Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 668

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 668 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 668); 668 Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 20. Juli 1990 Anordnung über Genehmigungen und Lizenzen für land- und emährungswirtschaftliche Erzeugnisse vom 11. Juni 1990 Zur Regulierung der Bezüge und der Ein- und Ausfuhren von land-und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen (1) Bezugsgenehmigungen oder Einfuhrlizenzen sind erforderlich für das Verbringen von Erzeugnissen der Landwirtschaft einschließlich des Gartenbaus, der Fischerei und für Verarbeitungserzeugnisse daraus (nachfolgend Erzeugnisse genannt) in den freien Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik. Für die in der Anlage 1, Abschnitte 1 und 2 aufgeführten Erzeugnisse sind Bezugsgenehmigungen erforderlich. Lizenzen sind erforderlich für die in der Anlage 1, Abschnitte 1 und 2 enthaltenen Erzeugnisse. Lizenzen sind ferner erforderlich, soweit dies in Marktordnungen der DDR vorgesehen ist. (2) Bezugsgenehmigungen gelten für den Innerdeutschen Handel, Einfuhrlizenzen gelten für den Handel mit anderen Ländern. (3) Ausfuhrlizenzen sind erforderlich für das Verbringen der in der Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse aus dem freien Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik in andere Länder, ausgenommen das Verbringen im Innerdeutschen Handel. Die Anstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (nachfolgend ALM genannt) kann durch Bekanntmachung die Ausfuhrlizenzpflicht ganz oder teilweise aussetzen. (4) Agrarhandelsdokumente im Sinne dieser Anordnung sind Bezugsgenehmigungen, Einfuhrlizenzen, Ausfuhrlizenzen, Teil-Bezugsgenehmigungen, Teil-Lizenzen, Ersatz-Bezugsgenehmigungen und Ersatz-Lizenzen. (5) Kontingentierte Erzeugnisse sind in der Anlage 1 aufgeführt. §2 Befreiungen Ein Agrarhandelsdokument ist nicht erforderlich a) für Sendungen, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, b) für Sendungen, bei denen der Wert der Waren, die genehmi-gungs- oder lizenzpflichtig sind, insgesamt 1000 DM nicht übersteigt. §3 Antragsberechtigung . (1) Bezugsgenehmigungen können von allen natürlichen und juristischen Personen und Handelsgesellschaften beantragt werden, soweit nicht die Ausschreibungsbedingungen für kontingentierte Erzeugnisse etwas anderes vorsehen. (2) Lizenzen können von allen natürlichen und juristischen Personen und Handelsgesellschaften mit Sitz oder Niederlassung im Gebiet der DDR beantragt werden. §4 Zuständigkeit (1) Mit der Erteilung und Verwaltung der Agrarhandelsdokumente wird die Anstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Köpenicker Allee 39 57, Berlin 1157, beauftragt. (2) Alle Anträge sind an die ALM zu richten. (3) Bei kontingentierten Erzeugnissen legt die ALM durch Ausschreibung die Einzelheiten der Zuteilung fest. §5 Antragsform (1) Der Antrag auf Erteilung einer Bezugsgenehmigung oder einer Lizenz ist formgebunden zu stellen1. (2) Anträge, die nicht der vorgeschriebenen Form entsprechen, werden nicht bearbeitet §6 Fristen, Termine (1) Als Tag der Antragstellung gilt der Tag, an dem der Antrag auf Erteilung bis spätestens um 13.00 Uhr bei der ALM eingegangen und die Sicherheit gestellt worden ist. (2) Für die Beantragung, die Erteilung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer von Agrarhandelsdokumenten gelten Feiertage, Sonntage und Samstage nicht als Arbeitstage. §7 Erteilung (1) Die ALM versieht den Antrag mit einer Ausstellungsnummer und einem Genehmigungsvermerk. (2) Agrarhandelsdokumente werden bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Monat der Erteilung gültig gestellt. Bei kontingentierten Erzeugnissen kann die ALM in der Ausschreibung eine, andere Gültigkeitsdauer festlegen. (3) Der Minister für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft kann bei Marktstörungen oder drohenden Marktstörungen die ALM anweisen, die Erteilung von Bezugsgenehmigungen oder Lizenzen für bestimmte Erzeugnisse der Anlage Tvorübergehend auszusetzen; hinsichtlich der Aussetzung von Bezugsgenehmigungen ist zuvor zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Ministerium für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft der Ständige Ausschuß der Staatssekretäre einzuberufen, um die Probleme einvernehmlich zu lösen. §8 Rechte und Pflichten (1) Das Agrarhandelsdokument berechtigt und verpflichtet den Inhaber, innerhalb der festgelegten Gültigkeitsdauer die angegebene Menge des bezeichneten Erzeugnisses in den oder aus dem freien Verkehr der Deutschen Demokratischen Republik zu verbringen. (2) Das Agrarhandelsdokument verpflichtet ferner den Inhaber, das bezeichnete Erzeugnis ausschließlich aus dem oder in das darin bezeichnete Land zu verbringen, soweit nichts anderes festgelegt wird. (3) Mit einem Agrarhandelsdokument können mehrere Geschäfte durchgeführt werden. (4) Der Inhaber kann Teilbezugsgenehmigungen und Teillizenzen mit der gleichen Rechtswirkung wie der des ursprünglichen Agrarhandelsdokuments bei der ALM beantragen. §9 Übertragung von Rechten Der Inhaber kann seine Rechte aus dem Agrarhandelsdokument auf einen anderen übertragen, sofern dieser antragsberechtigt ist. Die Übertragung wird erst wirksam, wenn die ALM die Übertragung auf dem Agrarhandelsdokument bestätigt hat. 1 Formulare sind bei der Firma Purschke und Hensel, Kanalstraße 7 11, 1000 Berlin 47 (Tel.: 6 61 70 51) unter folgenden Bestellnummern zu beziehen: Best.-Nr. 0588 für Einfuhrlizenzen (grün) Best-Nr. 0589 für Ausfuhrlizenzen (braun) Best.-Nr. 0590 für Bezugsgenehtnigung ohne mengenmäßige Beschränkung (weiß) Best.-Nr. 0591 für Bezugsgenehmigung mit Kontingentierung (weiß mit roten Quer- strich);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Referate Auswertung der der erreichte Stand bei der Unterstützung der Vorgangsbear-beitung analysiert und auf dieser sowie auf der Grundlage der objektiven Erfordernisse Empfehlungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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