Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 216 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil II Nr. 35 Ausgabetag: 2. Juli 1955 Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Richtlinien über Qualitätsbestimmungen von Getreide, Speisehülsenfrüchten und Ölsaaten I. Übersicht über die normengemäßen Qualitätsbedingungen für die Anrechnung und Abrechnung Getreide Speise- hülsen- früchte Ölsaaten (außer Mohn) Mohn 1. Hektolitergewicht kg/hl Weizen 75/77 Dinkel 74 Roggen 70/72 Braugerste Sommergerste 1 nicht zu Brauzw. geeignet] Industriegerste 63 Futtergerste 58 Industriehafer 53 Futterhafer 48/50 Buchweizen 70 2. Feuchtigkeitsbasis- norm 14 % 16 °/o 10 °/o 8 Vo 3. Schwarzbesatzbasis- norm 1 /o 1% l'/o l*/o elnschl. bis einschl. bis 0,5 "/o schädl. 0.5 /. schädl. Schwarzbesatz Schwarzbesatz II. Zusammensetzung des Schwarzbesatzes und der Körnerbeimischungen bei Konsumgetreide 1. Weizen a) Schwarzbesatz: mineralischer: Erde, Steinchen, Sand, Staub und Metallteile; organischer: Spreu, Strohteile, Schalen und alles, was durch ein 1-mm-Schlitz-sieb fällt; lebender: Samen sämtlicher Unkrautpflan- zen sowie Samen aller Kulturpflanzen, soweit sie nicht zu den Körnerbeimischungen zählen oder zum schädlichen Schwarzbesatz zu rechnen sind; schädlicher: Mutterkorn, Kornbrand, Kornwicke, Kornrade, Gichtweizen, Rost u. a. Der schädliche Schwarzbesatz darf insgesamt anteilmäßig 0,5 °/o des Gesamtschwarzbesatzes nicht überschreiten. b) Körnerbeimischung: Roggenkörner, angefressene, zerschlagene Weizen- und Roggenkörner, wenn weniger als die Hälfte des Getreidekornes übrigbleibt, verkümmerte (Schmacht- und Hinterkorn), zerquetschte, verschmutzte, verdorbene Weizen- und Roggenkörner mit offensichtlich beschädigtem Kern, ausgewachsene mit geöffneter Schale und deutlich wahrnehmbarem Keim (Auswuchs nur bis 3 % im Rahmen der Körnerbeimischung). 2. Roggen a) Schwarzbesatz: mineralischer: organischer: lebender: schädlicher: wie bei Weizen b) Körnerbeimischung: angefressene, zerschlagene Roggen- und Weizenkörner, wenn weniger als die Hälfte des Getreidekornes übrigbleibt, verkümmerte (Schmacht- und Hinterkorn), zerquetschte, verschmutzte, verdorbene Roggen- und Weizenkörner mit offensichtlich beschädigtem Kern, ausgewachsene mit geöffneter Schale und deutlich wahrnehmbarem Keim (Auswuchs nur bis 3 % im Rahmen der Körnerbeimischung). Normale Weizenkörner gehören zum Grundgetreide. 3. Braugerste Braugerste ist eine zweizeilige Sommergerste, die zur Herstellung von Malz besonders gezüchtet wird. a) Sortierung und Reinheit: mindestens 80 °/o Vollgerste (über 2,5 mm Laborsieb), höchstens 4 °/o Ausputz (unter 2,2 mm Laborsieb), höchstens 1 ®/o Besatz, höchstens 3 °/o Körnerbeimischung (einschließ- lich Roggen und Weizen), höchstens 1 % Kornbeschädigung, kein Auswuchs; b) Aussehen: feinspelzig mit feiner Kräuselung an der Bauchseite, glänzend hellgelb oder gelblichweiße Farbe, nicht braunspitzig; c) Geruch: frisch, strohig, nicht dumpf; d) Eigenschaft: Hektolitergewicht mindestens 64 kg, Wassergehalt Basis 14 % höchstens 18 */o, Eiweißgehalt 8,5 °/o bis 12,5 “/o, Keimfähigkeit bei gereinigter Gerste 90 °/o nach Anlieferung, ab 1. Oktober des Erntejahres 95 °/o. 4. Zu Brauzwecken geeignete Sommergerste Zu Brauzwecken geeignete Sommergerste ist eine zweizeilige Sommergerste, die für die Herstellung von Malz ebenfalls verwendet werden kann. a) Sortierung und Reinheit: mindestens 50 °/o Vollgerste (über 2,5 mm Laborsieb), höchstens 5 °/o Ausputz (unter 2,2 mm Laborsieb), Basis 4 %, höchstens 2 °/o Besatz, Basis 1 %, höchstens 5 °/o Körnerbeimischung (einschließlich Roggen und Weizen), höchstens 1 % Kornbeschädigung, kein Auswuchs; b) Aussehen: feinspelzig mit feiner Kräuselung an der Bauchseite, glänzend hellgelb oder gelblichweiße Farbe, nicht braunspitzig; c) Geruch: frisch, strohig, nicht dumpf; d) Eigenschaft: Hektolitergewicht mindestens 64 kg, Wassergehalt Basis 14 °/o höchstens 18 V, Eiweißgehalt 8,5 °/o bis 12,5 °/o, Keimfähigkeit bei gereinigter Gerste 90 V nach Anlieferung, ab 1. Oktober des Erntejahres 95 %.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Rechtssicherheit ist, wollen wir uns im folgenden der Aufgabe unterziehen, die strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prufungsstadiums in ihrer Bedeutung für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß diese Elemente der Konspiration sich wechselseitig ergänzen und eine Einheit bilden. Ihr praktisches Umsetzen muß stets in Abhängigkeit von der operativen Aufgabenstellung, den konkreten Regimebedingungen und der Persönlichkeit der Verhafteten umfaßt es, ihnen zu ermöglichen, die Besuche mit ihren Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen in ihrer eigenen Bekleidung wahrzunehmen.

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