Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 25

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 25 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 25); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 19. Januar 1955 25 (3) Die Leiter und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fachrichtungen üben Lehrtätigkeit in den Lehrgängen und Kursen aus. (4) Sie sind verpflichtet a) zur Bearbeitung der Materialien und Studienanleitungen für die Weiterbildung im speziellen Fachgebiet; b) zur Entwicklung von besseren Methoden der Weiterbildung; c) zur Sammlung von Materialien, die der Weiterbildung dienen; d) zur Sammlung von Materialien, die der Forschung dienen und dem Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut oder dem Deutschen Zentralinstitut für Lehrmittel übergeben werden sollen. (5) Der Leiter der Fachrichtung ist dem Leiier der Sektion zur Rechenschaftslegung verpflichtet. (6) Der Leiter der Fachrichtung leitet das Fachkabinett. § 14 Ausstellung von Zeugnissen Das Zentralinstitut für Lehrerweiterbildung ist berechtigt, Zeugnisse über Teilnahme an Lehrgängen oder Kursen auszustellen. § 15 Haushalt Die Haushaltspläne des Zentralinstituts für Lehrerweiterbildung bilden einen selbständigen Teil des Haushaltsplanes des Ministeriums für Volksbildung. § 16 Vermögen (1) Das Vermögen des Zentralinstituts für Lehrerweiterbildung (Gebäude, Ausstattung, Inventar) ist Volkseigentum. (2) Jeder Angehörige des Zentralinstituts für Lehrerweiterbildung ist persönlich für die Erhaltung und sorgsame Pflege des Volkseigentums verantwortlich. Anordnung zur Änderung der Anordnung über das Fernstudium zur Qualifizierung von Fachlehrern für Körpererziehung an der Pädagogischen Hochschule Potsdam. Vom 12. Januar 1955 Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Staatssekretariat für Hochschulwesen wird in Abänderung der Anordnung vom 30. April 1953 über das Fernstudium' zur Qualifizierung von Fachlehrern für Körpererziehung an der Pädagogischen Hochschule Potsdam (ZB1. S. 200) folgendes angeordnet: § 1 Der. § 7 der Anordnung erhält folgenden Wortlaut: (1) Für die Teilnehmer am Fernstudium zur Qualifizierung von Fachlehrern für Körpererziehung an der Pädagogischen Hochschule Potsdam werden mit Wirkung vom 1. Januar 1955 Gebühren erhoben. (2) Für die Zahlung der Gebühren gelten die Bestimmungen der Anordnung vom 3. September 1953 über die Gebühren im Hochschulfernstudium (ZB1. S 448) entsprechend. (3) Für die Fahrten zu den Konsultationen können Schülerfahrkarten gelöst werden, § 2 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1955 in Kraft. Berlin, den 12. Januar 1955 Ministerium für Volksbildung I. V.: Laabs Staatssekretär Anordnung über die Errichtung des Instituts für Post- und Fernmeldewesen. Vom 6. Januar 1955 Um die Weiterentwicklung der Technik des Post-, Fernmelde- und Funkwesens auf wissenschaftlich begründeter, betriebstechnischer Grundlage entsprechend der sich ständig entwickelnden neuen Verkehrsbedingungen sicherzustellen, wird mit Zustimmung des Präsidiums des Ministerrates und im Einvernehmen mit dem Zentralamt für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission, dem Ministerium für Maschinenbau und dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1955 wird das Institut für Post- und Fernmeldewesen mit dem Sitz in Berlin errichtet. In diesem Institut werden das bisherige Post-und Fernmeldetechnische Zentralamt sowie das auf Grund der Anordnung vom 24. Januar 1953*(ZB1. S. 20) errichtete Zentralinstitut für Funktechnik zusammengefaßt. (2) Das Institut für Post- und Fernmeldewesen ist juristische Person und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums. (3) Das Institut untersteht dem Ministerium für Post-und Fernmeldewesen. § 2 Struktur, Aufgaben und Tätigkeit werden durch das Statut des Instituts (s. Anlage) festgelegt. § 3 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen bestellt im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission für das Institut ein Kuratorium. Zusammensetzung und Aufgaben dieses Kuratoriums werden durch das Statut geregelt. § 4 Die Struktur- und Stellenpläne des Instituts sind entsprechend der Verordnung vom 28. Mai 1953 über die Regelung des Stellenplanwesens (GBl. S. 796) aufzustellen und zu bestätigen. § 5 Das Institut ist Haushaltsorganisation. Seine Mittel werden im Haushalt der Deutschen Demokratischen Republik beim Ministerium für Post- und Fernmeldewesen veranschlagt. § 6 (1) Das bisherige Zentralinstitut für Funktechnik und das bisherige Post- und Fernmeldetechnische Zentralamt werden mit Wirkung vom 31. Dezember 1954 aufgelöst.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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