Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 98

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 98 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 98); 98 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 6. März 1990 Eintritt in den Vorruhestand nicht überschreiten, bleiben unberücksichtigt. Darüber hinausgehende Beträge werden als Arbeitseinkünfte im folgenderi ’Kalenderjahr berücksichtigt. Die vor dem Eintritt in den Vorruhestand erzielten durchschnittlichen monatlichen Einkünfte hat der Werktätige nachzuweisen. (3) Als Berechnungszeitraum gemäß Abs. 2 können die letzten 3 Jahre vor Eintritt in den Vorruhestand zugrunde gelegt werden, wenn es für den Werktätigen günstiger ist. Zu § 5 Abs. 1 der Verordnung: § 12 (1) Den Beitrag des Werktätigen zur Sozialpflichtversicherung trägt der Betrieb. (2) Gehört der Werktätige der freiwilligen Zusatzrentenversicherung oder einer freiwilligen zusätzlichen Versorgung an, haben er und der Betrieb auf das Vorruhestandsgeld die entsprechenden Beiträge zu zahlen. (3) Bei Krankheit des Werktätigen wird das Vorruhestandsgeld weitergezahlt, soweit nicht § 6 zutrifft. Zu § 5 Abs. 2 der Verordnung: § 13 Im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung sind im Teil „Arbeits- und Sozialversicherungsverhältnisse“ der Vermerk „Vorruhestand“ und die Höhe des Vorruhestandsgeldes einzutragen, für das Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt wurden. Zu § 5 Abs. 3 der Verordnung: § 14 (1) Während des Bezuges von Vorruhestandsgeld bleibt die Anwartschaft auf zusätzliche Versorgung oder auf betriebliche Zusatzrentenversorgung erhalten. (2) Die Zeit des Bezuges von Vorruhestandsgeld wird auf die Zeit der Zugehörigkeit zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung sowie auf die geforderte Mindestdauer der Tätigkeit für die Gewährung zusätzlicher Versorgung und betrieblicher Zusatzrentenversorgung angerechnet. Im Berechnungszeitraum liegende Zeiten des Bezuges von Vorruhestandsgeld bleiben bei der Berechnung der Zusatzrente bzw. des für die Höhe der Versorgung maßgebenden Durchschnittsverdienstes unberücksichtigt, wenn es für den Rentner günstiger ist. Zu § 6 der Verordnung: § 15 (1) Der vom Betrieb zu tragende Beitrag des Werktätigen zur Sozialpflichtversicherung gemäß § 12 Abs. 1 wird dem Betrieb auf Antrag aus Mitteln des Staatshaushalts erstattet. (2) Für die Erstattung gelten die Festlegungen der (Ersten) Durchführungsbestimmung vom 16. Februar 1990 zur Verordnung über die Gewährung von Vorruhestandsgeld (GBl. I Nr. 12 S. 95). § 16 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 1990 in Kraft. Berlin, den 1. März 1990 Der Minister für Arbeit und Löhne Hannelore Mensch Siebente Durchführungsbestimmung1 zur Kommissionshandelsverordnung Änderung der Fünften Durchführungsbestimmung zur Kommissionshandelsverordnung vom 20. Februar 1990 Zur Änderung der Fünften Durchführungsbestimmung vom 15. April 1976 zur Kommissionshandelsverordnung (GBl. I Nr. 16 S. 221) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und Preise und in Übereinstimmung mit dem Präsidenten des Verbandes der Konsumgenossenschaften folgendes bestimmt: § 1 Der § 15 erhält folgende Fassung: „§ 15 Wird der vereinbarte Warenumsatz übererfüllt, erhalten die Kommissionshändler den von den Partnern im Vertrag festgelegten Provisionssatz weiter in voller Höhe.“ §2 Es wird folgender § 22 a eingefügt: „§ 22 a Jährliche Nachträge zum Kommissionshandelsvertrag wer-I den dann notwendig, wenn sich grundlegende Veränderungen in den Versorgungsaufgaben, den ökonomischen sowie den materiellen Bedingungen für die Handelstätigkeit ergeben. Das gilt unter anderem bei einer. Neufestlegung des Sortimentsprofils, der Durchführung größerer Rationalisie-rungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen sowie der Erweiterung des Versorgungsgebietes. In anderen Fällen können die Nachträge zu den Kommissionshandelsverträgen mit einer Geltungsdauer von mindestens 3 Jahren gestaltet werden.“ §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom- 1. Januar 1990 in Kraft. Berlin, den 20. Februar 1990 Der Müiister für Handel und Versorgung Flegel 1 Sechste Durchführungsbestimmung vom 12. November 1976 (GBl. X Nr. 44 S. 303) Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Klosterstraße 47. Berlin, 1020 Redaktion: Klosterstraße 47. Berlin, 1020, Telefon: 233 36 22 Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin, 1086, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: monatlich Teilt ,80 M, Teil II 1,-M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten ,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten ,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten -.40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten -,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten .15 M mehr. Eiozclbestellungen beim Zentral versand Erfurt, Postschließfach 686, Erfurt, 5010. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische Kirchstraße 15, Berlin, 1080, Telefon: 229 22 23. Artikel-Nr. (EDV) 505 003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) ISSN 0138 1644;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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