Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 152

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 152 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 152); 152 Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 28. April 1955 9. Es ist verboten, chemische Mittel, die zur Kartoffelkäferbekämpfung bestimmt sind, für andere Zwecke zu verwenden. 10. Die chemischen Mittel sind vorschriftsmäßig und in trockenen Räumen zu lagern. In den Gemeinden dürfen die chemischen Mittel nur in den dafür vorgesehenen Gifträumen aufbewahrt werden. VII. Bienenschutz Der Anbau von blühenden Kulturpflanzen, insbesondere von Hülsenfrüchten und Mohn, zwischen den Kartoffeln ist untersagt. Andere Kulturen sind wegen einer reibungslosen und ungehinderten Behandlung der Kartoffeln ebenfalls nicht anzubauen, da bei der Durchführung der chemischen Bekämpfung auf diese Kulturen keine Rücksicht genommen werden kann. VIII. Berichterstattung 1. Die Berichterstattung über das Auftreten und die Bekämpfung des Kartoffelkäfers haben die Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Bezirke, der Räte der Kreise und der Räte der Städte und Gemeinden in den Monaten Mai bis September jeweils zum 30 oder 31. eines jeden Monats termingemäß vorzunehmen. 2. Verantwortlich für die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Berichte sind der Bürgermeister, der Kreispflanzenschutztechniker und die Hauptreferatsleiter für Pflanzenschutz bei den Räten der Bezirke. 3. Bis zum 30. November 1955 ist von den Räten der Bezirke, Abteilung Landwirtschaft, ein umfassender Abschlußbericht über die Kartoffelkäferbekämpfung an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft einzureichen. IX. Aufgaben der Organe des Pflanzenschutzdienstes 1. Den Organen des Pflanzenschutzdienstes obliegt die fachtechnische Leitung der gesamten Kartoffelkäferbekämpfung. 2. Die Organe des Pflanzenschutzdienstes haben die Verteilung der chemischen Mittel, Geräte und Ersatzteile entsprechend der Kartoffelanbaufläche und der Stärke des Befalls des Gebietes zu lenken, 3. Bei starkem Auftreten von Kartoffelkäfern sind Geräte, Ersatzteile und chemische Mittel auf Anweisung der übergeordneten Dienststelle in das betroffene Gebiet zu verlagern und bis zur Beseitigung der Gefahr dort einzusetzen. Desgleichen können Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes vorübergehend in anderen Kreisen eingesetzt werden. 4. Die Abteilungen- Landwirtschaft der Räte der Kreise und die Räte der Städte und Gemeinden sind für die ständige Einsatzbereitschaft, Pflege und sachgemäße Abstellung der Geräte sowie vorschriftsmäßige Lagerung, den Transport und die Ausgabe der chemischen Mittel verantwortlich. X. Aufklärung und Schulung 1. Die Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Bezirke und der Räte der Kreise haben die gesamte Bevölkerung durch Presse, Rundfunk, Film, Merkblätter, Vorträge usw. verstärkt auf die große Gefahr des Kartoffelkäfers hinzuweisen. 2. In jedem Bezirk ist durch den Rat des Bezirkes, Hauptreferat Pflanzenschutz, bis zum 15. Mai 1955 eine dreitägige Schulung durchzuführen, an der sämtliche Pflanzenschutztechniker, Pflanzenschutzwarte und Mechaniker teilzunehmen haben. 3. In jedem Kreis sind durch den Rat des Kreises, Abteilung Landwirtschaft, bis zum 20. Mai 1955 Schulungen für die Beauftragten der volkseigenen Güter, Betriebe der örtlichen Landwirtschaft und Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durchzuführen. Die für die Saison zusätzlich eingestellten Gerätewarte sind sofort nach Arbeitsaufnahme zu schulen. 4. Die Ausarbeitung von Schulungsplänen obliegt den Abteilungen Landwirtschaft bei den Räten der Bezirke nach Richtlinien des Ministeriums für Land-und Forstwirtschaft. ' \ 5. Die Räte der Bezirke, Abteilung Landwirtschaft, sind verpflichtet, bis zum 15. Mai 1955 in jedem Kreis vor den Bürgermeistern einen Vortrag über die Bekämpfung des Kartoffelkäfers zu halten. 6. Die Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes haben bis zum 15. Mai 1955 in öffentlichen Versammlungen in jeder Gemeinde einen Vortrag über die Bekämpfung des Kartoffelkäfers zu halten. Berlin, den 20. April 1955 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Reichelt Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin W1. Leipziger Platz, Tor 16 Verlag (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin O 17, Michaelkirchstraße 17, Anrui 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2. Roßstraße 6 Anruf 51 54 87. 51 44 34 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 . Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil 1 4, DM. Teil H 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Berlin Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 1763 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik e;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen hat sich insgesamt - bei strikter Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Organe - im Berichtszeitraum kontinuierlich entwickelt. Das Verständnis und die Aufgeschlossenheit der anderen Rechtspflegeorgane für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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