Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 287

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 287 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 287); Gesetzblatt Teil II Nr. 43 Ausgabetag: 12. August 1955 287 (2) Die Betriebe sind berechtigt, die Be- und Verarbeitung von Waren selbst vorzunehmen, Werkküchen zu bewirtschaften, Werkstätten zu unterhalten sowie das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe auszuüben. (3) Bei der Durchführung ihrer Aufgaben ergeben sich für die Betriebe folgende Schwerpunkte: a) Bedarfsgerechte Erweiterung des Warensortiments und Verbesserung der Qualität der Ware durch Auswertung der Bedarfsermittlung und Verstär- ' kung der Qualitätskontrolle in enger Zusammenarbeit mit den Herstellerbetrieben und dem volkseigenen Großhandel. b) Sicherung einer kontinuierlichen bzw. saisongerechten Versorgung der Bevölkerung. Erhöhung der Verkaufskultur. e) Erhöhung der Rentabilität der Betriebe. d) Entwicklung bzw, Anwendung neuer Arbeitsmethoden. § 10 Änderung und Aufhebung des Statuts Änderungen dieses Statuts und seine Aufhebung erfolgen durch das Ministerium für Handel und Versorgung im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten , § U Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft (2) Gleichzeitig tritt das Statut vom 11. August 1952 der volkseigenen Einzelhandelsbetriebe HO-Wismut (MinBL S. 132) außer Kraft. Berlin, den 5. August 1955 Ministerium für Handel und Versorgung L V.: Wachowius Staatssekretär Anordnung über das Statut der Niederlassungen der dem Ministerium für Handel und Versorgung nachgeordneten Großhandelskontore. Vom 5. August 1955 Auf Grund des Abschnittes C Ziff. 2 Abs. 6 des Beschlusses des Ministerrates vom 5. August 1954 über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Handels (GBL S. 699) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten für die Niederlassungen der dem Ministerium für Handel und Versorgung nachgeordneten Großhandelskontore folgendes Statut erlassen: § 1 Rechtliche Stellung der Niederlassungen (1) Die Niederlassungen sind volkseigene Betriebe im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBL S. 225) und damit juristische Personen und Rechtsträger des ihnen übertragenen Volkseigentums. (?) Die Niederlassungen unterstehen der unmittelbaren Aufsicht, Anleitung und Kontrolle der Verwaltung des zuständigen Großhandelskontors. § 2 Name der Niederlassungen Die Niederlassungen führen im Rechtsverkehr den Namen: „Großhandelskontor für (Name des Großhandelskontors) Niederlassung (Ort der Verwaltung der Niederlassung)** 1 § 3 Sitz der Niederlassungen Sitz der Niederlassungen ist der Ort der Verwaltung der Niederlassungen. § 4 Leitung der Niederlassungen (1) Die Leitung der Niederlassungen erfolgt nach dem Prinzip der persönlichen Verantwortung und nach dem Grundsatz der Einzelleitung bei aktiver Mitwirkung aller in den Niederlassungen Beschäftigten an der Entwicklung der Niederlassungen. (2) Die Niederlassung wird von dem Direktor geleitet. Der Direktor handelt im Namen der Niederlassung. Er haftet der Niederlassung für die ihr durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zugefügten Schäden. (3) Der Direktor ist bei seinen Entscheidungen an die demokratische Gesetzlichkeit, die Pläne der Niederlassung und die Weisungen der Verwaltung des zuständigen Großhandelskontors gebunden. (4) Im Falle der Abwesenheit des Direktors wird die Niederlassung vom Handelsleiter geleitet. Während der Vertretung gehen die Rechte und Pflichten des Direktors auf den Handelsleiter über. (5) Alle mit leitenden Funktionen in der Niederlassung betrauten Mitarbeiter sind in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt und persönlich verantwortlich* Sie haften der Niederlassung entsprechend ihrer Verantwortung für die ihr durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten zugefügten Schäden. § 5 Vertretung der Niederlassungen im Rechtsverkehr (1) Die Niederlassung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Direktor vertreten. Der Direktor hat das Alleinvertretungsrecht für die Niederlassung und ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (2) Im Rahmen der ihnen erteilten Vollmachten können auch andere Mitarbeiter der Niederlassung oder Personen die Niederlassung vertreten. Vollmachten werden durch den Direktor erteilt, und zwar schriftlich in der Weise, daß die Bevollmächtigten einzeln oder zu zweit vertretungs- und zeichnungsberechtigt sind. (3) Im Falle der Abwesenheit des Direktors wird die Niederlassung vom Handelsleiter im Rechtsverkehr vertreten. Während der Vertretung gehen die Rechte und Pflichten des Direktors auf den Handelsleiter über, \ (4) Die Begründung von finanziellen Verpflichtungen für die Niederlassung und Verfügungen über Zahlungsmittel der Niederlassung bedürfen nach den hierfür geltenden Bestimmungen der Abzeichnung bzw. Gegenzeichnung durch den Hauptbuchhalter oder dessen Stellvertreter,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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