Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 181

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 181 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 181); a GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1955 Berlin, den 7. Juni 1955 Nr. 30 Tag Inhalt Seite 16.5.55 Anordnung über die Tätigkeit der .Schulinspektoren. Arbeitsordnung 181 6.5.55 Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Nutzbarmachung von Importverpackung und nicht wiederverwendungsfähiger Verpackung : 184 15.4. 55 Anordnung über die Einführung der Materialeinsatzlisten Nr. 37 bis 42 184 Anordnung über die Tätigkeit der Schulinspektoren. Arbeitsordnung Vom 16. Mai 1955 Die deutsche demokratische Schule dient als wichtige Bildungs- und Erziehungseinrichtung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates der Verwirklichung der nationalen Forderungen unseres Volkes. Sie hat die Aufgabe, die deutsche Jugend zu aufrechten Patrioten zu erziehen, die selbständig denken und verantwortungsbewußt handeln und die an der Schaffung eines einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Deutschlands aktiv teilnehmen. Zur Erreichung dieses Zieles ist es notwendig, die Bildungs- und Erziehungsarbeit ständig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Eine richtig organisierte Kontrolle und Anleitung der gesamten Schularbeit durch die Schulinspektoren ist ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung dieser Aufgabe. Als Grundlage für die Arbeit der Schulinspektoren wird daher im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten folgende Arbeitsordnung erlassen: L Allgemeine Grundsätze § 1 Rechtliche Stellung (1) Die Schulinspektion übt die Kontrolle der Durchführung staatlicher Maßnahmen auf dem Gebiete der Volksbildung gegenüber den Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und Kreise und den Bildungs- und Erziehungseinrichtungen (allgemeinbildende Schulen sowie Einrichtungen der Vorschulerziehung, der Heimerziehung und der außerschulischen Erziehung) aus. (2) Die Kontrolle der Durchführung wird von den Schulinspektoren im Aufträge des Ministers für Volksbildung bzw. der Leiter der Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und Kreise durchgeführt. Sie kontrollieren die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates, der Anordnungen des Ministeriums für Volksbildung und der Beschlüsse der örtlichen Organe des Staates auf dem Gebiete der Volksbildung. (3) Die Dienstbezeichnung für Schulinspektoren lautet: a) m der Abteilung Inspektion des Ministeriums für Volksbildung: Hauptschulinspektor; b) in der Abteilung Volksbildung der Räte der Bezirke: Bezirksschulinspektor; c) in der Abteilung Volksbildung der Räte der Kreise: Kreisschulinspektor. II. Berufung der Schulinspektoren § 2 Auslese (1) Schulinspektoren können nur solche Schulfunktionäre werden, die alle Voraussetzungen für die Erfüllung der in der Arbeitsordnung enthaltenen Forderungen besitzen. Sie müssen ein hohes politisches Bewußtsein, pädagogische Qualitäten und Erfahrungen und eine abgeschlossene Hochschulbildung (Universität, Pädagogische Hochschule, Fernstudium oder Attestation) besitzen, um die Interessen der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wahren zu können. (2) In der Regel gelten für die Auswahl zum Schulinspektor folgende Bedingungen: a) Kreisschulinspektoren müssen mindestens fünf Jahre Schulpraxis besitzen und davon zwei Jahre als Direktor oder Schulleiter tätig gewesen sein; b) Bezirksschulinspektoren müssen mindestens ein Jahr als Kreisschulinspektor tätig gewesen sein; ebenso können Abteilungsleiter und bewährte pädagogische Mitarbeiter der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise zum Bezirksschulinspektor ausgewählt werden, wenn sie die unter Buchst.a vorgeschriebene erfolgreiche Schulpraxis besitzen, desgleichen bewährte Lehrer, die mindestens sieben Jahre Schulpraxis besitzen und davon drei Jahre als Direktor tätig waren; c) Hauptschulinspektoren müssen mindestens ein Jahr als Bezirksschulinspektor tätig gewesen sein. Bewährte Leiter der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise und bewährte Mitarbeiter der Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke können zum Hauptschulinspektor ausgewählt werden, wenn sie die unter Buchst, a vorgeschriebene erfolgreiche Schulpraxis besitzen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen operativen Aufgaben; die Schaffung der notwendigen und möglichen Bedingungen für die inoffizielle Zusammenarbeit und der Ausbau dieser nach Maßgabe der Kräfte; Sorge dafür zu tragen, daß die Konspiration und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit.

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