Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 293

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 293 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 293); 293 Gesetzblatt Teil II Nr. 44 Ausgabetag: 19. August 1955 schaft. Der Leiter handelt im Namen des Betriebes und haftet dem Betrieb für die'ihm diurch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zugefügten Schäden. (3) Der umfassenden Entscheidungsbefugnis des Betriebsleiters steht seine Verantwortung für den gesamten Betrieb gegenüber. Der Betriebsleiter ist bei seinen Entscheidungen an den Plan des Betriebes und an die Weisungen des Rates des Bezirkes gebunden. (4) Dem Leiter der volkseigenen Besamungs- und Deckstation unterstehen, soweit im Strukturplan vorgesehen, als nächste leitende Mitarbeiter a) der Betriebsassistent, b) der Hauptbuchhalter, c) die Nebenstellerileiter. Der Leiter der volkseigenen Besamungs- und Deckstation bestimmt, welcher leitende Mitarbeiter ihn im Verhinderungsfälle vertritt. (5) Alle mit leitenden Funktionen im Betrieb betrau-z ten Mitarbeiter sind in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt und persönlich verantwortlich. Sie haften daher entsprechend ihrer Verantwortung dem Betrieb für die ihm durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten zugefügten Schäden. (6) Die tierärztlichen Aufgaben der volkseigenen Be-samurtgs- und Deckstationen sind durch einen vertraglich gebundenen Tierarzt wahrzunehmen. Die Verträge bedürfen der Bestätigung durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. § 6 Vertretung der Betriebe im Rechtsverkehr (1) Die volkseigene Besamungs-' und Deckstation wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Leiter vertreten. (2) Der Leiter der volkseigenen Besamungs- und Deckstation hat das Alleinvertretungsrecht für den Betrieb und ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (3) Der Stellvertreter des Leiters ist berechtigt, gemeinsam mit einem vom Leiter Bevollmächtigten den Betrieb zu vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. (4) Sondervollmachten können auch anderen Mitarbeitern des Betriebes erteilt werden. Solche Vollmachten dürfen sich nur auf einen bestimmten Aufgabenbereich beziehen und können nur vom Betriebsleiter ausgestellt werden. (5) Der Hauptbuchhalter und sein Stellvertreter können den Betrieb im Rechtsverkehr nicht vertreten. Verfügungen über Zahlungsmittel bedürfen nach den hierfür geltenden Bestimmungen der Gegenzeichnung durch den Haupt- oder Oberbuchhalter oder eines Stellvertreters der volkseigenen Besamungs- und Deckstation. (6) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. Sonstige Zusätze außer denen von akademischen Graden entfallen. (7) Der Leiter des Betriebes und sein Stellvertreter sind' nach den Vorschriften der Vierten Durchführungsbestimmung vom 7. April 1952 zur Verordnung über Maßnahmen zur Einfühi-ung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S, 290) in das Register der volkseigenen Wirtschaft einzütragen. § 7 1 Struktur der Betriebe Für die Struktur der Betriebe sind die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erlassenen Rahmen-Strukturpläne maßgebend, die von der 'Staatlichen Stellenplankommission bestätigt worden sind. § 8 Dienst- und Geschäftsordnung der volkseigenen Besamungs- und Deckstationen Der Dienst- und Geschäftsablauf wird durch eine Dienstordnung der volkseigenen Besamungs- und Deckstationen geregelt. Anordnung über das Statut des Künstlerischen Beirates bei der Hauptverwaltung Holz und Kulturwaren des Ministeriums für Leichtindustrie. Vom 10. August 1955 In Verwirklichung des Beschlusses des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Januar 1954 über die neuen Aufgaben der Innenarchitektur und der Möbelindustrie wurde zur Überprüfung der künstlerischen Qualität der Sortimente bei Möbeln, Tapeten, Raumtextilien, Leuchten, Glas und Keramik, Öfen, Bau- und Möbelbeschlägen, Holz- und Spielwaren und zur Ausschaltung unkünstlerischer Erzeugnisse auf ' diesen Gebieten ein Künstlerischer Beirat bei der Hauptverwaltung Holz und Kulturwaren des Ministeriums für Leichtindustrie gebildet. § 1 Um die Tätigkeit des Künstlerischen Beirates zu fördern und organisatorisch zu festigen, wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission, dem, Ministerium für Handel und Versorgung, dem Ministerium für Kultur, dem Staatssekretariat für Örtliche Wirtschaft und dem Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung nachstehendes Statut des Künstlerischen Beirates bei der Hauptverwaltung Holz und Kulturwaren des Ministeriums für Leichtindustrie (s. Anlage) % mit rechtsverbindlicher Wirkung erlassen. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. August 1955 Ministerium für Leichtindustrie I. V.: Teich m.a n n Staatssekretär "" Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Künstlerischen Beirates bei der Hauptverwaltung Hoiz und Kulturwaren des Ministeriums für Leichtindustrie § 1 Aufgaben des Beirates 1. Die Hauptaufgabe des Beirates ist es, durch Einwirkung auf die künstlerische Qualität der Produktion und Beurteilung der Erzeugnisse eine wirksame Verbesserung def materiellen und' kulturellen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Hcrausarböitung der Potenzen, und Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Recht im erforderlichen Umfang zu den zu bekämpfenden Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner liegenderVorkommnisse zu, die mit der Zuführung einer relativ großen Anzahl von Dugcndlichen verbunden sind. Ferner sind die Kräfte der Linie Untersuchung kurzfristig auf die Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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