Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 815

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 815 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 815); Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 3. August 1990 815 01 Von Fernsprechstellen der Teilnehmer ,23 02 Von öffentlichen Sprechstellen ,30“ Die Bemerkungen „Zu Nr. 01 und 02:“ bleiben unverändert. 4.2. In Abschnitt 7.2. Ferngespräche im Selbstwählfemdienst innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik werden geändert: Der Klammerbetrag „ (-,15 M) “ in „ (-,23 DM) “ In der Nr. 01 wird die Sprechdauer für ermäßigte Gebühren „90“ ersatzlos gestrichen. Zu „Nr. 01 bis 03:“ wird in der Bemerkung 4. „in Zone I von 22 Uhr bis 7 Uhr,“ gestrichen. Die Bemerkung 6. wird ersatzlos gestrichen. * 5. Der Abschnitt 7.3. im Abschnitt 7. Orts- und Ferngespräche erhält folgende Fassung: „7.3. Ferngespräche im handvermittelten Ferndienst innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik 01 Für Ferngespräche im handvermittelten Ferndienst werden die Gebühren nach Abschnitt 7.2. berechnet, wenn nichts anderes bestimmt ist. Zu Nr. 01: 1. Für jedes Ferngespräch im handvermittelten Ferndienst ist die Gebühr für die Gesprächsdauer zu berechnen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Der Beginn der Gebührenpflicht wird gemäß § 26 festgelegt. 2. Die Gebühr wird auch erhoben für Ferngespräche, die gemäß § 22 Abs. 3 getrennt oder in der Gesprächsdauer beschränkt worden sind. 3. Die Gebühr wird zu dem Gebührensatz berechnet, der für den Beginn des Gespräches gültig ist. 4. Ferngespräche im internationalen handvermittelten Femdienst werden nach Tarifen berechnet, die dem „Gebührenbuch für den Femmeldedienst der Deutschen Demokratischen Republik“ zu entnehmen sind. 02 Notgespräche gebühren- frei Für Ferngespräche, die als Notgespräche angemeldet und geführt werden, ohne daß die Voraussetzungen nach § 28 hierfür gegeben sind (Mißbrauch) wird das lOfache der Gebühren für ein gewöhnliches Gespräch nach Abschnitt 7.2. Nr. 01 bis 03 erhoben. 03 04 05 06 07 08 Staatsgespräche das Dop- pelte der Gebühren nach Abschnitt 7.2. Nr. 01 bis 03 Fluggespräche das Dop- pelte der Gebühren nach Abschnitt 7.2. Nr. 01 bis 03 Blitzgespräche das lOfache der Gebühren nach Abschnitt 7.2. Nr. 01 bis 03 Die Gebühr wird erhoben, wenn die Fernsprechverbindung innerhalb von 20 Minuten hergestellt ist. Nach Überschreitung der 20 Minuten werden Gebühren für ein dringendes Gespräch gleicher Dauer erhoben. Nach Überschreiten von 90 Minuten werden Gebühren für ein gewöhnliches Gespräch gleicher Dauer erhoben. Dringende Gespräche das Dop- pelte der Gebühren nach Abschnitt 7.2. Nr. 01 bis 03 Die Gebühr wird erhoben, wenn die Fernsprechverbindung innerhalb von 90 Minuten hergestellt ist. Nach Überschreiten der 90 Minuten werden Gebühren für ein gewöhnliches Gespräch gleicher Dauer erhoben. Gespräche mit vereinbartem das Dop- Kennwort pelte der Gebühren nach Abschnitt 7.2. Nr. 01 bis 03 Seefunkgespräche Die Gebühren sind dem „Gebührenbuch für den Fernmeldedienst der Deutschen Demokratischen Republik“ zu entnehmen. “ 6. Im Abschnitt 8. Gespräche mit zusätzlichen Leistungen treten folgende Änderungen ein: V 6.1. Vor Abschnitt 8.1. wird ergänzt: „Für Gespräche mit zusätzlichen Leistungen werden die Gebühren nach Abschnitt 7.2. berechnet. Für jedes Ferngespräch wird mindestens die Gebühr für eine Dauer von 3 Minuten berechnet.“ 6.2. Die Nr. 02 des Abschnittes 8.1. erhält folgende Fassung: „02 Im Femdienst Zone I ,60 Zone II -.60 Zone III ,90;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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