Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 60

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 60 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 60); 60 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 23. Februar 1990 Gesetz zur Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Februar 1990 In Übereinstimmung mit Artikel 63 und Artikel 106 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik beschließt die Volkskammer folgende Änderung der Verfassung: §1 Artikel 23 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Jeder Bürger ist zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik oder zu einem Zivildienst entsprechend den Rechtsvorschriften verpflichtet. “ §2 Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in TCraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am zwanzigsten Februar neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den zweiundzwanzigsten Februar neunzehnhundertneunzig Der amtierende Vorsitzende des Staatsrales der Deutschen Demokratischen Republik Prof. Dr. G e r 1 a c h Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 18. März 1990 vom 20. Februar 1990 I. Wahlgrundsätze und Wahlsystem §1 (1) Die Wahlen zur Volkskammer finden auf der Grundlage der Verfassung der DDR, dieses Wahlgesetzes und der dazu ergangenen Wahlordnung statt. (2) Die Volkskammer besteht aus 400 Abgeordneten. §2 (1) Die Abgeordneten der Volkskammer werden in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl von den wahlberechtigt vn Bürgerinnen und Bürgern (nachfolgend als Bürger bezeichnet) der DDR auf die Dauer von vier Jahren gewählt. (2) Die Ausübung des Wahlrechts beruht auf der freien Entscheidung der Wählerin und des Wählers (nachfolgend als Wähler fc. zeichnet). §3 (1) Wahlberechtigt für die Wahlen zur Volkskammer ist jeder Bürger der DDR, der am Wahltag das 18, Lebensjahr vollendet hat. (2) Nicht wahlberechtigt ist: 1. wer rechtskräftig entmündigt ist, 2. wem infolge eines rechtskräftigen Urteils die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt wurden. (3) Das Recht zu wählen ruht bei Bürgern, die wegen einer psychischen Erkrankung oder wegen schwerer Fehlentwicklung der Persönlichkeit von Krankheitswert oder wegen intellektueller Schädigung unter vorläufiger Vormundschaft oder unter Gebrechlichkeitspflege stehen. Entsprechendes gilt bei Bürgern, die aus den gleichen Gründen auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften unbefristet in eine Einrichtung für psychisch Kranke eingewiesen sind. §4 (1) Wählbar zur Volkskammer ist jeder Bürger der DDR, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. (2) Nicht wählbar ist: 1. wer gemäß § 3, Absatz 2 nicht wahlberechtigt ist oder dessen Wahlrecht gemäß § 3, Absatz 3 ruht, 2. wer rechtskräftig zu einer Strafe mit Freiheitsentzug verurteilt ist und diese noch nicht vollzogen ist. * - §5 (1) Die Wahl wird nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts durchgeführt. (2) Jeder Wähler verfügt über eine Stimme, die er für eine Liste abgibt. (3) Die Vereinigung mehrerer Parteien oder anderen politischen Vereinigungen zu einer Liste ist zulässig. Eine Partei oder andere politische Vereinigung darf sich nur an einer Listenvereinigung beteiligen. Listenvereinigungen gelten für alle Wahlkreise und schließen eigenständige Listen der beteiligten Parteien oder anderen politischen Vereinigungen aus. (4) Listenvereinigungen gelten bei der Sitzverteilung als eine Liste. (5) Wahlkreislisten derselben Partei, anderen politischen Vereinigung oder Listenvereinigung gelten auf Republiksebene als verbunden. IL W ahl Vorbereitung §6 (1) Das Wahlgebiet wird in 15 Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wahlkreis erhält eine Nummer.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die ständige Verallgemeinerung der im analytischen Teil des zu erfassenden neuen Erkenntnisse zu den kriminellen Menschenhändlerbanden, ihren Hintermännern und Inspiratoren, den Angriffsrichtungen, Schleusungswegen.

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