Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 228

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 228 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 228); \\\ 228 Gesetzblatt Teil II Nr. 36 Ausgabetag: 8. Juli 1955 § 11 (1) Die gefangenen Vögel sind an eine Vogelsammelstelle des Bezirkes, in dem das Fanggebiet liegt, zusammen mit den Berechtigungsscheinen abzuliefern. Besteht in dem Bezirk keine Vogelsammelstelle, so darf die Ablieferung nur an Zoologische Handlungen erfolgen. (2) Über die Ablieferung ist vom Fänger eine Aus-. gangsliste nach dem Muster (Anlage 4) zu führen. Die / Liste und nicht benötigte Berechtigungsscheine sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Fangerlaubnis der Bezirks-Naturschutzverwaltung einzureichen. (3) Die Vogelsammelstellen haben über die von ihnen erworbenen Vögel geschützter Arten eine Ein- und eine Auslieferungsliste nach den Mustern (Anlagen 3 und 4), die Zoologischen Handlungen eine Eingangsliste nach dem Muster (Anlage 3) zu führen. Die Listen sind bis zum 15. April der Bezirks-Naturschutzverwaltung einzureichen. § 12 Der Handel mit Wildvögeln ist nur in der Zeit vom 15. August bis 31. März eines jeden Jahres gestattet. § 13 Die Bezeichnung „Vogelwarte", „Vogelschutzstation“ und „Vogelschutzwarte“ oder ähnliche Namen dürfen nur mit Genehmigung der Zentralen Naturschutzverwaltung geführt werden. § 14 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Juni 1955 Amt für Wasserwirtschaft als Zentrale Naturschutzverwaltung Prof. Möller Leiter Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Rat des Bezirkes iBezirks-Naturschutzverwaltung Ausweis für Wildvogelfänger Name, Vorname Wohnung Personalausweis-Nr ist berechtigt, gemäß § 7 der Anordnung vom 24. Juni 1955 zum Schutze der nichtjagdbaren wildlebenden Vögel (GBl. II S. 226) nachstehend aufgeführte Wildvögel zu fangen, und zwar: In der Zeit vom bis Im Fanggebiet Anzahl: Vogelart: Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem DPA. Er ist bei Widerruf der Fangerlaubnis zurückzugeben. den Bezirks-Naturschutzverwaltung (Stempel) (Unterschrift) Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Sorgfältig aufbewahren! Rat des Bezirkes Bezirks-Naturschutzverwaltung Berechtigungsschein-Nr zur Haltung eines Wildvogels Inhaber dieser Bescheinigung ist berechtigt, gemäß § 7 der Anordnung vom 24. Juni 1955 zum Schutze der nichtjagdbaren wildlebenden Vögel (GBl. II S. 226) den/die am erworbene/n (Datum) (Bezeichnung des Vogels) im Käfig gefangen zu halten. Diese Bescheinigung ist nicht auf einen anderen Vogel übertragbar. Bezirks-Naturschutzverwaltung Firmenstempel der Zoologischen Handlung (Stempel) (Unterschrift) Anlage 3 zu vorstehender Anordnung Eingangsliste für den Handel mit geschützten Vögeln Vogelsammelstelle/Zoologische Handlung in Straße/Platz Nr. des Berechtigungsscheines Datum des Einganges Stückzahl Vogelart Name und Anschrift des Einlieferers Quittung Anlage 4 zu vorstehender Anordnung Ausgangsliste für den Handel mit geschützten Vögeln Fänger/Vogelsammelstelle in Straße/Platz Nr. des Berechtigungsscheines Datum des Ausganges Stückzahl Vogelart Name und Anschrift des Empfängers Quittung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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