Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 188

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 188 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 188); 188 Gesetzblatt Teil II Nr. 31 Ausgabetag: 17. Juni 1955 (2) Der Betrieb wird durch den Betriebsleiter geleitet. Dieser handelt im Namen des Betriebes und haftet dem Betrieb für die von ihm durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zugefügten Schäden. (3) Der umfassenden Entscheidungsbefugnis des Betriebsleiters steht seine Verantwortung für den gesamten Betrieb gegenüber. Der Betriebsleiter ist bei Entscheidungen an den Plan des Betriebes und an die Weisungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft gebunden. (4) Dem Leiter des „VEB Zierfische und Wasserpflanzen“ unterstehen als nächste leitende Mitarbeiter: a) der Hauptzüchter, der gleichzeitig Stellvertreter des Betriebsleiters ist; b) der Hauptbuchhalter. (5) Die Ernennung und Abberufung des Betriebsleiters und des Hauptbuchhalters erfolgt durch den Minister für Land- und Forstwirtschaft. Der Hauptzüchter bedarf der Bestätigung durch das Ministerium für Land-und Forstwirtschaft. (6) Alle mit Leitungsaufgaben betrauten Mitarbeiter sind in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt und persönlich verantwortlich. Sie haften daher entsprechend ihrer Verantwortung dem Betrieb für die ihm durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten zugefügten Schäden. § 5 Vertretung des Betriebes im Rechtsverkehr (1) Der „VEB Zierfische und Wasserpflanzen“ wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Betriebsleiter vertreten. (2) Der Leiter des „VEB Zierfische und Wasserpflanzen“ hat das Alleinvertretungsrecht für den Betrieb und ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (3) Der Stellvertreter des Betriebsleiters ist berechtigt, gemeinsam mit einem Bevollmächtigten den Betrieb zu vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. (4) Sondervollmachten zur Vertretung des Betriebes können auch anderen Mitarbeitern des Betriebes erteilt werden. Sie dürfen sich nur auf einen bestimmten Aufgabenbereich beziehen und können nur vom Betriebsleiter ausgestellt werden. (5) Der Hauptbuchhalter und sein Stellvertreter können den Betrieb im Rechtsverkehr nicht vertreten. Verfügungen über Zahlungsmittel bedürfen jedoch nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der Gegenzeichnung des Hauptbuchhalters oder des von ihm Beauftragten. (6) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. Andere Zusätze außer deinen von akademischen Titeln sind nicht zulässig, (7) Der Betriebsleiter und sein Stellvertreter sind nach den Vorschriften der Vierten Durchführungsbestimmung vom 7. April 1952 zur Verordnung über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirt- schaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 290) in das Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen, § 6 Änderung und Aufhebung des Statuts Zur Änderung oder Aufhebung dieses Statuts ist nur das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten berechtigt. Anordnung über die Einführung einer Dienstbekleidung für Beschäftigte in der Forstwirtschaft. Vom 26. Mai 1955 Im Arbeiter-und-Bauern-Staat ist das Tragen einer Dienstbekleidung eine Anerkennung der Leistung des betreffenden Wirtschaftszweiges und jedes einzelnen Beschäftigten. Die Forstwirtschaft hat entscheidenden Anteil am Wiederaufbau unserer Volkswirtschaft. In Anerkennung dieser Leistungen wird zur Einführung einer einheitlichen Dienstbekleidung im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Mit Wirkung vom 1. Mai 1955 wird für die Beschäftigten der Forstwirtschaft eine einheitliche Dienstbekleidung eingeführt. (2) Der Personenkreis, der berechtigt ist, Dienstbekleidung zu tragen, wird durch Dienstanweisungen festgelegt. (3) Die Dienstbekleidung darf nur tragen, wer im Besitz eines Dienstausweises ist und diesen auch bei sich trägt. In den Dienstausweis ist der Vermerk: „Berechtigt zum Tragen der Forstdienstbekleidung“ einzutragen. § 2 Die Farbe der Dienstbekleidung ist grün. Die vom Minister de3 Innern bestätigten Muster sind verbindlich. § 3 (1) Bei dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wird eine Kleiderkasse eingerichtet. (2) Den Trägern von Forstdienstbekleidung wird je Uniform (Mantel, Waldbluse und lange Hose, bzw. Stiefel- oder Keilhose, Hemd mit Binder, Mütze) ein staatlicher Zuschuß von 100 DM gewährt. § 4 Anweisungen zu dieser Anordnung erläßt das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen. § 5 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1955 in Kraft. Berlin, den 26. Mai 1955 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Reichelt Minister Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin W1, Leipziger Platz, Tor 16 Verlag (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 0 17. Michaelkirchstraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C2, Roßstraße 6. Anruf 51 54 87, 51 44 34 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug- Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 4, DM, Teil II 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM. über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb. Berlin Druckgenehmigung Nr. Ag C1/55/DDR;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 188 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 188) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 188 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 188)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X