Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 92

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 92 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 92); 92 A I j Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 6. März 1990 Dienstgradbezeichnungen im Organ Feuerwehr Feuerwehranwärter Unterfeuerwehrmann Feuerwehrmann Oberfeuerwehrmann Hauptfeuerwehrmann Löschmeister Oberl ösch meister Unterbrandmeister Brandmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister Brandrat Oberbrandrat Branddirektor Chefinspekteur Generalinspekteur Strafvollzug "" Strafvollzugs-An Wärter Straf vollzugs-U nterassistent Straf Vollzugs-Assistent Strafvollzugs-Oberassistent Strafvollzugs-Hauptassistent Strafvollzugs-Sekretär Strafvollzugs-Obersekretär Strafvollzugs-Unterinspektor Strafvollzugs-Inspektor Strafvollzugs-Oberinspektor Strafvollzugs-Hauptinspektor Strafvollzugs-Rat Strafvollzugs-Oberrat Strafvollzugs-Direktor Chefinspekteur Generalinspekteur Hausfrauen für die nebenberufliche Tätigkeit als Stundenbuchhalter registrieren. Mit dem Antrag auf die Registrierung ist die Zustimmung des Betriebes, in dem der Bürger im Arbeitsrechtsverhältnis steht, vorzulegen, (2) Ein Stündenbuchhalter darf nicht mehr als 4 Kunden betreuen. Sollen mehr als 4 Kunden betreut werden, ist ein Antrag auf Zulassung zur Ausübung der Tätigkeit als Helfer in Steuersachen zu stellen. (3) Bürger, die eine Tätigkeit als Stundenbuchhalter aufnehmen, sind bei der zuständigen Abteilung Finanzen des Rates des Kreises zu registrieren. Dem Antrag auf Registrierung ist ein Verzeichnis der zu betreuenden Kunden beizufügen. (4) Die Tätigkeit der registrierten Stundenbuchhalter beschränkt sich lediglich auf Buchführungsarbeiten. Stundenbuchhalter sind nicht berechtigt, als Beistand für die betreuten Kunden wirksam zu werden. Anordnung über die Zulassung zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Helfer in Steuersachen und die Registrierung von Stundenbuchhaltern vom 7. Februar 1990 Auf der Grundlage des § 107a der Abgabenordnung (AO) in der Fassung vom 18. September 1970 (Sonderdruck Nr. 681 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für a) Bürger, die den Antrag stellen, als Helfer in Steuersachen oder Stundenbuchhalter tätig zu werden, b) Räte der Bezirke und Kreise. §4 Gebühren (1) Helfer in Steuersachen a) Für die Eignungsprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 500 Mark erhoben. Die Gebühr ist vor Ablegung der Eignungsprüfung an die zuständige Abteilung Finanzen des Rates des Kreises zu entrichten. Tritt der 'Bürger die Eignungsprüfung nicht an, wird die Gebühr erstattet. b) Für die Zulassung zur Ausübung der Tätigkeit als Helfer in Steuersachen ist eine Gebühr in Höhe von 50 Mark an die Abteilung Finanzen des Rates des Kreises zu entrichten, die die Genehmigung erteilt. (2) Stundenbuchhalter Für die Registrierung als Stundenbuchhalter ist eine Gebühr in Höhe von 50 Mark an die Abteilung Finanzen des Rates des Kreises zu entrichten. §5 §2 Helfer in Steuersachen (1) Zulassungen zur Aufnahme der Tätigkeit als Helfer in Steuersachen erteilt die Abteilung Finanzen des Rates des Kreises, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit erfolgen soll. (2) Für die Erteilung der Zulassung sind folgende Anforderungen zu erfüllen: a) Nachweis einer entsprechenden fachlichen Qualifikation Hoch- oder Fachschulabschluß auf dem Gebiet der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften und eine mehrjährige (mindestens 2 Jahre) praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerrechts, Facharbeiterabschluß als Finanz- oder Wirtschaftskaufmann und eine langjährige (mindestens 10 Jahre) Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerrechts; Ablegung einer Eignungsprüfung Zur Abnahme der Eignungsprüfung sind bei den Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke Prüfungskommissionen zu bilden. Die Prüfungskommission ist berechtigt, den Antragsteller bei nachgewiesener fachlicher Eignung von der Prüfung zu befreien. Für die Zusammensetzung der Prüfungskommission und die Anforderungen an die Eignungsprüfung gelten die Bestimmungen der Anlage zu dieser Anordnung. Entzug der Zulassung als Helfer in Steuer Sachen Der Entzug der Zulassung als Helfer in Steuersachen gemäß § 107a Abs. 5 der Abgabenordnung in der Fassung vom 18. September 1970 erfolgt insbesondere, wenn sie auf Grund falscher Angaben erteilt wurde oder wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zum Versagen der Zulassung geführt hätten, der Bürger wegen eines schweren Verstoßes gegen die Berufspflichten nicht mehr die Eignung und Zuverlässigkeit für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Helfer in Steuersachen besitzt. b) § 6 Rechtsmittel (1) Gegen die Ablehnung des Antrages auf Zulassung zur Ausübung der Tätigkeit als Helfer in Steuersachen und gegen den Entzug der Zulassung durch die Abteilung Finanzen des Rates des Kreises kann der Bürger Beschwerde einlegen. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der getroffenen Entscheidung beim Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, einzulegen, der die Entscheidung getroffei hat. (3) Über die beim Rat des Kreises eingelegte Beschwere hat der Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreis innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach ihrem Eingang entscheiden. §3 Stundenbuchhalter I (1) Der Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises kann vollbeschäftigte Werktätige sowie Rentner und (4) Wird der Beschwerde nicht entsprochen, ist sie inn halb dieser Frist dem Rat des Bezirkes, Abteilung Finam mit der Stellungnahme zur Entscheidung zuzuleiten. Der 1 reicher der Beschwerde ist über die Weitergabe seiner schwerde an den Rat des Bezirkes, Abteilung Finanzer informieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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