Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 178

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 178 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 178); 178 Gesetzblatt'Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 6. Juni 1955 Anordnung über die Ermittlung der Ernteerträge im Jahre 1955. Vom 27. Mai 1955 Auf Grund des § 1 der Verordnung vom 24. Juni 1954 über die Ermittlung der Ernteerträge (GBl. S. 585) wird mit Zustimmung des Ministeriums des Innern, Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten, folgendes angeordnet: § 1 (1) Zur Durchführung der Ernteermittlung werden a) für die Deutsche Demokratische Republik die Zentrale Fachkommission, b) für die Bezirke die Bezirksfachkommissionen, c) für die Kreise die Kreisschätzungskommissionen gebildet. (2) Die Mitglieder der Zentralen Fachkommission sind vom Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik schriftlich zu berufen und für die Dauer der Ernteermittlung zur Mitarbeit zu verpflichten. Die Minister und Staatssekretäre haben die Mitarbeit der ihnen unterstellten Mitglieder der Zentralen Fachkommission zu gewährleisten. (3) Über die Berufung und die verantwortliche Mitarbeit der Mitglieder der Bezirksfachkommissionen und der Kreisschätzungskommissionen sowie in bezug auf die Verantwortung der Stellvertreter der Vorsitzenden bei den Räten der Bezirke und Kreise, zu deren Aufgabenbereich die Abteilung Landwirtschaft gehört, treffen die Leiter der Bezirks- und Kreisstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zweckentsprechende Vereinbarungen mit den Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise. (4) Alle Kommissionsmitglieder sind an den für die Ernteermittlung und für die Kommissionstagungen in Betracht kommenden Tagen von ihrer Arbeit zu entbinden, damit sie ihre Verpflichtung als Kommissionsmitglieder erfüllen können. § 2 (1) Die Zentrale Fachkommission für die Deutsche Demokratische Republik setzt sich aus Mitarbeitern der folgenden Organe zusammen: Staatliche Zentralverwaltung für Statistik 2 Mitarbeiter Staatliche Plankommission 1 „ Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Hauptabteilung Pflanzliche Produktion l „ Hauptabteilung Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften 1 Hauptverwaltung Volkseigene Güter 1 „ Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse 2 „ Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (BHG) 1 Den Vorsitz führt der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. (2) Die Bezirksfachkommissionen setzen sich aus Mitarbeitern der entsprechenden Organe in den Bezirken zusammen. Den Vorsitz führen die Leiter der Bezirksstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. (3) Den Kreisschätzungskommissionen müssen drei bis vier zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter als ständige Mitglieder für die Dauer der Ernteermittlung angehören, und zwar: a) der Kreisagronom oder dessen Stellvertreter, b) ein bewährter Oberagronom einer MTS des Kreises, c) ein werktätiger Bauer (LPG- bzw. Meisterbauer), d) ein Vertreter der Abteilung Erfassung und Aufkauf. Zwecks Unterstützung der ständigen Mitglieder sind zur Mitarbeit verpflichtet: a) ein Mitglied der Bezirksfachkommission, b) ein Vertreter der Kommission für Saatgutgemeinschaften, c) je ein Vertreter des Fachausschusses für allgemeinen Gartenbau und der Obstbaugemeinschaften der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (BHG). Den Vorsitz führen die Leiter der Kreisstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. (4) Für die Entsendung geeigneter Kommissionsmitglieder sind die Leiter der an der Ernteermittlung beteiligten Dienststellen und Organisationen verantwortlich. In Anbetracht der großen Verantwortung sind bewährte und erfahrene Fachkräfte auszuwählen, die im eigenen Arbeitsbereich hinreichend Gelegenheit haben, sich mit den Wachstums- und Ertragsverhältnissen zu befassen. (5) Zu den Kommissionstagungen können weitere Sachverständige als beratende Mitglieder hinzugezogen werden. § 3 (1) Die Kreisschätzungskommissionen führen die Ernteermittlung auf den Anbauflächen aller Eigentumsformen schwerpunktmäßig in den einzelnen Ertragsgebieten durch. Zur Unterstützung der Kreisschätzungskommissionen werden ;die Agronomen der MTS verpflichtet, in ihren Arbeitsbereichen, insbesondere auf den Anbauflächen der LPG, die Erträge der in Frage kommenden Kulturen verantwortlich festzustellen. Die Leiter der VEG sind für die Schätzung der Erträge in ihren Betrieben verantwortlich. Die Erträge sind a) als Natural-Roherträge nach dem jeweiligen Stande der Kulturen vor der Ernte zu schätzen. Die Vertreter des' Fachausschusses für allgemeinen Gartenbau und der Obstbaugemeinschaften der VdgB (BHG) schätzen die Roherträge der in Frage kommenden Gemüse- und Obstarten der bäuerlichen und gärtnerischen Betriebe nach dem jeweiligen Stande dieser Kulturen unmittelbar vor der Ernte und nehmen an der vom Vorsitzenden der Kreisschätzungskommission anberaumten Schlußbesprechung zwecks Bekanntgabe und Begründung der Erträge teil. b) Die Natural-Reinerträge (Drusch- und Rodeergebnisse) sind von sämtlichen VEG und LPG festzustellen und zu melden, und zwar von den VEG an den Rat des Bezirkes, Sektor VEG, und von den LPG an die zuständige MTS. Der Sektorenleiter VEG beim Rat des Bezirkes sowie die für die Ernteermittlung verantwortlichen Agronomen der MTS haben die gemeldeten Rein-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten. Ausgehend von den dargelegten wesentlichen. Gefährdungsmonen-ten, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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