Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 620

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 620 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 620); 620 Gesetzblatt Teil I Nr. 41 Ausgabetag: 17. Juli 1990 Verordnung über den Zolltarif und die statistische Nomenklatur Zolltarifverordnung vom 27. Juni 1990 §1 (1) Zolltarif im Sinne von § 22 des Zollgesetzes ist die Kombinierte Nomenklatur der EWG-Verordnung (EWG) Nr. 2658/ 87 des Rates über die zoll tarifliche und statistische Nomenklatur sowie über den Gemeinsamen Zolltarif vom 23. Juli 1987 (Amtsblatt EG Nr. L 256 vom 7. 9. 1987 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung mit den im Artikel 4 dieser Verordnung genannten Vorschriften; der jeweilige Stand ist im Deutschen Gebrauchs-Zolltarif der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. (2) Eingeschlossen sind die Bestimmungen für Waren der EGKS, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland gelten, und die Bestimmungen der Zolltarifverordnung der Bundesrepublik Deutschland (s. BGBl. 1986 II S. 896) in den jeweils geltenden Fassungen. §2 (1) Unbeschadet dieser Bestimmungen können bis zum 31. Dezember 1990 Waren, für die im Rahmen des RGW Vereinbarungen bestehen und die für die Deutsche Demokratische Republik bestimmt sind, frei von Eingangsabgaben in die Deutsche Demokratische Republik eingeführt werden. (2) Gegenüber den Mitgliedstaaten der EFTA wird die gleiche Behandlung gewährt, wie sie die EG-Mitglieder diesen Staaten gegenüber lauf der Grundlage der Freihandelsabkommen zwischen der EWG und den einzelnen EFTA-Staaten anwenden. (3) Die Vorzugsbehandlung nach Absatz 1 und Absatz 2 kann durch den Minister der Finanzen ausgesetzt werden, wenn auf Grund fehlender Gegenseitigkeit erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten für die Deutsche Demokratische Republik eintreten. ' §3 Im Hinblick darauf, daß Mengenbegrenzungen im Rahmen des Zolltarifs auf den Bedarf Vier EG-Mitgliedsländer abgestellt sind, werden entsprechende anteilige Zollkontingente und andere Plafonds von Waren, die für den Verbrauch in der DDR bestimmt sind, im Rahmen von Durchführungsbestimmungen des Ministers der Finanzen im Benehmen mit den zuständigen Fachministern festgelegt. §4 Die Kombinierte Warennomenklatur ist zugleich Grundlage für das in der Außenhandelsstatistik anzuwendende statistische Warenverzeichnis. Einzelheiten regelt der zuständige Fachminister in einer Durchführungsbestimmung. §5 Änderungen und Ergänzungen erläßt der Minister der Finanzen im Rahmen von Durchführungsbestimmungen. §6 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 27. Juni 1990 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik d e Maiz iere Ministerpräsident Dr. Romberg Minister der Finanzen Verordnung über das Errichten und Betreiben von Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft vom 27. Juni 1990 §1 Tageseinrichtungen für Kinder (1) Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (nachfolgend Tageseinrichtungen genannt), können von freien Trägern errichtet und betrieben werden. Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung des Kindes in der Familie und sollen seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. (2) Die Aufgabe, umfaßt die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. (3) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohle der Kinder Zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen. §2 Trägerschaft (1) Freie Träger von Einrichtungen gemäß § 1 können natürliche und juristische Personen, Religionsgemeinschaften oder Stiftungen sein.1 (2) Die zuständigen Behörden sollen mit den freien Trägern zum Wohle der Kinder und ihrer Familien partnerschaftlich Zusammenarbeiten. Die Selbständigkeit der freien Träger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu achten. §3 Erlaubnis (1) Freie Träger bedürfen zum Betrieb einer Einrichtung gemäß § 1 einer Erlaubnis. (2) Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Sie ist zu versagen, wenn die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte nicht gesichert oder in sonstiger Weise das Wohl der Kinder in der Einrichtung nicht gewährleistet ist. Über die Voraussetzungen der Eignung sind Vereinbarungen mit den Trägern der Einrichtung anzustreben. Die Erlaubnis ist zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn das Wohl der Kinder lin der Einrichtung gefährdet und der Träger der Einrichtung nicht bereit oder in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden. Zur Abwendung einer Gefährdung des Rechts der Kinder können auch nachträgliche Auflagen erteilt werden. Die Beschwerde gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis hat keine aufschiebende Wirkung. (3) Den bei Inkraftsetzung dieser Verordnung bestehenden Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft gilt die gemäß Abs. 1 zum Betrieb erforderliche Erlaubnis als widerruflich erteilt. §4 örtliche Triifung Die zuständige Behörde ist nach den Erfordernissen des Einzelfalles berechtigt, an Ort und Stelle zu überprüfen, ob * 6 1 Tageseinrichtungen für Kinder betrieblicher Träger, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung errichtet wurden, werden von ihr nicht berührt. Für sie gelten die Verordnung über Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung vom 22. April 1976 (GBl. I Nr. 14 S. 201) und die Verordnung über die Aufrechterhaltung von Leistungen betrieblicher Kindergärten, polytechnischer und berufsbildender Einrichtungen vom 6. Juni 1990 (GBl. I Nr. 32 S. 297).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Terroraöwehr zur Vorhindenung von Flugzeugentführungen und Gewaltakten gegen andere Verkehrsmittel, Verkehrswege und Einrichtungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, Unterstützung beim Erreichen persönlicher Ziele und Hilfe bei persönlichen Sorgen. Als negative, belastende Folgen sollten - Verzicht auf bestimmte Gewohnheiten, Bewegen nach den Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

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