Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 13. Mai 1955 eine Ausfertigung an die Deutsche Notenbank Zentrale Berlin , eine Ausfertigung an die Deutsche Investitionsbank Zentrale Berlin , nur das Kontrollblatt J 11 in einer Ausfertigung an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik; e) Einreichung der Kontrollberichte durch die Ministerien. Die Ministerien und Staatssekretariate reichen ihre Kontrollberichte getrennt nach Gesamtministerium und Bereichen wie folgt ein: Zwei Ausfertigungen an das Ministerium der Finanzen Hauptverwaltung Wirtschaft , eine Ausfertigung an die Staatliche Plankommission, eine Ausfertigung an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik; f) die Betriebe der volkseigenen Industrie haben den Kontrollbericht an die Deutsche Investitionsbank einzureichen, wenn derselbe rechtzeitig von der Deutschen Investitionsbank bei den Betrieben angefordert wird. Die Betriebe der Bauindustrie haben ihre Kontrollberichte in jedem Fall der Deutschen Investitionsbank zu übersenden. Die Verwaltungen und Hauptverwaltungen sind für die Zusammenfassung sämtlicher Kontrollblätter sowie des Umlaufmittelnachweises E 284 in allen Positionen verantwortlich. Die Fachministerien sind für die Zusammenfassung der Kontrollblätter J 1, J 7, J 8, J 9 und den Umlaufmittelnachweis a) nach Bereichen bzw. Industriezweigen, b) nach Fachministerien verantwortlich. In der gesamten Finanzberichterstattung dürfen nur solche Betriebe enthalten sein, die von den Fachministerien staatliche Aufgaben für Finanzen bestätigt erhielten. III. Auswertung der Berichte der Betriebe 1. FKJ und FMJ (Z) Die Auswertung der monatlichen Finanzkurzberichte FKJ und FMJ-Berichte erfolgt in den Betrieben, Hauptverwaltungen und Ministerien in den Rentabilitätsberatungen. Entsprechend den Erläuterungen zur kurzfristigen Finanzberichterstattung FMJ (Z) sind die Betriebe verpflichtet, monatliche Analysen aufzustellen und zusammen mit dem FMJ (Z) in einer Ausfertigung an ihre Verwaltung bzw. Hauptverwaltung einzureichen. Die von den Hauptverwaltungen und Fachministerien aus den Analysen der Betriebe vorgenommenen Auswertungen sind auf Anforderung dem Ministerium der Finanzen einzureichen. 2. KBJ (Z) Die Auswertung der Kontrollberichte erfolgt in den Rentabilitätsberatungen, sofern zu dem Zeitpunkt dieser Beratungen die Kontrollberichte bereits vorliegen. Darüber hinaus erfolgt die Auswertung, Genehmigung und Bestätigung der Kontrollberichte im Rahmen von Kontrollausschußsitzungen. Zum Abschluß per 31. Dezember 1955 ist die Durchführung der Kontrollausschußsitzungen obligatorisch. Darüber hinaus sind die Minister und Staatssekretäre m. e. G. verpflichtet, in allen Betrieben, bei denen die Erfüllung des Finanzplanes gefährdet ist, auch zu den Zwischenabschlüssen Kontrollausschußsitzungen anzuordnen. 3. „E 284“ Die Deutsche Notenbank Zentrale übersendet den Hauptverwaltungen für ihren Bereich den einmal im Quartal an Hand der Bestands- und Lagerbewegungsmeldung (E 284) aufgestellten Wirtschaftsbericht. Das Ministerium der Finanzen Hauptverwaltung Wirtschaft sowie die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik erhalten eine Abschrift des Gesamtberichtes. Die Hauptverwaltungen teilen die auf Grund des Berichtes veranlaßten Maßnahmen der Deutschen Notenbank Zentrale mit. IV. Termine a) Die zusammengefaßten FK.J(Z)-Berichte sind bis 10. Kalendertag des folgernden Monats von den Hauptverwaltungen und Ministerien einzureichen. b) Die monatlichen FMJ-Berichte sind weiterhin bis spätestens dem 15. Kalendertag des folgenden Monats durch die Betriebe einzureichen. Der Einreichungstermin für die je Ministerium zusammengefaßten Berichte ist jeweils der 26. Kalendertag des folgenden Monats, für die Zusammenfassung der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie der 28. Kalendertag des folgenden Monats. c) Die Kontrollberichte werden an folgenden Terminen eingereicht: durch die Hauptverwaltungen per 31. März 1955 bis zum 7. Mai 1955, per 30. Juni 1955 bis zum 31. Juli 1955, per 30. September 1955 bis zum 31. Oktober 1955, per 31. Dezember 1955 bis zum 23. Februar 1956; durch die Ministerien per 31. März 1955 bis zum 11. Mai 1955, per 30. Juni 1955 bis zum 4. August 1955, per 30. September 1955 bis zum 3. November 1955, per 31. Dezember 1955 bis zum 28. Februar 1956. Die Einreichungstermine der Betriebe und Verwaltungen werden von den Ministerien und Staatssekretariaten m. e. G. festgelegt. Diese Einreichungstermine gelter gleichzeitig für die Abgabe der Kontrollberichte an die Deutsche Notenbank, Unterabteilung Abgaben, sowie Deutsche Investitionsbank. Berlin, den 6. Mai 1955 Ministerium der Finanzen Lehmann Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Diese Festlegungen tragen im wesentlichen orientierenden Charakter und sind unter ständiger Berücksichtigung der politisoh-operativen Lage und Erfordemisse durch die Leiter der selbst. Abteilungen und deren Stellvertreter. Entsprechend den Erfordernissen hat eine Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linie zu erfolgen. Die unmittelbare Vorbereitung und Durchführung dieser Werbungen sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung ist dem Verhafteten die Möglichkeit der Verteidigerwahl zu geben. Der Verkehr mit dem Verteidiger umfaßt das Recht, mit ihm zu sprechen und Schriftverkehr zu führen.

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