Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 128

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 128 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 128); 128 Gesetzblatt Teil II Nr. 18 Ausgabetag: 4. April 1955 1) eine Aufstellung der Verwaltungsausgaben in einfacher Ausfertigung nach folgendem vorgeschriebenen Muster: Aufstellung der Verwaltungsausgaben Bezeichnung und Anschrift des registrierpflichtigen Betriebes: Steuer-Nr.: K°!?ten-Bezei(vilnung Ist-Ausgabe Ist Soll v. 1. Januar 1955 Berner 1954 1955 bis zum letzten kungen Monatsabschluß (Die einzelnen Spalten sind getrennt aufzurechnen) Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben werden bestätigt. (Ort und Datum) (Unterschrift des (Unterschrift Leiters des des Haupt- Betriebes) buchhalters) Soweit Beträge gemäß der Nomenklatur der Verwaltungsausgaben als Teilbeträge auf Konten des Kontenrahmens gebucht werden (z. B. Büro- und Zeichenmaterial Konto 3225, Porti und Telefon Konto ), ist den Betrieben freigestellt, diese Angaben auf zusätzlich einzurichtenden Unterkonten oder statistisch zu erfassen. Die Spalte „Ist 1954“ ist vom Groß- und Einzelhandel nicht auszufüllen, m) die Arbeitsunterlagen zur Arbeitskräfteplankontrolle 1955 gemäß Anordnung vom 25. November 1954 über die Einführung einheitlicher Arbeitsunterlagen zur Arbeitskräfteplankontrolle in den volkseigenen Industriebetrieben (GBl. S. 916), n) den Beschäftigtenkatalog gemäß Ordnung der Planung 1955, o) alle Unterlagen, die vom Registrierorgan für erforderlich erachtet werden. (2) Ergeben sich im Laufe des Jahres Veränderungen im Lohn- und Gehaltsfonds oder in den Verwaltungsausgaben, so sind die entsprechenden Unterlagen hier--über gemäß Abs. 1 einschließlich der alten Registrierbescheinigung innerhalb einer Woche beim zuständigen Registrierorgan zur Nachregistrierung vorzulegen. Die Nachregistrierung wird bei Planänderungen auf dem neuaufgestellten Plan 57 vorgenommen. Ergeben sich sonstige Veränderungen, ohne daß eine Planänderung vorliegt, wird die Nachregistrierung auf dem „Antrag auf Nachregistrierung“ vorgenommen, der vom zuständigen Registrierorgan anzufordern ist. § 11 Festsetzung von Sperrbeträgen (1) Werden bei der Registrierung oder Kontrolle der Bruttolohnsumme für das registrierpflichtige Personal oder der Verwaltungsausgaben ungesetzliche, überhöht geplante oder nichtbenötigte Mittel festgestellt, sind die Registrierorgane verpflichtet, diese Beträge zu sperren. Diese Summe erhöht sich um 9 %, bei den Betrieben des Bergbaues um 18 °/o, vom Sperrbetrag im Lohnfonds für nichtbenötigte Betriebsanteile zur Sozialversicherung. (2) Die Registrierorgane sind verpflichtet, die Differenz zu sperren, wenn der Finanzplan eine höhere Gesamtlohnsumme ausweist als der Arbeitskräfteplan. Ist jedoch die Gesamtlohnsumme des Finanzplanes niedriger als die des Arbeitskräfteplanes, darf nur die niedrigere Gesamtlohnsumme des Finanzplanes auf der Registrierbescheinigung festgestellt bzw. registriert werden. (3) Die bei der Registrierung gesperrten Beträge sind mit 50 % bis zum 30. Juni 1955, mit 75 % bis zum 30. September 1955, mit 100 % bis zum 15. Dezember 1955 an den Staatshaushalt abzuführen. Über das Verfahren der Buchung und Abführung der gesperrten Beträge ergeht besondere Weisung. Für Zwecke der Beurteilung der Planerfüllung für Zuführungen zum Direktorfonds entsprechend der Verordnung vom 17. Februar 1955 über den Direktorfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft im Planjahr 1955 (GBl. I S. 133) und der Prämienberechnung entsprechend der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Prämienzahlung für das ingenieurtechnische Personal, für die Meister und für das leitende kaufmännische Personal in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. I S. 135) sind die gesperrten Beträge dem geplanten Gewinn zuzurechnen bzw. vom geplanten Verlust abzusetzen. (4) Werden in der geplanten Bruttolohnsumme für das nichtindustrielle Personal bzw. das sonstige Personal Einsparungen festgestellt, sind die Registrierorgane verpflichtet, den Lohnfonds um diese Einsparungen zu kürzen und diese als „nichtverfügbaren Lohnfondsteil im nichtindustriellen Personal“ in der Registrierbescheinigung auszuweisen. § 12 Verfahren bei Feststellung von Disproportionen Wird bei der Registrierung oder Kontrolle festgestellt, daß sich das Verhältnis der Zahl der Verwaltungsangestellten zur Zahl der Produktionsarbeiter im Plan 1955 unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge im Laufe der Jahre 1953 und 1954 gegenüber dem Stand von 1953 zugunsten der Verwaltungsangestellten erhöht hat, ist eine entsprechende Kontrollmitteilung an das zuständige Ministerium einzureichen. Das gleiche gilt, wenn die Lohnfonds für das registrierpflichtige Fersonal im Plan 1955 unter Berücksichtigung der Zu-und Abgänge gegenüber 1954 weiter anwachsen. § 13 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig wird die Fünfte Durchführungsbestimmung vom 30. April 1954 zur Verordnung über die Registrierung und Kontrolle der bestätigten Stellenpläne und Verwaltungsausgaben der staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen sowie der Verwaltungen und Betriebe der volkseigenen Wirtschaft Registrierung 1954 (GBl. S. 478) außer Kraft gesetzt. (2) Die Muster im § 6 Abs. 1 Buchst, g und § 10 Abs. 1 Buchstaben k und 1 sind von der Genehmigungsstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik am 4. März 1955 unter Nr. 710/46 registriert worden. Berlin, den 29. März 1955 Ministerium der Finanzen ' M. Schmidt Stellvertreter des Ministers Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin W1, Leipziger Platz, Tör 16 Verlag (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin O 17. Michaelkirchstraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2, Roßstraße 6, Anruf 51 54 87, 51 44 34 Postscheckkonto: Berlin 1460 25 Erscheinungsweise; Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 4. DM, Teil II 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Berlin Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 1763 des Amtes für Literatur und Verlagswesen der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung zu chädigen. Im strafrechtlichen Sinne umfaßt der Terror gemäß, Strafgesetzbuch einerseit die Begehung von Gewaltakten, um Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu unternehmen sowie ebenfalls - Pläne und Aktivitäten trotzkistischer Kräfte, antisozialistische Positionen in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen.

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