Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 167

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 167 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 167); Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 13. Mai 1955 167 Zweite Anordnung* zur Änderung der Anordnung zur Einführung von erhöhten Sicherheitsmaßnahmen im Mansfelder Kupferschieferbergbau. Vom 2. Mai 1955 3 1 Ziffer 7 der Anordnung vom 4. Februar 1952 zur Einführung von erhöhten Sicherheitsmaßnahmen im Mansfelder Kupferschieferbergbau (MinBl. S. 13) wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: In den Abbauen sowie in den Aus- und Vorrichtungsbetrieben in den unteren Sohlen müssen diejenigen elektrischen Einrichtungen schlagwettergeschützt sein, die in einer Entfernung von weniger als zehn Metern vor dem Ortsstoß aufgestellt werden. Für die oberen Sohlen erteilte Sondergenehmigungen bleiben hiervon unberührt. § 2 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Änderungs-Anordnung vom 10. November 1954 (ZB1. S. 561) außer Kraft. Berlin, den 2. Mai 1955 Ministerium für Schwerindustrie Selbmann Minister (1.) Anordnung (ZB1. 1954 S. 561) Anweisung über die Behandlung der Preiserhöhungen für Schwarzmetalle bei Durchführung von Investitionen und Generalreparaturen in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft. Vom 6. Mai 1955 4. Für Eigenleistungen von Investitionen und Generalreparaturen dürfen Mehraufwendungen aus Preiserhöhungen nicht weiter berechnet werden, sondern diese Preiserhöhungen sind vom Betrieb nach Erstattung durch die Unterabteilung Abgaben zugunsten ihres laufenden Kontos zu vereinnahmen. 5. Die Aktivierung neuer Grundmittel und die Buchung der Generalreparaturen zu Lasten der Wertberichtigung darf im Planjahr 1955 nur unter Zugrundelegung der bis 31. März 1955 geltenden Schwarzmetallpreise erfolgen. Berlin, den 6. Mai 1955 Ministerium der Finanzen Lehmann Stellvertreter des Ministers Bekanntmachung Nr. 4* zur Anordnung für die Einsparung von Chromoersatz- und Faltschachtelkarton bei der Herstellung von Verpackungsmitteln. Vom 7. Mai 1955 Die Bekanntmachung Nr, 3 vom 15. Mai 1954 zur Anordnung für die Einsparung von Chromoersatz- und Faltschachtelkarton bei der Herstellung von Verpackungsmitteln (ZB1. S. 230) wird wie folgt geändert: § 1 Der § 1 Abs. 2 der Bekanntmachung Nr. 3 wird aufgehoben und durch folgende Fassung ersetzt: (2) Chemische und pharmazeutische Industrie Die Verwendung von Chromoersatz- und Maschinenkarton unter 400 g als Verpackungsmittel für Waschmittel, Seifen, kosmetische Artikel, Kerzen und sonstige Erzeugnisse der chemischen und pharmazeutischen Industrie darf nur wie folgt erfolgen: A. Waschmittel Zu der Anweisung vom 31. März 1955 über die Finanzierung und Abrechnung der Preiserhöhungen für Schwarzmetalle einschließlich Guß- und Schmiedestücke und gezogene Drähte im Jahre 1955 in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 131) wird, sofern derartige Lieferungen an Investitions- bzw. Generalreparaturträger gerichtet und für planmäßige Investitionen und Generalreparaturen bestimmt sind, folgendes angewiesen: 1. Die Rechnungen werden zum neuen Preis aus den Sonderbankkonten Investitionen und Sonderbankkonten Generalreparaturen bezahlt. 2. Bei eingetretenen Preiserhöhungen hat der Investitions- bzw. Generalreparaturträger die Verpflichtung, wegen des Differenzbetrages zwischen altem und neuem Preis unverzüglich einen Erstattungsantrag bei seiner örtlich zuständigen Abteilung Finanzen, Unterabteilung Abgaben, zu stellen und den Betrag spätestens innerhalb drei Tagen dem betreffenden Sonderbankkonto wieder zuzuführen. 3. Die Preiserhöhungen dürfen sich als Erfüllung in den entsprechenden Spalten der INV- bzw. GR-Abrechnungen der Betriebe nicht auswirken. Dagegen sind diese Differenzbeträge an geeigneter Stelle der Abrechnungsvordrucke zu vermerken und kumulativ weiterzuführen. 1. Feinwaschmittel: Unbeschränkt 2. Grobwasch- und Spülmittel: Der Einsatz von Faltschach- teln aus Chromoersatz- oder Maschinenkarton unter 400 g ist verboten Ausnahme: Erzeugnisse, die vollautomatisch abgepackt werden B. Seifen 1. Wasch- und Der Einsatz von Faltsehaeh- Schmierseifen: teln aus Chromoersatz- oder Maschinenkarton unter 400 g ist verboten Ausnahme: Spezialseifen mit chemischen Zusätzen, die sich leicht verflüchtigen, wie: Benzin-Gall-Seife und Benzin-Terpentin-Seife 2. Feinseifen: Normalseifen (N) Bei Seifen der Sorte N wird das Verwendungsverbot auf Einzelfaltschachteln beschränkt Falt- und Gürtelschachteln (Stumme Verkäufer) aus Bekanntmachung Nr. 3 (ZB1. 1954 S. 230);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 167 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 167) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 167 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 167)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Untergrundtätigkeit zu beachtende Straftaten Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Auf- klärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit sein. Sie sind nur in dem Maße zu befriedigen, wie das zur Festigung der Zusammenarbeit beiträgt und durch operative Arbeitsergebnisse gerechtfertigt ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X