Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 153

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 153 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 153); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1955 Berlin, den 3. Mai 1955 Nr. 24 Tag ' Inhalt Seite 25.4.55 Anordnung über die Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Bereich der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft 153 27.4 55 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Durchführung der Brutaktion 1955 155 16.455 Anordnung über die Reifeprüfung an Oberschulen 155 23.4 55 Anordnung über die Anwendung des Rahmenstellenplanes für Sparkassen 155 27.4 55 Erste Anweisung zur Anordnung über die Verbesserung der wissenschaftlich-methodischen Arbeit im Bibliothekswesen der Deutschen Demokratischen Republik 155 Anordnung Ober die Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Bereich der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft. Vom 25. April 1955 Auf Grund des § 6 der Verordnung vom 6. Dezember 1951 über die Einführung des Allgemeinen Vertragssystems für Warenlieferungen ln der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft (GBl. S. 1141) werden die Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von landwirtschaftlichen Nutztieren lm Bereich der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft (s. Anlage) erlassen. Berlin, den 25. April 1955 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Reichelt Minister Anlage zu vorstehender Anordnung Allgemeine Lieferbedingungen für die Lieferung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Bereich der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft L Geltungsbereich Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von landwirtschaftlichen Nutztieren an Organe der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft lm Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik sowie des demokratischen Sektors von Groß-Berlin, II. Lieferverträge 1, Jede Lieferung von Nutztieren an Organe der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft hat auf der Grundlage eines Kurz-Vertrages zu erfolgen. In diesem Vertrag sind insbesondere Anzahl und Art der Tiere, Qualitäten, besondere zugesicherte Eigenschaften, Impfschutz sowie die Liefertermine und der Ort der Übergabe der Tiere zu vereinbaren. 2. Kann bei Vertragsabschluß aus veterinärpolizeilichen oder anderen Gründen eine genaue Angabe des Liefer- oder Abnahmetermins durch Besteller oder Lieferer nicht erfolgen, so ist vor Beginn der Lieferung der Liefertag zwischen Lieferer und Besteller zu vereinbaren und nachträglich ln den Vertrag aufzunehmen. HL Erfüllungsort und Transportgefahr 1. Erfüllungsort Ist der Sitz des Lieferers. 2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Lieferers. Ihm obliegt es auch, für Planung und Bereitstellung des notwendigen Transportraumes Sorge zu tragen. Ist der Lieferer ein volkseigenes Gut oder eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, so erfolgt der Versand auf Gefahr des Empfängei'S. Dieser hat für Planung und Bereitstellung des notwendigen Transportraumes Sorge zu tragen. 3. Die Tiertransporte werden, soweit es erforderlich ist, durch Transporttoegleiter des Lieferers betreut. Dies gilt nicht, wenn der Lieferer ein volkseigenes Gut oder eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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