Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 204

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 204 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 204); 204 Gesetzblatt Teil II Nr. 34 Ausgabetag: 28. Juni 1955 (3) Die Mitglieder des Kuratoriums werden von dem zuständigen Stellvertreter des Ministers für Schwerindustrie im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission nach den Vorschlägen der im Kuratorium vertretenen Stellen auf die Dauer von zwei Jahren berufen. Ihre Wiederberufung ist zulässig. Das Kuratorium soll sich hauptsächlich aus Mitgliedern des Wissenschaftlich-Technischen Rates für den Produktionsbereich Metallurgie des Ministeriums für Schwerindustrie zusammensetzen. (4) Den Vorsitz im Kuratorium führt der Vertreter des Ministeriums für Schwerindustrie. (5) Der Direktor des Forschungsinstituts und sein Stellvertreter können an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teilnehmen. Der Direktor ist verpflichtet, dem Kuratorium regelmäßig über die Tätigkeit des Forschungsinstituts zu berichten. (6) Der Vorsitzende kann sonstige Fachkräfte zu den Sitzungen des Kuratoriums beratend hinzuziehen. (7) Das Kuratorium soll mindestens zweimal im Kalenderjahr zusammentreten. Es ist außerdem einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangt. (8) Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig und haben gegenüber dem Forschungsinstitut keinen Anspruch auf Reisekostenvergütung. Die Mitglieder des Kuratoriums sind grundsätzlich nicht berechtigt, zu den Sitzungen des Kuratoriums einen Vertreter zu entsenden. (9) Das Kuratorium hat die Aufgabe, den zuständigen Stellvertreter des Ministers für Schwerindustrie und den Direktor des Forschungsinstituts in allen für die Tätigkeit des Forschungsinstituts wichtigen Angelegenheiten zu beraten, insbesondere durch: a) Stellungnahme zur Arbeit und zur Entwicklung des Forschungsinstituts, b) Vorschläge und Stellungnahme zur Beratung der volkseigenen Nichteisen-Metallindustrie durch das Forschungsinstitut, c) Vorschläge für die Besetzung der leitenden Funktionen im Forschungsinstitut. § 9 Veröffentlichung und Schweigepflicht (1) Die Veröffentlichung von Ergebnissen der For-schungs- und Entwicklungsarbeiten des Forschungsinstituts bedarf des schriftlichen Einverständnisses des Direktors des Forschungsinstituts. Dieser entscheidet nach den Richtlinien des zuständigen Stellvertreters des Ministers für Schwerindustrie. (2) Bei Veröffentlichungen sowie in ihrer sonstigen Tätigkeit haben die Mitarbeiter des Forschungsinstituts Verschwiegenheit über vertrauliche Vorgänge zu bewahren. Die Schweigepflicht besteht auch nach Lösung ihrer Arbeitsrechtsverhältnisse mit dem Forschungsinstitut fort. Die Mitarbeiter des Forschungsinstituts können durch den zuständigen Stellvertreter des Ministers für Schwerindustrie und das Zentralamt für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. (3) Die gleichen Verpflichtungen gelten sinngemäß auch für die Mitglieder des Kuratoriums. § 10 Änderung und Aufhebung des Statuts Dieses Statut kann von dem Minister für Schwerindustrie im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission geändert oder aufgehoben werden. Berlin, den 10. Juni 1953 Ministerium für Schwerindustrie Selbmann Minister Anordnung über die Änderung der Richtlinien für die Berechnung und Ausführung der Stahlkonstruktionen für Abraumförderbrücken. Vom 21. Juni 1955 Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schwermaschinenbau wird folgendes angeordnet: § 1 Die als Anlage zu den Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Abraumförderbrücken in Tagebauen vom 25. November 1950 erlassenen Richtlinien für die Berechnung und Ausführung der Stahlkonstruktionen für Abraumförderbrücken (veröffentlicht in der Zeitschrift „Die Technik“, Band 6, Nr. 5/1951, Seite 227 bis 230) werden durch folgenden Zusatz im Abschnitt II Die äußeren Kräfte Abs. 5 ergänzt: Wenn von den Sachverständigen nicht ausdrücklich andere Reibungsziffern vorgeschrieben werden, ist für Stützkugeln, Kreuzgelenke und ähnliche Gleitführungen im Normalbetrieb mit einem Reibungswert p =0,12 zu rechnen. Sämtliche Konstruktionsteile sind jedoch so zu bemessen, daß im Katastrophenfall noch ein Reibungswert p = 0,3 aufgenommen werden kann. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. Juni 1955 Ministerium für Schwerindustrie Selbmann Minister Anordnung über das Statut des Instituts für Hochseefischerei und Fischverarbeitung. Vom 25. Mai 1955 § 1 Für das Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung in Rostock-Marienehe gilt das in der Anlage veröffentlichte Statut. Es kann durch den Minister für Lebensmittelindustrie im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission geändert oder aufgehoben werden. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 25. Mai 1955 Ministerium für Lebensmittelindustrie Klevesath Stellvertreter des Ministers;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 204 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 204) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 204 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 204)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X