Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 169

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 169 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 169); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1955 Berlin, den 24. Mai 1955 Nr. 27 Tag Inhalt Seite 14. 5. 55 Anordnung über die Finanzberichterstattung 1955 der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe des Verkehrs und der Deutschen Post 169 9.5. 55 Anordnung über die Einführung von Typenstellenplänen in den volkseigenen Gütern 172 Berichtiaune 172 Hinweis auf Verkündungen in den Sonderdrucken des Gesetzblattes 172 Anordnung über die Finanzberichterstattung 1955 der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe des Verkehrs und der Deutschen Post. Vom 14. Mai 1955 I. Die Finanzberichterstattung 1955 der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe des Verkehrs und der Deutschen Post umfaßt: a) die monatliche Finanzkurzmeldung FKV (Z), b) den monatlichen Finanzbericht FMV (Z), c) den vierteljährlichen Finanzkontrollbericht KBV (Z), d) den monatlichen Umlaufmittelnachweis der Deutschen Notenbank E 284 für die Betriebe der HV RAW’e, HV Schiffahrt und HV Kraftverkehr. II. Aufstellung, Zusammenfassung und Einreichung der Berichte 1. Monatliche Finanzkurzmeldung FKV (Z) Die Leiter aller zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe des Verkehrs und der Deutschen Post stellen am Monatsende das mutmaßliche Ergebnis des abzuschließenden und das voraussichtliche Ergebnis des folgenden Monats an Hand vorhandener Betriebsunterlagen oder durch gewissenhafte Schätzungen fest, ohne jedoch den Monatsabschluß abzuwarten. Auf Grund dieser Feststellungen ist die FKV (Z) aufzustellen. Ein Exemplar wird an die Hauptverwaltung (HV) eingereicht. Die Hauptverwaltungen fassen die Zahlen der FKV (Z) der ihnen unterstellten Betriebe zusammen und leiten zwei Exemplare der Zusammenfassungen dem zuständigen Ministerium zu. Die Ministerien übersenden die zusammengefaßten Meldungen in einer Ausfertigung für das Ministerium und je eine Ausfertigung für die einzelnen Hauptverwaltungen dem Ministerium der Finanzen Hauptverwaltung Wirtschaft . Die Hauptverwaltungsleiter reichen zusammen mit der FKV (Z) eine Einschätzung für den Berichtszeitraum und für den darauf folgenden Monat ein. Insbesondere sind Planabweichungen zu erläutern. 2. Monatlicher Finanzbericht FMV (Z) Auf Grund des aus dem Rechnungswesen entwickelten Monatsabschlusses stellen alle zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe des Verkehrs und der Deutschen Post den FM (Z) auf und reichen entsprechend dem Verteiler auf FMV (Z) ihre Exemplare ein. Die Hauptverwaltungen prüfen die formelle und rechnerische Richtigkeit; bei Fehlern ist von den Betrieben die Richtigstellung des FM-Berichtes im folgenden Monat zu verlangen. Bei Betrieben der Deutschen Post, die einer Bezirksdirektion für Post- und Fernmeldewesen unterstehen, obliegt diese Prüfung der zuständigen Bezirksdirektion. Die im Teil „Beziehung zum Staatshaushalt und Fondsbildung“ ausgewiesenen Abführungen an die Hauptverwaltungen und Zuführungen von Soeben erschienen ist das zusammengefaßte Stichwortverzeichnis Getetsblatt - Ministerialblatt - Zentralblatt der Jahrgänge 1949-1954 Zu beziehen zum Preise von 8,20 DM über den örtlichen Buchhandel;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Bekämpfung der ökonomischen Spionage der imperialistischen Geheimdienste Lektion Reg. Hempel, Die Wirksamkeit moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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