Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 821

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 821 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 821); Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 3. August 1990 821 Nr. Gegenstand Post- Gebühr Anmerkung Anordnung § . DM 30 Postschließfächer 42 a) für ein gewöhnliches Schließfach Anlage 10 monatlich 3,00 b) für ein mittleres Schließfach 4,00 monatlich c) für ein größeres Schließfach Das Mehrfache der Gebühr monatlich für ein gewöhnliches Schließfach 31 Aushändigung von Paketen und 43 Die Gebühr Wirtschaftspaketen je Stück 1,50 wird nur bei Aushändigung an der Wohnung oder in Geschäfts- räumen erhoben. 32 Stundung 52 Abs. 5 je volle oder angefangene 1 DM 0,02 monatlich mindestens 2,00 33 Nachforschung nach einer Postsendung 54 3,00 Die Nach- forschung ist gebührenfrei, wenn die Deutsche Post . den Anlaß dazu gegeben hat. 34 Spätgebühr für die Einlieferung 1,50 nachweisbarer Postsendungen außerhalb der Annahmezeit je Postsendung 35 Postmietverpackungen (nur für Pakete 5 Abs. 6 und Wirtschaftspakete im Bereich Deutsche Post) a) Mietgebühr für Verpackungen Anlage 6 - der Typen A, A 2, B, C 2 1,30 der Typen D und F 2,00 b) Verzugsgebühr ab 4. Werktag für 2,00 jeden Tag und jede Verpackung c) für Verlust oder Beschädigung, die 25,00 einem Verlust gleichzusetzen ist Erste Durchführungsbestimmung zum Patentgesetz Diensterfindungen vom 30. Juni 1990 Gemäß § 31 des Patentgesetzes vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 29 S. 284) i. d. F. des Gesetzes vom 29. Juni 1990 zur Änderung des Patentgesetzes und des Gesetzes über Warenkennzeichen (GBl. I Nr. 40 S. 571) wird für Diensterfindungen folgendes bestimmt: 1. Abschnitt Rechte und Pflichten der Erfinder und des Betriebes §1 (1) Hat der Betrieb eine Diensterfindung gemäß § 9 Abs. 2 des Patentgesetzes unbeschränkt in Anspruch genommen, dann ist er verpflichtet und allein berechtigt, sie beim Patentamt zur Erteilung eines Patents anzumelden. Nimmt er die Anmeldung nicht vor und läßt er eine von den Erfindern gesetzte angemessene Frist verstreichen, dann haben die Erfinder das Recht, die Patentanmeldung für den Betrieb auf dessen Namen und Kosten vorzunehmen. (2) Das Recht der Erfinder zur Anmeldung der Erfindung besteht nicht, wenn der Betrieb nach der Inanspruchnahme spätestens innerhalb der von den Erfindern gesetzten angemessenen Frist den Erfindern schriftlich mitteilt, daß berechtigte Interessen des Betriebes es erfordern die Diensterfindung nicht bekannt werden zu lassen, die Erfinder der Nichtanmeldung zustimmen. §2 (1) Will der Betrieb vor der Zahlung einer angemessenen Vergütung gemäß § 6 eine Patentanmeldung für eine Diensterfindung nicht weiter verfolgen oder ein Patent nicht aufrecht erhalten, dann hat er die Erfinder darüber zu informieren, ihnen auf Verlangen die Rechte zu übertragen und die zur Wahrung der Rechte erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Der Betrieb ist berechtigt, die Rechte aufzugeben, wenn die Erfinder deren Übertragung nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Zugang der Information verlangt haben. (2) Mit der Information gemäß Absatz 1 an die Erfinder kann sich der Betrieb das Recht zur Benutzung der Erfindung im Betrieb gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung Vorbehalten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Verfahren, entwickelte sich seit folgendermaßen:, Bei Verfahren wegen Staatsverbrechen hat der Anteil des operativen Materials folgende Entwicklung genommen:, Der Anteil registrierten operativen Materials an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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