Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 210

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 210 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 210); 2)0 Gesetzblatt Teil II Nr. 35 Ausgabetag: 2. Juli 1955 3. Liefertermine 4. Verpflichtungen des Lieferers 5. Verpflichtungen des Bestellers 6. Versanddispositionen 7. Erfüllungsort 8. Gefahrtragung (Frachtparität) 9. Verpackung und Versicherung 10. Mängelrügen 11. Vertragsstrafen bei Vertragsverletzungen 12. Ergänzung, Änderung oder Aufhebung des Vertrages 13. Besondere Vereinbarungen zwischen Lieferer und Besteller (2) Es ist jedoch die Vereinbarung zulässig, daß an Stelle einer besonderen Anführung des Vertragstextes für jede der hier aufgeführten Bedingungen mit Ausnahme der Ziffern 1 bis 3 die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Getreide, Speisehülsenfrüchte und Ölsaaten“ nach dieser Anordnung treten und Vertragsinhalt werden. (3) Der Lieferer ist berechtigt, bis 5% der vertraglichen Menge mehr oder weniger zu liefern, wenn im Vertrag zwischen Lieferer und Besteller der Zusatz „ca.“ vor der Mengenangabe vereinbart worden ist. § 3 Durchführung der Vertragsabschlüsse (1) Die Liefer-Verwaltung Volkseigener Erfassungsund Aufkaufbetriebe (VVEAB) hat sich innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Lieferauflage vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf mit der Empfangs-VVEAB zwecks Benennung der Empfangs-VEAB in Verbindung zu setzen. Entsprechend der durch die Empfangs-VVEAB auf die Empfangs-VEAB vorgenommenen Aufschlüsselung hat die Liefer-VVEAB innerhalb von weiteren fünf Tagen die Aufteilung auf die Liefer-VEAB vorzunehmen. Der Vertragsabschluß ist von den VEAB entsprechend § 1 binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Lieferauflage durch die VVEAB durchzuführen. Das Vertragsangebot ist von dem Lieferer abzugeben. (2) Spätestens acht Tage nach Abschluß des Liefervertrages sind mit den Verkehrsträgern über die Liefermenge Transportraumverträge unter Berücksichtigung des § 1 Abs. X abzuschließen. § 4 Gütebestimmungen (1) Für die Festlegung der Güte (Qualität) gelten die in der Anlage 2 festgelegten Gütebestimmungen oder diejenigen, die in den TGL gesetzlich festgelegt sind. Der Vertrag kann auch bezüglich der Qualität die Lieferung „auf Besichtigung“ oder „nach Muster“ festlegen. (2) Die Lieferung von Getreide, Speisehülsenfrüchten und Ölsaaten hat frei von pflanzlichen und tierischen, das Korn schädigenden Lebewesen zu erfolgen. (3) Uber Lieferungen und Transporte mit schädlingsbefallener Ware sind vor der Verladung zwischen Lieferer oder Empfänger entsprechende Vereinbarungen über die unmittelbare Begasung oder Entseuchung am Empfangs- oder Entladeort zu treffen, wenn am Beladeort oder in unmittelbarer Nähe keine Begasungsmöglichkeiten vorhanden sind. (4) Die schädlingsbefallene Ware als solche muß an den Transportmitteln und in den Verladepapieren gekennzeichnet sein. Die Entwesung der Waren und der Transportmittel ist nach erfolgter Entladung sofort zu veranlassen. (5) Importlieferungen von Getreide, Speisehülsenfrüchten und Ölsaaten, die bei dem DDR-Grenzüber-gang Schädlingsbefall aufweisen und solchen erkennen lassen, sind nur an Betriebe mit Begasungseinrichtungen zu disponieren. Umdisponierungen dürfen nur einmal erfolgen. Wird der Schädlingsbefall bei dem Grenzübergang nicht erkannt, jedoch bei dem Empfänger der Ware festgestellt, so hat dieser, sofern keine Begasungsmöglichkeiten am Empfangs- oder Entladeort vorhanden sind, das Transportmittel mit der schädlingsbefallenen Ware einer der nächetgelegenen Begasungseinrichtungen zur Entseuchung zuzuführen. (6) Begasungskosten der Ware und Entwesungskosten der Transportmittel hat in allen Fällen der Schuldige zu tragen. Ist dieser nicht mehr feststellbar, so trägt diese Kosten der letzte Verlader. § 5 Verpackung (1) Die Lieferungen erfolgen in loser Schüttung, gesackte Lieferungen bedürfen der gegenseitigen Vereinbarung. Der Verkehr mit Leihsäcken regelt sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Rückgabe von Verpackungsmaterial bei der Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Ist die Lieferung zwischen Lieferer und Besteller von gesackter Ware in Säcken des Käufers vereinbart, so ist der Lieferer berechtigt, bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Säcke deß Käufers die Ware nach telefonischer oder telegrafischer Benachrichtigung des Empfängers zum vertraglich festgelegten Lieferzeitpunkt lose zu verladen. (2) Wenn Importlieferungen von Getreide, Speisehülsenfrüchten und Ölsaaten gesackt erfolgen, sind die Säcke, sofern nichts anderes vereinbart, vom Empfänger zu den jeweils geltenden Preisen käuflich zu übernehmen. (3) Entstehende Kosten für die Einsendung von Käufersäcken einschließlich Rollgeld zum Lager des Lieferers gehen zu Lasten des Bestellers. § 6 Dispositionserteilung (1) Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer Dispositionen zu erteilen, die die Mengenaufschlüsselung auf die einzelnen Bestimmungsbahnhöfe oder Entladeorte mit den festzulegenden Transportmitteln enthalten müssen. Zur vollen Auslastung der Transportmittel der Reichsbahn ist der DEGT Teil 1, Abt. B III „Verzeichnis der Güter, deren Frachtberechnung an Gewichtsnormen gebunden ist“, maßgebend. (2) Wenn aus dem abgeschlossenen Vertrag selbst Einzelheiten der Abladungen hervorgehen, die als Versanddispositionen gelten, ist der Besteller nicht verpflichtet, dies., noch gesondert dem Lieferer mitzuteilen. Der Lieferer ist verpflichtet, bei nicht rechtzeitigem Empfang der Versanddispositionen diese binnen fünf Tagen vom Besteller anzufordem. (3) Der Besteller hat für Lieferungen, die sich auf einen Monat oder einen längeren Zeitraum erstrecken, spätestens bis zum 4. des Vormonats ausführbare Verladedispositionen zu erteilen. (4) Gehen dem Lieferer Versanddispositionen des Bestellers nicht rechtzeitig zu, so verschiebt sich der Liefertermin zugunsten des Lieferers um die Zeit, um die sich der Eingang der Versanddispositionen ver-i zögert hat \;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 210 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 210) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 210 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 210)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft erreicht werden. Sie zwingen zu konkreten, abrechenbaren Ergebnissen in der Vorbeugungsarbeit und sie helfen, jeglichen Schematismus und unverbindliche Aussagen hinsichtlich erreichter Vorbeugungsleistungen zu überwinden.

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