Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 635

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 635 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 635); Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 20. Juli 1990 635 21. Der § 26 erhält folgende Fassung: „Der Direktor übt die Dienstaufsicht über die Richter und über das nichtrichterliche Personal des Kreisgerichts aus.“ 22. Im §28 ist im Abs. 1 das Wort „ sozialistische " durch „ geltende zu ersetzen. 23. Der § 28 erhält zusätzlich einen Absatz 3 mit folgender Fassung: „(3) Der Richter kann die Verhandlung und Entscheidung in einer Sache ablehnen, wenn er zuvor nach Absatz 1 rechtsberatend tätig war.“ 24. Der § 29 Abs. 2 wird aufgehoben. 25. Im § 30 Abs. 1 werden im 4. Stabsstrich die Worte „ oder vom Direktor des Bezirksgerichts vor Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Kreisgericht an das Bezirksgericht herangezogen werden.“ ersatzlos gestrichen. 26. Der § 30 Abs. 2 und 5 werden aufgehoben. 27. Der § 32 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Das Präsidium berät den Direktor zu wichtigen Fragen der Leitung des Bezirksgerichts. Es bestimmt die Geschäftsverteilung und das Disziplinargericht des Bezirksgerichts. “ Der § 32 Abs. 2 wird aufgehoben. 28. Der § 33 Abs. 4 wird aufgehoben. 29. Der § 34 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Der Direktor übt die Dienstaufsicht über die Richter und über das nichtrichterliche Personal des Bezirksgerichts sowie gegenüber den Direktoren der Kreisgerichte aus.“ 30. Der § 36 Abs. 2 wird aufgehoben. 31. Im §37 Abs. 1 werden im 2. Stabsstrich die Worte „ und Militärobergerichten “ ersatzlos gestrichen. 32. Im § 37 Abs. 1 wird als 3. Stabsstrich eingefügt: „als Revisionsgericht für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen die von den Bezirksgerichten erlassenen Entscheidungen auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und Verwaltungsrechts entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften,“ Der bisherige 3. Stabsstrich wird der 4. Stabsstrich. 33. Im § 37 Abs. 1 werden im 4. Stabsstrich die Worte „ sowie der Militärober- und Militärgerichte “ und die Worte des Präsidenten des Obersten Gerichts oder " ersatzlos gestrichen. 34. Im §38 Abs. 2 werden die Worte: „ das Plenum und " sowie die Worte „ und das Militärkollegium “ ersatzlos gestrichen. 35. Der § 39 wird aufgehoben. 36. Im § 40 Abs. 1 werden die ersten drei Stabsstriche und der 5. Stabsstrich ersatzlos gestrichen. Der letzte Stabsstrich erhält folgende Fassung: „ die Bestimmung der Geschäftsverteilung und des Disziplinargerichts des Obersten Gerichts.“ 37. Im §40 Abs. 2 werden die Worte „ sowie der Kassationsentscheidungen der Bezirksgerichte und der Militärobergerichte “ ersatzlos gestrichen. 38. Im § 40 Abs. 3 werden die Worte „ sowie über die Beschwerden gegen erstinstanzliche Beschlüsse des Disziplinarausschusses beim Obersten Gericht “ ersatzlos gestrichen. 39. Im § 40 Abs. 4 wird der 2. Satz ersatzlos gestrichen. 40. Der § 40 Abs. 5 und 6 werden aufgehoben. 41. Der § 41 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Kollegien entscheiden, wenn ein Senat des Kollegiums in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats desselben Kollegiums abweichen will.“ 42. Im §41 Abs. 3 sind hinter den Worten „ entscheiden über " die Worte „ das Rechtsmittel der Revision sowie “ einzufügen und die Worte „ sowie der Militärober- und Militärgerichte.“ zu streichen. 43. Der § 41 Abs. 5 wird aufgehoben. 44. Der § 42 erhält folgende Fassung: „Der Präsident übt die Dienstaufsicht über die Richter und über das nichtrichterliche Personal des Obersten Gerichts aus.“ 45. Das 3. Kapitel (§§ 44 55) wird aufgehoben. §3 In den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes ist „Direktor des Bezirksgerichts“ durch „Präsident des Bezirksgerichts“ und „Stellvertreter des Direktors des Bezirksgerichts“ durch „Vizepräsident des Bezirksgerichts“ zu ersetzen. §4 Dieses Gesetz tritt am 15. Juli 1990 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am fünften Juli neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den fünften Juli neunzehnhundertneunzig Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann -Pohl Verfassungsgesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 5. Juli 1990 §1 Die Artikel 97 und 98 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik werden aufgehoben. §2 Das Gesetz vom 7. April 1977 über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 10 S. 93) wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. Die §§ 1 und 2 werden aufgehoben. 2. Der § 3 erhält folgende Fassung: § 3 Der Staatsanwaltschaft obliegt es, das Ermittlungsverfahren zu leiten, die Gesetzlichkeit der Ermittlungen der Untersuchungsorgane sowie des Vollzuges der Untersuchungshaft zu gewährleisten; im Strafverfahren die staatliche Anklage zu erheben und sie vor Gericht zu vertreten; die Gesetzlichkeit der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und des Strafvollzuges zu kontrollieren;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden; erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr Einschränkung geplanter feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadensverhinderung und Aufrechterhaltung Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung; die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugondlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher einen besonderen Stellenwert einnimmt.

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