Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 881

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 881 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 881); Gesetzblatt Teil 1 Nr. 48 Ausgabetag: 8. August 1990 881 §41 Die den freien Warenverkehr betreffenden Vorschriften sind auf Waren, die auf Grund von § 38, § 39 Absatz 1 oder § 40 Absatz 1 nicht im internen Versandverfahren befördert werden, nur dann anzuwenden, wenn als Nachweis für den Gemeinschaftscharakter dieser Waren das in § 1 Absatz 5 dieser Verordnung vorgesehene Papier vorgelegt wird. Abschnitt V Sondervorschriften für Postsendungen §42 (1) Abweichend von § 1 ist das Versandverfahren auf Postsendungen (einschließlich Postpakete) nicht anzuwenden. (2) Die Vorschriften über den freien Warenverkehr sind auf Waren, die bei einem in der Gemeinschaft oder in der DDR gelegenen Postamt abgesandt werden, nur dann anzuwenden, wenn die Umschließungen oder die Begleitpapiere nicht mit einem gelben Klebezettel versehen sind, dessen Muster nach dem Verfahren des § 49 festgelegt wird. Die zuständigen Behörden des Abgangsstaates sind verpflichtet, einen solchen Klebezettel auf den Umschließungen und Begleitpapieren anzubringen oder anbringen zu lassen, wenn die Waren die Voraussetzungen der Vorschriften über den freien Warenverkehr nicht erfüllen. Abschnitt VI Sondervorschriften für von Reisenden mitgeführte oder in ihrem sonstigen Reisegepäck enthaltene Waren §43 (1) Das Versandverfahren ist für die Beförderung von Waren, die Reisende mitführen oder die in ihrem sonstigen Reisegepäck enthalten sind, nicht zwingend vorgeschrieben, wenn es sich um Waren handelt, die nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind. (2) Die Vorschriften über den freien Warenverkehr sind auf Waren, die auf Grund von Absatz 1 nicht im Versandverfahren befördert werden, anzuwenden, a) wenn bei der Anmeldung erklärt wird, daß es sich um Gemeinschaftswaren handelt und kein Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung besteht: b) in anderen Fällen, wenn als Nachweis für den Gemeinschaftscharakter dieser Waren das in § 1 Absatz 5 dieser Verordnung vorgesehene Papier vorgelegt wird. Abschnitt VII Statistische Vorschriften §44 Bei Anwendung des Versandverfahrens dient dieses Verfahren auch als Grundlage für die statistische Erhebung der Durchfuhr und Ausfuhr. §45 (1) Die Versandpapiere TI und T2 dienen als statistische Unterlagen für die Warenbeförderung im Versandverfahren. (2) Bei Beförderungen gemäß § 3 Absätze 1 und 2 dienen die dafür vorgesehenen Papiere als statistische Unterlagen für die Durchfuhr. §46 Bis der Rat der Europäischen Gemeinschaften auf Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Bestimmungen zur Vereinheitlichung der Durchfuhrstatistik festgelegt hat, a) übersendet die Abgangszollstelle der für die Außenhandelsstatistik zuständigen Dienststellen unverzüglich ein Exemplar des Versandscheines TI oder T2, das dem von der Bestimmungszollstelle der Abgangszollstelle zurückgesandten Exemplar entspricht; das zuletzt genannte Exemplar muß sämtliche für die statistische Erhebung des Versandverfahrens in allen Durchfuhrstaaten erforderlichen Angaben enthalten; b) übersendet die Bestimmungszollstelle der für die Außenhandelsstatistik des Bestimmungsstaates zuständigen Dienststelle unverzüglich ein Exemplar des Versandscheines TI oder T2, das dem bei der Bestimmungszollstelle verbleibendem Exemplar entspricht; das zuletzt genannte Exemplar muß sämtliche für die statistische Erhebung des Versandverfahrens in allen Durchfuhrstaaten erforderlichen Angaben enthalten. c) übersendet die für die Außenhandelsstatistik des Abgangsstaates zuständige Dienststelle den für die Außenhandelsstatistik zuständigen Dienststellen der anderen durch das Versandverfahren betroffenen Staaten mit Ausnahme des Bestimmungsstaates unverzüglich die Angaben, die in dem nach Buchstabe a übersandten Exemplar des Versandscheines TI oder T2 enthalten sind. §47 Die zuständige Zollstelle übersendet das für die Statistik vorgesehene Exemplar der Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung unverzüglich der für die Außenhandelsstatistik zuständigen Dienststelle des Staates, aus dem die Waren ausgeführt werden. §48 Der Hauptverpflichtete oder sein bevollmächtigter Vertreter hat auf Verlangen der für die Außenhandelsstatistik zuständigen einzelstaatlichen Dienststelle alle für diese Statistik erforderlichen Auskünfte bezüglich des Versandpapiers TI oder T2 zu erteilen. Abschnitt VIII Vorschriften für die Anwendung dieser Verordnung §49 Der Minister der Finanzen erläßt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Regelungen. Ihm obliegt die Erfüllung der sich aus dieser Verordnung für die DDR ergebenden Informationspflicht. §50 (1) Die Anhänge sind Bestandteil dieser Verordnung. (2) Die Muster in den Anhängen können nach dem Verfahren des § 49 den Erfordernissen, die sich aus der Eigenart bestimmter Waren ergeben, sowie technischen Erfordernissen angepaßt werden. §51 Die DDR unterrichtet die Kommission über die Bestimmungen, die sie zur Durchführung dieser Verordnung erläßt. Die Kommission unterrichtet die DDR über derartige Mitteilungen der anderen Mitgliedstaaten. §52 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Etwaige einzelstaatliche Versandverfahren innerhalb der DDR bleiben unberührt, soweit die Regelungen der vorstehenden Verordnung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Berlin, den 11. Juli 1990 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik de Maiziäre Ministerpräsident Dr. R o m b e r g Minister der Finanzen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für mögliche Feindangriffe im Außensicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt aufzuzeigen und Vorschläge zu ihrer planmäßigen Beseitigung Einschränkung zu unterbreiten. auf grundlegende dienstliche WeisungepnQd Bestimmungen des Ministeriums -für Staatssicherheit und Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche.

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