Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 597

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 597 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 597); Gesetzblatt Teil 1 Nr. 41 Ausgabetag: 17. Juli 1990 597 § 10 Rechtsmittel (1) Gegen die in erster Instanz ergangenen Urteile und Beschlüsse sind das Rechtsmittel der Berufung oder der Beschwerde und gegen Rechtsmittelentscheidungen die Revision nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung zulässig. Sie sind nach Zustellung innerhalb der bestimmten Frist schriftlich bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung getroffen hat. (2) ln Finanzangelegenheiten gelten die besonderen Rechtsmittcl-bestimmungen der Abgabenordnung. §11 Kostenbestimmung Für das gerichtliche Verfahren zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen werden Gerichtskosten nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung erhoben. Verfahren gemäß § 2 Buchstabe h und i sind gerichtskostenfrei. Darüber hinaus kann durch Gesetz oder Verordnung für weitere Verfahren eine Befreiung von den Gerichtskosten bestimmt werden. §12 Anzuwendende Bestimmungen (1) Auf das gerichtliche Verfahren zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Zivilprozeßordnung anzuwenden. (2) ln Finanzangelegenheiten finden die prozeßrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung Anwendung. Schlußbestimmungen § 13 (1) Für die Durchführung der erstinstanzlichen Verfahren nach § 2 Buchstaben a bis i sind die Kreisgerichte der Bezirksstädte, in Berlin das Stadtbezirksgericht Mitte, zuständig. (2) Für die Durchführung der erstinstanzlichen Verfahren gemäß § 2 Buchstabe j und für die Verhandlung und Entscheidung über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kreisgerichte sind die Bezirksgerichte Schwerin für die Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg Potsdam für die Bezirke Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus Magdeburg für die Bezirke Magdeburg und Halle Dresden für die Bezirke Leipzig, Dresden und Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) Erfurt für die Bezirke Erfurt, Suhl und Gera zuständig. Für Berlin I lauptstadt der DDR ist das Stadtgericht zuständig. (3) Für die Verhandlung und Entscheidung über die Revision gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte und über die Beschwerden gegen Entscheidungen der Senate für Finanzrecht der nach Abs. 2 zuständigen Bezirksgerichte ist das Oberste Gericht der DDR zuständig. (4) Die Rechtsprechung des Kreisgerichts gemäß § 2 Buchstaben a bis h wird durch Kammern für Verwaltungsrecht und gemäß § 2 Buchstabe i durch Kammern für Sozialrecht ausgeübt. Die Kammern für Verwaltungsrecht verhandeln und entscheiden mit einem Richter als Vorsitzenden, zwei weiteren Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern und die Kammern für Sozialrecht in der Besetzung mit einem Richter als Vorsitzenden und mit zwei ehrenamtlichen Richtern. (5) Die Rechtsprechung der Bezirksgerichte gemäß § 2 Buchstabe j wird durch die Senate für Finanzrecht ausgeübt. Die Senate verhandeln und entscheiden in der Besetzung mit einem Richter als Vorsitzenden, zwei weiteren Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Der Rechtsmittelsenat des Obersten Gerichts verhandelt und entscheidet mit einem Richter als Vorsitzenden und vier weiteren Richtern. (6) ln Angelegenheiten gemäß § 2 Buchstaben k und I verhandeln und entscheiden die Kammern für Verwaltungsrecht. Die Kammern für Sozialrecht oder die Senate für Finanzrecht verhandeln und entscheiden, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt ihre Zuständigkeit begründen würde. (7) Bei Entscheidungen außerhalb der mündlichen Verhandlung entfällt die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter. § 14 (1) Das Gesetz tritt am 1. Juli 1990 in Kraft (2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 14. Dezember 1988 über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen (GBl. I Nr. 28 S. 327) außer Kraft. (3) Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits gerichtsanhängig sind, sind auf der Grundlage des bisher geltenden Rechts abzuschließen. Gegen ergangene Entscheidungen ist das Rechtsmittel zulässig. § 10 dieses Gesetzes ist entsprechend a nzu wenden. (4) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten die diesem entgegenstehenden Bestimmungen in anderen Rechtsvorschriften als aufgehoben. Soweit in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder geänderten Bestimmungen verwiesen worden ist, treten die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes an ihre Stelle. (5) Rechtsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes erläßt der Minister der Justiz. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am neunundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den neunundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunzig Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann -Pohl;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist überhaupt nur zu verstehen, wenn von der Komplexität und außerordentlichen Widersprüchlich-keit der gesamten Lebensbedingungen der gegenwärtig existierenden Menschen im Sozialismus ausgegangen wird.

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