Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 2

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 2); 2 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 10. Januar 1955 Anordnung über Investitionsträger beim volkseigenen Wohnungsbau. Vom 1. Dezember 1954 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ist ständig bemüht, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevöikerung zu verbessern. Das kommt unter anderem in der von Jahr zu Jahr größeren Bereitstellung von Mitteln für den Wohnungsbau zum Ausdruck. Die Durchführung der Aufgaben der in den Betrieben gebildeten Arbeiterkontrollen setzt voraus, daß die Werktätigen als die künftigen Bewohner dieser Wohnungen bereits im Stadium der Vorbereitung und bei der Durchführung der Wohnungsbauprogramme beteiligt werden. Aufgabe der Betriebsleitungen und der Betriebsgewerkschaftsleitungen ist es, das Wohnungsbauprogramm zur Angelegenheit der gesamten Belegschaft jedes Betriebes zu machen. Für die umfassende Anwendung der Verordnung vom 6. November 1952 über Wohnungen für Werktätige der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe (GBl. S. 1187) müssen in bezug auf die Einsetzung als Investitionsträger (§ 3 Abs. 2) weitere Voraussetzungen geschaffen werden. Aus diesen Gründen wird folgendes angeordnet: I. Volkseigene Betriebe als Investitionsträger 1. Ab 1. Januar 1955 wer den bei neu zu beginnenden volkseigenen Wohnungsbauvorhaben in der Regel die Betriebe als Investitionsträger eingesetzt. Das gilt auch für den ländlichen Wohnungsbau. 2. Betriebe sind als Investitionsträger einzusetzen, wenn die Wohnungen ausschließlich oder überwiegend für einen Betrieb vorgesehen sind. Im letztgenannten Fall sind entsprechend der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1953 über den Bau und die Verteilung volkseigener Wohnungen (ZB1. S. 597), hierzu Änderung vom 8. Juni 1954 (ZB1. S. 260), dem Investitionsträger und der Wohnraumlenkung die vorgesehene Aufteilung der Wohnungen mitzuteilen. Ein Betrieb ist auch dann als Investitionsträger einzusetzen, wenn eine baustellenmäßige Trennung im Rahmen des Wohnungsbauprogramms einer Stadt besteht. 3. Eine Zustimmung der Betriebe zur gesetzmäßigen Einsetzung als Investitionsträger ist nicht erforderlich. Einwände der Betriebe sind vom Rat des Bezirkes Abteilung Aufbau (Planträger) unter Hinzuziehung der zuständigen Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft zu prüfen und vom Ministerium für Aufbau zu entscheiden. 4. Die Betriebe haben auf Anfordern in Ratssitzungen der Stadt, des Kreises oder Bezirkes über die Durchführung des Wohnungsbauprogramms zu berichten. Der Wohnungsbau bedingt vielfach die Durchführung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Volksbildung, des kulturellen Lebens und des Verkehrs. Zur Koordinierung der sich daraus ergebenden Aufgaben haben die Räte der Städte und Kreiße Abteilung Aufbau die Aufsichtspflicht Ober die Betriebe als Investitionsträger, 5. Auf der Grundlage der bestätigten Perspektivpläne der zuständigen Ministerien und unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeiter und Angestellten sind die als Investitionsträger vorgesehenen Betriebe vom Planträger für den volkseigenen Wohnungsbau bereits an der Vorplanung zu beteiligen. Im Stadium der Projektierung sollen die Betriebe nach Möglichkeit die Vorprojektierung, in jedem Falle die Projektierung, veranlassen. Sie werden vom Planträger beauftragt, Verträge mit Entwurfsbüros zu schließen. Die zu projektierende Kapazität (einschließlich Wohnungsgrößen), die Orientierungssumme und der Termin für die Vorlage der auszuarbeitenden Unterlagen sind ihnen mitzuteilen. Der Planträger muß den Vertrag über die Vorprojektierung gegenzeichnen. Nach Empfang der Entwurfsunterlagen hat der Betrieb das Vorprojekt oder Projekt a) hinsichtlich seiner Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Vertrag zu kontrollieren, b) durch die Investitidnsbauleitung besonders in konstruktiver und kostenmäßiger Hinsicht überprüfen zu lassen, c) mit den Arbeitern und Angestellten des Betriebes in Zusammenarbeit mit der Betriebsgewerkschaftsleitung zu beraten, die Solidari-tätshilfen des Betriebes und der Betriebsangehörigen zu erörtern und festzulegen, d) über die Abteilung Aufbau beim Rat der Stadt bzw. des Kreises mit deren Stellungnahme dem Planträger Rat des Bezirkes Abteilung Aufbau zuzuleiten. II. Räte der Städte und Kreise Abteilung Aufbau als Investitionsträger 1. Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Verordnung vom 6. November 1952 können die Räte der Städte bzw. Kreise nur als Investitionsträger eingesetzt werden, wenn das Ministerium für Aufbau zustimmt. 2. Die Einsetzung der Räte der Städte und Kreise als Investitionsträger muß auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Sie kann notwendig werden a) beim Aufbau der Städte, insbesondere der zerstörten Stadtzentren, b) wenn die Wohnungen für mehrere Betriebe errichtet werden, c) wenn die Wohnungen in einem zusammenhängenden Baugebiet zur Ausführung kommen oder die Trennung nicht im Interesse einer wirtschaftlichen und organisatorisch geschlossenen Bauausführung liegt, d) wenn die Wohnungen nicht für Betriebe, sondern für andere Bedarfsträger (z. B. Gesundheitswesen, Volksbildung, Verwaltungen, allgemeiner Wohnraumbedarf) bestimmt sind. 3. Diese Grundsätze sind auf alle Bauvorhaben anzuwenden, die ab 1. Januar 1955 neu begonnen werden. Ausnahmebewilligungen gelten für das Objekt, ohne Berücksichtigung des Zeitraumes der Ausführung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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