Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 130

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 130 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 130); 130 Gesetzblatt Teil II Nr. 19 Ausgabetag: 7. April 1955 (7) Die Abteilungen Erfassung und Aufkauf bei den Räten der Kreise sind verpflichtet, zur Kontrolle ihrer Kontingente eine Kartei für alle Futtermittelarten nach dem vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf herausgegebenen Muster zu führen. (8) Die belieferten und mit der Abrechnung eingereichten Bezugsberechtigungsscheine sind von den für die einzelnen Kontingentträger zuständigen Abteilungen bei den Räten der Kreise, monatlich geordnet und entwertet, zwei Jahre als Belege für Kontrollzwecke aufzubewahren. (9) Die VEAB geben eine Zusammenfassung der Futtermittelbewegungs- und Bestandsmeldung (Vordruck FuKA) am 13. eines jeden Monats in einfacher Ausfertigung an die Verwaltung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) weiter. (10) Die VVEAB reicht eine Zusammenstellung dieser Meldungen dem Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf bis zum 17. eines jeden Monats perforiert ein. § 2 Die Abrechnung des Futtermittelanfalls (1) Alle Betriebe der Lebensmittel- und der sonstigen Industrie, in denen Futtermittel anfallein, haben an die VEAB durch Übersendung einer Durchschrift des Vordruckes M 1/N den Anfall und die Auslieferung der Futtermittel zu melden. (2) Für Futtermittel, die monatlich abgerechnet werden, ist die Durchschrift der Abrechnung (Vordruck M 1/N) bis zum 5. jeden Monats und für quartalsweise abgerechnete Futtermittel bis zum 5. des ersten Monats jeden Quartals dem zuständigen VEAB zuzuleiten. (3) Die VEAB unterrichten die Abteilung Erfassung und Aufkauf beim Rat des Kreises über den Anfall der Futtermittel und übersenden der VVEAB die kreisweise Zusammenstellung der Meldung (Vordruck M 1/N) bis zum 10. eines jeden Monats, die von den WEAB, bezirksweise zusammengefaßt, bis zum 15. eines jeden Monats an das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf weiterzugeben sind. § 3 Pendelkarten über die Warenbewegung An Hand der eingehenden Rechnungen haben die VEAB am 4. eines jeden Monats für den vergangenen Monat auf Pendelkarten nach dem vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf herausgegebenen Muster über die Erfüllung der Lief er- und Empfangsverpfljch-tungen an die VVEAB Bericht zu erstatten. Die VVEAB geben die Pendelkarten mit der überbezirklichen Liefer-und Empfangsverpflichtung an das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf am 8. jeden Monats weiter. § 4 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1955 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anweisung vom 12. Mai 1954 über die Abrechnung von Futtermittelkontingenten (ZB1. S. 225) außer Kraft. Berlin, den 19. März 1955 Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Streit Staatssekretär Anordnung zur Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Prämien für die Einsparung von festen Brennstoffen bei stationären Anlagen. Vom 15. März 1955 Zur Änderung der Richtlinien vom 28. Oktober 1953 für die Gewährung von Prämien für die Einsparung von festen Brennstoffen bei stationären Anlagen (ZB1. S. 511) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Abschnitt III der Richtlinien erhält folgende Fassung: „Für die Buchung der nach diesen Bestimmungen I zu zahlenden Prämien für erzielte Brennstoffeinsparungen gelten die Anweisungen des Ministeriums der Finanzen. Die Prämien sind aus den erzielten Einsparungen zu finanzieren.“ § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 15. März 1955 Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung Macher Minister Staatliche Plankommission Kirsten Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung über die Auflösung der Verwaltungen Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe und die Eingliederung iu die Abteilungen Landwirtschaft bei den Räten der Bezirke. Vom 1. April 1955 Zur Verbesserung der staatlichen Leitung durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten, der Staatlichen Stellenplankommission und dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Die auf Grund des § 3 der Anordnung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 10. August 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den ihm unterstellten Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (MinBl. S. 127) und des § 1 der Anordnung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 22. Dezember 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den ihm unterstellten Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (ZB1. 1953 S. 1) gebildeten Verwaltungen Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe mit dem Sitz in Rostock, Schwerin, Potsdam, Cottbus, Eberswalde, Weimar, Waren, Halle, Magdeburg, Ilmenau, Dresden, Saalfeld, Leipzig und Karl-Marx-Stadt werden mit Wirkung vom 1. April 1955 aufgelöst. (2) Die Aufgaben der bisherigen Verwaltungen Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe werden mit Wirkung vom 1. April 1955 den Abteilungen Landwirtschaft, Unterabteilung Forstwirtschaft, bei den Räten der Bezirke übertragen. Der Leiter der Unterabteilung Forstwirtschaft ist Stellvertreter des Leiters der Abteilung Landwirtschaft. (3) Die bisher für die Verwaltungen Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe genehmigten Planstellen sind bis zur Bestätigung des Stellenplanes für die Abteilungen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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