Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 713

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 713 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 713); Gesetzblatt Teil I Nr. 44 Ausgabetag: 27. Juli 1990 713 §13 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am 13. Juli 1990 in Kraft. (2) Die nach demokratischen Regeln entstandenen, privatrechtlich konstituierten vorläufigen Kammern nehmen nach Bestätigung des zuständigen Ministeriums die Aufgaben von Kammern nach diesem Gesetz wahr. Sie sind verpflichtet, eine Wahlordnung zu erstellen und bis spätestens 30. Juni 1991 Wahlen gemäß § 5 dieses Gesetzes durchzuführen. (3) Dieses Gesetz tritt jeweils mit Erlaß landesgesetzlicher Regelungen über die Berufsvertretungen und die Berufsausübung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker außer Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am dreizehnten Juli neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den dreizehnten Juli neunzehnhundertneunzig Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl Gesetz über die Änderung des Gesetzes vom 21. Juni 1990 über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juli 1990 Das Gesetz vom 21. Juni 1990 über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik wird wie folgt geändert: §1 (1) In § 18 „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ wird folgende neue Ziffer 1 eingefügt: 1. § 5 Abs. 1 findet wie folgt Anwendung: „Das Stammkapital der Gesellschaft muß bis zum 1. Juli 1992 für Gesellschaften auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik mindestens zwanzigtausend Deutsche Mark betragen.“ (2) Die bisherigen Ziffern 1 bis 7 des § 18 werden Ziffern 2 bis 8. §2 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1990 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am sechsten Juli neunzehnhundert-neunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den sechsten Juli neunzehnhundertneunzig Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik für eine weitere Regelung zur Zahlung von staatlichem Kindergeld vom 13. Juli 1990 Die Höhe des staatlichen Kindergeldes, das gemäß § 2 der Verordnung vom 12. März 1987 (GBl. I Nr. 6 S. 43) und gemäß § 1 der Verordnung vom 4. Januar 1990 über die Gewährung eines Zuschlages zum staatlichen Kindergeld (GBl. I Nr. 2 S. 3) gezahlt wird, wird für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1990 um einen Ausgleichsbetrag von 25, DM je Kind und Monat in den Fällen erhöht, in denen nur ein Elternteil lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis bezieht. Das erhöhte Kindergeld wird auf Antrag gewährt. Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 24. Tagung am 13. Juli 1990 gefaßt. Berlin, 13. Juli 1990 Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl * 1 2 3 ■* Verordnung zur Anwendung von Rechtsvorschriften vom 11. Juli 1990 Aufgrund des § 5 des Gesetzes vom 21. Juni 1990 über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 34 S. 357) wird für die Anwendung der nach § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 16 bis 23 des Gesetzes in der Deutschen Demokratischen Republik inkraftgesetzten Gesetze, Teile von Gesetzen und zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen festgelegt: §1 Für die in den §§ 16 bis 23 des Gesetzes vom 21. Juni 1990 über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 34 S. 357) genannten Gesetze und Teile von Gesetzen sind die §§ 4 bis 7, 12, 13, 16 Abs. 1, 3, §§ 16 a, 18, 19 Abs. 1, §§ 20, 22 Abs. 1, §§ 23 bis 29, 34, 125 bis 145, 146 bis 148 Abs. 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315 1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2261) mit folgender Maßgabe anzuwenden: 1. In § 28 Abs. 1 FGG tritt an die Stelle des Oberlandesgerichts das Bezirksgericht und, wenn dieses Beschwerdeinstanz ist, das Oberste Gericht; 2. In § 125 Abs. 1 FGG treten an die Stelle der „Amtsgerichte“ die Einzelrichter bei den Kreisgerichten; 3. In § 143 Abs. 1 und 2 FGG tritt an die Stelle der Zuständigkeit des Landgerichts die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen beim Kreisgericht;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache . Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen.

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