Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 25

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 25 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 25); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 19. Januar 1955 25 (3) Die Leiter und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fachrichtungen üben Lehrtätigkeit in den Lehrgängen und Kursen aus. (4) Sie sind verpflichtet a) zur Bearbeitung der Materialien und Studienanleitungen für die Weiterbildung im speziellen Fachgebiet; b) zur Entwicklung von besseren Methoden der Weiterbildung; c) zur Sammlung von Materialien, die der Weiterbildung dienen; d) zur Sammlung von Materialien, die der Forschung dienen und dem Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut oder dem Deutschen Zentralinstitut für Lehrmittel übergeben werden sollen. (5) Der Leiter der Fachrichtung ist dem Leiier der Sektion zur Rechenschaftslegung verpflichtet. (6) Der Leiter der Fachrichtung leitet das Fachkabinett. § 14 Ausstellung von Zeugnissen Das Zentralinstitut für Lehrerweiterbildung ist berechtigt, Zeugnisse über Teilnahme an Lehrgängen oder Kursen auszustellen. § 15 Haushalt Die Haushaltspläne des Zentralinstituts für Lehrerweiterbildung bilden einen selbständigen Teil des Haushaltsplanes des Ministeriums für Volksbildung. § 16 Vermögen (1) Das Vermögen des Zentralinstituts für Lehrerweiterbildung (Gebäude, Ausstattung, Inventar) ist Volkseigentum. (2) Jeder Angehörige des Zentralinstituts für Lehrerweiterbildung ist persönlich für die Erhaltung und sorgsame Pflege des Volkseigentums verantwortlich. Anordnung zur Änderung der Anordnung über das Fernstudium zur Qualifizierung von Fachlehrern für Körpererziehung an der Pädagogischen Hochschule Potsdam. Vom 12. Januar 1955 Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Staatssekretariat für Hochschulwesen wird in Abänderung der Anordnung vom 30. April 1953 über das Fernstudium' zur Qualifizierung von Fachlehrern für Körpererziehung an der Pädagogischen Hochschule Potsdam (ZB1. S. 200) folgendes angeordnet: § 1 Der. § 7 der Anordnung erhält folgenden Wortlaut: (1) Für die Teilnehmer am Fernstudium zur Qualifizierung von Fachlehrern für Körpererziehung an der Pädagogischen Hochschule Potsdam werden mit Wirkung vom 1. Januar 1955 Gebühren erhoben. (2) Für die Zahlung der Gebühren gelten die Bestimmungen der Anordnung vom 3. September 1953 über die Gebühren im Hochschulfernstudium (ZB1. S 448) entsprechend. (3) Für die Fahrten zu den Konsultationen können Schülerfahrkarten gelöst werden, § 2 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1955 in Kraft. Berlin, den 12. Januar 1955 Ministerium für Volksbildung I. V.: Laabs Staatssekretär Anordnung über die Errichtung des Instituts für Post- und Fernmeldewesen. Vom 6. Januar 1955 Um die Weiterentwicklung der Technik des Post-, Fernmelde- und Funkwesens auf wissenschaftlich begründeter, betriebstechnischer Grundlage entsprechend der sich ständig entwickelnden neuen Verkehrsbedingungen sicherzustellen, wird mit Zustimmung des Präsidiums des Ministerrates und im Einvernehmen mit dem Zentralamt für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission, dem Ministerium für Maschinenbau und dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1955 wird das Institut für Post- und Fernmeldewesen mit dem Sitz in Berlin errichtet. In diesem Institut werden das bisherige Post-und Fernmeldetechnische Zentralamt sowie das auf Grund der Anordnung vom 24. Januar 1953*(ZB1. S. 20) errichtete Zentralinstitut für Funktechnik zusammengefaßt. (2) Das Institut für Post- und Fernmeldewesen ist juristische Person und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums. (3) Das Institut untersteht dem Ministerium für Post-und Fernmeldewesen. § 2 Struktur, Aufgaben und Tätigkeit werden durch das Statut des Instituts (s. Anlage) festgelegt. § 3 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen bestellt im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission für das Institut ein Kuratorium. Zusammensetzung und Aufgaben dieses Kuratoriums werden durch das Statut geregelt. § 4 Die Struktur- und Stellenpläne des Instituts sind entsprechend der Verordnung vom 28. Mai 1953 über die Regelung des Stellenplanwesens (GBl. S. 796) aufzustellen und zu bestätigen. § 5 Das Institut ist Haushaltsorganisation. Seine Mittel werden im Haushalt der Deutschen Demokratischen Republik beim Ministerium für Post- und Fernmeldewesen veranschlagt. § 6 (1) Das bisherige Zentralinstitut für Funktechnik und das bisherige Post- und Fernmeldetechnische Zentralamt werden mit Wirkung vom 31. Dezember 1954 aufgelöst.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 25 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 25) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 25 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 25)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Hi; Dienstanweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten bei strikter Wahrung der Eigenverantwort ung kont inuierlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stand: eine wirksame vorbeugende Arbeit auch bereit!r-in operativen ?S.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X