Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 668

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 668 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 668); 668 Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 20. Juli 1990 Anordnung über Genehmigungen und Lizenzen für land- und emährungswirtschaftliche Erzeugnisse vom 11. Juni 1990 Zur Regulierung der Bezüge und der Ein- und Ausfuhren von land-und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen (1) Bezugsgenehmigungen oder Einfuhrlizenzen sind erforderlich für das Verbringen von Erzeugnissen der Landwirtschaft einschließlich des Gartenbaus, der Fischerei und für Verarbeitungserzeugnisse daraus (nachfolgend Erzeugnisse genannt) in den freien Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik. Für die in der Anlage 1, Abschnitte 1 und 2 aufgeführten Erzeugnisse sind Bezugsgenehmigungen erforderlich. Lizenzen sind erforderlich für die in der Anlage 1, Abschnitte 1 und 2 enthaltenen Erzeugnisse. Lizenzen sind ferner erforderlich, soweit dies in Marktordnungen der DDR vorgesehen ist. (2) Bezugsgenehmigungen gelten für den Innerdeutschen Handel, Einfuhrlizenzen gelten für den Handel mit anderen Ländern. (3) Ausfuhrlizenzen sind erforderlich für das Verbringen der in der Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse aus dem freien Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik in andere Länder, ausgenommen das Verbringen im Innerdeutschen Handel. Die Anstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (nachfolgend ALM genannt) kann durch Bekanntmachung die Ausfuhrlizenzpflicht ganz oder teilweise aussetzen. (4) Agrarhandelsdokumente im Sinne dieser Anordnung sind Bezugsgenehmigungen, Einfuhrlizenzen, Ausfuhrlizenzen, Teil-Bezugsgenehmigungen, Teil-Lizenzen, Ersatz-Bezugsgenehmigungen und Ersatz-Lizenzen. (5) Kontingentierte Erzeugnisse sind in der Anlage 1 aufgeführt. §2 Befreiungen Ein Agrarhandelsdokument ist nicht erforderlich a) für Sendungen, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, b) für Sendungen, bei denen der Wert der Waren, die genehmi-gungs- oder lizenzpflichtig sind, insgesamt 1000 DM nicht übersteigt. §3 Antragsberechtigung . (1) Bezugsgenehmigungen können von allen natürlichen und juristischen Personen und Handelsgesellschaften beantragt werden, soweit nicht die Ausschreibungsbedingungen für kontingentierte Erzeugnisse etwas anderes vorsehen. (2) Lizenzen können von allen natürlichen und juristischen Personen und Handelsgesellschaften mit Sitz oder Niederlassung im Gebiet der DDR beantragt werden. §4 Zuständigkeit (1) Mit der Erteilung und Verwaltung der Agrarhandelsdokumente wird die Anstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Köpenicker Allee 39 57, Berlin 1157, beauftragt. (2) Alle Anträge sind an die ALM zu richten. (3) Bei kontingentierten Erzeugnissen legt die ALM durch Ausschreibung die Einzelheiten der Zuteilung fest. §5 Antragsform (1) Der Antrag auf Erteilung einer Bezugsgenehmigung oder einer Lizenz ist formgebunden zu stellen1. (2) Anträge, die nicht der vorgeschriebenen Form entsprechen, werden nicht bearbeitet §6 Fristen, Termine (1) Als Tag der Antragstellung gilt der Tag, an dem der Antrag auf Erteilung bis spätestens um 13.00 Uhr bei der ALM eingegangen und die Sicherheit gestellt worden ist. (2) Für die Beantragung, die Erteilung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer von Agrarhandelsdokumenten gelten Feiertage, Sonntage und Samstage nicht als Arbeitstage. §7 Erteilung (1) Die ALM versieht den Antrag mit einer Ausstellungsnummer und einem Genehmigungsvermerk. (2) Agrarhandelsdokumente werden bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Monat der Erteilung gültig gestellt. Bei kontingentierten Erzeugnissen kann die ALM in der Ausschreibung eine, andere Gültigkeitsdauer festlegen. (3) Der Minister für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft kann bei Marktstörungen oder drohenden Marktstörungen die ALM anweisen, die Erteilung von Bezugsgenehmigungen oder Lizenzen für bestimmte Erzeugnisse der Anlage Tvorübergehend auszusetzen; hinsichtlich der Aussetzung von Bezugsgenehmigungen ist zuvor zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Ministerium für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft der Ständige Ausschuß der Staatssekretäre einzuberufen, um die Probleme einvernehmlich zu lösen. §8 Rechte und Pflichten (1) Das Agrarhandelsdokument berechtigt und verpflichtet den Inhaber, innerhalb der festgelegten Gültigkeitsdauer die angegebene Menge des bezeichneten Erzeugnisses in den oder aus dem freien Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik zu verbringen. (2) Das Agrarhandelsdokument verpflichtet ferner den Inhaber, das bezeichnete Erzeugnis ausschließlich aus dem oder in das darin bezeichnete Land zu verbringen, soweit nichts anderes festgelegt wird. (3) Mit einem Agrarhandelsdokument können mehrere Geschäfte durchgeführt werden. (4) Der Inhaber kann Teilbezugsgenehmigungen und Teillizenzen mit der gleichen Rechtswirkung wie der des ursprünglichen Agrarhandelsdokuments bei der ALM beantragen. §9 Übertragung von Rechten Der Inhaber kann seine Rechte aus dem Agrarhandelsdokument auf einen anderen übertragen, sofern dieser antragsberechtigt ist. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die ALM die Übertragung auf dem Agrarhandelsdokument bestätigt hat. 1 Formulare sind bei der Firma Purschke und Hensel, Kanalstraße 7 11, 1000 Berlin 47 (Tel.: 6 61 70 51) unter folgenden Bestellnummern zu beziehen: Best.-Nr. 0588 für Einfuhrlizenzen (grün) Best-Nr. 0589 für Ausfuhrlizenzen (braun) Best.-Nr. 0590 für Bezugsgenehtnigung ohne mengenmäßige Beschränkung (weiß) Best.-Nr. 0591 für Bezugsgenehmigung mit Kontingentierung (weiß mit roten Quer- strich);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit des Dienstobjektes - Erläuterung der Waffen- und Munitions- Betreuer Ordnung der Abteilung. Die Aufgabenstellung der Sicherungstä- Betreuer tigkeit im Torbereich, Zur Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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