Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 3

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 3 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 3); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 10. Januar 1955 3 Für Geländeerschließungen werden, soweit die Finanzierung noch aus volkseigenen Wohnungsbaumitteln erfolgt, die Räte der Städte bzw. Kreise als Investitionsträger hiermit allgemein zugelassen. 4. Die Planträger haben den Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme dem Ministerium für Aufbau rechtzeitig vor Erteilung der Planauflage vorzulegen. Dem Antrag ist folgende Übersicht in dreifacher Ausfertigung beizufügen: Standort, Investitions- träger WE vorgesehen' Insgesamt WE für folgende Bedarfsträger Die Bewilligung einer Ausnahme wird vom Ministerium für Aufbau folgenden Dienststellen mitgeteilt: a) dem Planträger, b) dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. Berliri, den 1. Dezember 1954 Ministerium für Aufbau Winkler Minister Anordnung zum Plan der Enttrümmerung. Vom 24. Dezember 1954 § 1 (1) Die aus staatlichen Mitteln finanzierten Enttrümmerungsarbeiten im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik werden von den Planträgern der Enttrümmerung verantwortlich durchgeführt. Die dazu erforderlichen Pläne sind von den Enttrümmerungsträgern aufzustellen, vom Planträger zusammenzutragen, nach Abstimmung mit der vom Ministerium für Aufbau übergebenen Kontrollziffer zu beschließen und dem Ministerium für Aufbau zur Bestätigung vorzulegen. (2) Planänderungen sind dem Ministerium für Aufbau zur Zustimmung vorzulegen. (3) Der Plan der Enttrümmerung auf Reichsbahngelände wird durch das Ministerium für Verkehrswesen durchgeführt. (4) Der Enttrümmerungsplan von Groß-Berlin wird durch den Magistrat von Groß-Berlin durchgeführt. § 2 (1) Die für die Enttrümmerung vorgesehenen Mittel werden im Haushaltsplan der Planträger eingeplant. Sie werden über die Deutsche Investitionsbank zur Verfügung gestellt. (2) Die Planträger haben die in ihrem Haushaltsplan für Enttrümmerung vorgesehenen Mittel entsprechend der materiellen Erfüllung des Enttrümmerungsplanes bis zum 5. des laufenden Monats an die Deutsche Investitionsbank zu überweisen. (3) Die Überweisung der Mittel erfolgt auf Grund des bestätigten Haushaltsplanes, ihre Ausreichung nach Vorlage von Rechnungen, die vom Enttrümmerungsträger bestätigt sein müssen. (4) Die Deutsche Investitionsbank kontrolliert die Finanzierung der in der Deutschen Demokratischen Republik planmäßig durchgeführten Enttrümmerungsarbeiten. § 3 Die Abteilungen Aufbau der Räte der Bezirke sind in Übereinstimmung mit den Plankommissionen Materialversorgung der Bezirke für die Verteilung der geborgenen Baustoffe verantwortlich. § 4 (1) Die Erlöse aus dem Verkauf von Materialien, die bei der aus Haushaltsmitteln finanzierten Enttrümmerung geborgen wurden, sind durch die Enttrümmerungsträger in ihrem Haushalt zu vereinnahmen. (2) Für die Bergung von Metall werden an die auf den Trümmerstellen eingesetzten Arbeitskräfte Metallbergungsprämien gezahlt. § 5- Die Planträger berichten monatlich dem Ministerium für Aufbau über die durchgeführten Arbeiten. § 6 (1) Diese Anordnung tritt mit dem 1. Januar 1955 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Anordnung vom 23. Mai 1952 zum Plan der Enttrümmerungsarbeiten (GBl. S. 447) und die Erste Durchführungsanweisung vom 23. Mai 1952 zur Anordnung zum Plan der Enttrümmerungsarbeiten (GBl. S. 448) außer Kraft. Berlin, den 24. Dezember 1954 Ministerium für Aufbau Winkler Minister Erste Anweisung zur Anordnung zum Plan der Enttrümmerung. Vom 24. Dezember 1954 Zur Durchführung der Anordnung vom 24. Dezember 1954 zum Plan der Enttrümmerung (GBl. II S. 3) wird folgendes angewiesen: § 1 Zu § 1 Abs. 1 der Anordnung (1) Planträger der Enttrümmerung sind die Räte der Bezirke und das Ministerium für Verkehrswesen mit den Reichsbahndirektionen. (2) Enttrümmerungsträger sind die Räte der Kreise oder Gemeinden, die Reichsbahnämter und Reichsbahn-Ausbesserungswerkstätten, die Enttrümmerungsarbeiten im Rahmen des Enttrümmerungsplanes durchführen. (3) Der für die planmäßigen Enttrümmerungsarbeiten von den Enttrümmerungsträgern aufgestellte Plan ist in zweifacher Ausfertigung dem Planträger einzureichen, von diesem zu prüfen und nach Abstimmung mit dem Enttrümmerungsplan des Planträgers von diesem zu genehmigen. Eine genehmigte Ausfertigung erhält der Enttrümmerungsträger zurück.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen, unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit zu erlassen, in der die Aufgaben und Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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