzusehen für a) gesamtenergetische Fragen, b) Wärmewirtschaft, c) Elektroenergieerzeugung (Kraftwerke), d) Koks- und Gaserzeugung (Gaswerke), e) Elektroenergieverteilung, f) Gasverteilung, g) Energieanwendung, h) Regelungs-, Steuer- und Fernmeßtechnik, i) Dokumentation, k) Kader, l) Verwaltung. § 4 Leitung (1) Das Institut wird durch den Direktor geleitet, der Wissenschaftler oder wissenschaftlich qualifizierter Ingenieur sein muß. (2) Sein ständiger Vertreter ist der. Stellvertretende Direktor, der zugleich eine wissenschaftliche Abteilung leiten muß. (3) Der Direktor hat das Recht, über alle Angelegenheiten des Instituts allein zu entscheiden. Er ist dabei an die bestätigten Pläne des Instituts und an die Weisungen der zuständigen Organe des Ministeriums für Schwerindustrie gebunden. Er soll in wichtigen Fragen seine Entschlüsse auf Grund von Beratungen mit den zuständigen leitenden Mitarbeitern des Instituts fassen. (4) Der Direktor trägt die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit des Instituts. Er handelt im Namen des Instituts auf der Grundlage der demokratischen Rechtsordnung. (5) Die leitenden Mitarbeiter des Instituts sind im Rahmen der Entscheidungen des Direktors in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt und dem Direktor gegenüber für ihren Aufgabenbereich verantwortlich. § 5 Vertretung des Instituts im Rechtsverkehr (1) Das Institut wird im Rechtsverkehr durch den Direktor allein oder durch seinen Stellvertreter gemeinsam mit einem hierzu Bevollmächtigten vertreten. (2) Der Direktor des Instituts ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (3) Im Rahmen der ihnen erteilten Vollmachten können auch zwei Bevollmächtigte das Institut vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen gemeinsam zeichnen. Solche Vollmachten dürfen nur von dem Direktor des Instituts schriftlich erteilt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben und Anforderungen an die konkrete Gestaltung und Sicherung wesentlicher Prozesse in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und bei spezifischen sich ständig wiederholenden Vollzugsmaßnahmen unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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