Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 550

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 550 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 550); 550 Gesetzblatt Teil I Nr. 40 Ausgabetag: 12. Juli 1990 (2) 2. die vertragliche Leistung zu erbringen ist, soweit diese nicht in einer Geldzahlung besteht; (4) Die Prozeßparteien können auch die Zuständigkeit eines anderen Kreisgerichts oder eines Schiedsgerichts vereinbaren, soweit für die Klage nicht die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts gegeben ist. Die Vereinbarung ist außer in Handelssachen gesondert schriftlich abzuschließen. (5) Für den mit einer Widerklage geltend gemachten Anspruch ist das Kreisgericht zuständig, bei dem die Klage anhängig geworden ist. Das gilt nicht, wenn für diesen Anspruch ein anderes Kreisgericht ausschließlich zuständig ist. 13. § 22 wird durch folgende Absätze 3 und 4 ergänzt: (3) Für eine Klage wegen eines Anspruchs auf Ersatz von Schäden oder Kosten aus einem Zusammenstoß von Schiffen oder von Schiffen verursachten Fernschaden (Ereignis) ist das Kreisgericht zuständig, 1. in dessen Bereich der Verklagte seinen Wohnsitz, Sitz oder längeren Aufenthalt hat; 2. in dessen Bereich das Ereignis stattgefunden hat; 3. das einen Schiffsarrest wegen des Ereignisses angeordnet oder abgewiesen hat. (4) Eine Klage wegen anderer Ansprüche, die im Zusammen-hang.mit der Seeschiffahrt oder gemäß § 138 Abs. 2 Seehandelsschiffahrtsgesetz mit der Binnenschiffahrt stehen, kann auch bei dem Kreisgericht eingereicht werden, das einen Schiffsarrest angeordnet oder abgewiesen hat. 14. § 23 erhält folgende Fassung: §23 (1) In erbrechtlichen Streitigkeiten ist das Kreisgericht zuständig, in dessen Bereich der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz nicht in der Deutschen Demokratischen Republik, ist das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte zuständig. Dieses kann das Verfahren an das Kreisgericht verweisen, in dessen Bereich der überwiegende Teil des Nachlasses sich befindet oder in dessen Bereich das Testament verwahrt wurde. (2) Das nach Abs. 1 zuständige Gericht kann das Verfahren auf übereinstimmenden Antrag der Prozeßparteien auch an ein anderes Kreisgericht verweisen. 15. § 25 erhält folgende Fassung: §25 Arbeitsrechtssachen (1) In Arbeitsrechtssachen ist das Kreisgericht zuständig, in dessen Bereich sich der Sitz der Schiedsstelle für Arbeitsrecht befindet, die in der Sache entschieden hat. Wurde die Schiedsstelle nicht angerufen, ist die Sache an diese abzugeben. (2) Das Kreisgericht ist auch zuständig, wenn die Schiedsstelle für Arbeitsrecht nicht innerhalb von 2 Monaten seit der Antragstellung, entschieden hat. (3) Das Kreisgericht ist ohne vorherige Anrufung der Schiedsstelle für Arbeitsrecht zuständig, wenn 1. sich eine Prozeßpartei in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug befindet und Ansprüche aus einem vor der Verhaftung oder vor der Aufnahme in den Strafvollzug begründeten Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden; 2. der Arbeitnehmer aktiven Wehrdienst oder Zivildienst leistet; 3. der Arbeitnehmer nicht mehr im Betrieb arbeitet, weil er ein neues Arbeitsverhältnis mit einem Betrieb an einem anderen Ort begründet hat. (4) Besteht in einem Betrieb keine Schiedsstelle für Arbeitsrecht oder braucht diese nicht angerufen werden, ist das Kreisgericht zuständig, in dessen Bereich sich der Sitz des Betriebes befindet. Zuständig ist auch das Kreisgericht, in dessen Bereich 1. der Arbeitsort liegt, wenn dieser nicht mit dem Sitz des Betriebes zusammenfällt; 2. der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat und er zur Zeit der Einleitung des Verfahrens aus dem Betrieb ausgeschieden ist. (5) Bei mehreren örtlich zuständigen Kreisgerichten ist das Verfahren auf Antrag des Arbeitnehmers an das von ihm gewählte Kreisgericht zu verweisen. Liegen die Voraussetzungen der Absätze 3 und 4 vor, können die Prozeßparteien auch die Zuständigkeit eines anderen Kreisgerichts vereinbaren. 16. § 26 erhält folgende Fassung: §26 Fortbestand der Zuständigkeit Die nach den vorstehenden Bestimmungen begründete örtliche Zuständigkeit des Gerichts bleibt bestehen, auch wenn die Voraussetzungen für die Begründung der Zuständigkeit nachträglich wegfallen. 17. § 28 Absätze 1 und 3 erhalten folgende Fassung: (1) Das Gericht hat nach Eingang der Klage zu prüfen, ob die Klage ordnungsgemäß erhoben ist, die Voraussetzungen für eine Verhandlung und Entscheidung in der Sache vorliegen und ob der dargestellte Sachverhalt geeignet erscheint, den Klageantrag zu rechtfertigen. (3) Die Klage ist durch Beschluß als unzulässig abzuweisen, wenn sie nicht ordnungsgemäß erhoben wurde oder Gründe vorliegen, die eine Verhandlung und Entscheidung zur Sache ausschließen. 18. § 30 erhält folgende Fassung: §30 Rücknahme der Klage (1) Der Kläger kann die Klage bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurücknehmen. Die Rücknahme ist in der mündlichen Verhandlung oder schriftlich gegenüber dem Gericht zu erklären, bei dem das Verfahren anhängig ist. Eine Widerklage wird durch Klagerücknahme nicht berührt. (2) Die Rücknahme der Klage vor Erlaß des Urteils beendet das Verfahren, sofern nicht noch über die Widerklage zu entscheiden ist. Nach Erlaß des Urteils ist eine Rücknahme der Klage nur wirksam, wenn der Verklagte vor Eintritt der Rechtskraft der Klagerücknahme zustimmt Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil wird durch die wirksame Rücknahme gegenstandslos. (3) Die Rücknahme der Klage ist mitzuteilen: 1. dem Verklagten, wenn ihm die Klage bereits zugestellt war; 2. dem Staatsanwalt in Sachen, in denen er ein selbständiges Klagerecht hat. 19. § 31 Abs. 2 wird aufgehoben; die Bezeichnung des verbleibenden Textes als Abs. 1 entfällt, die Ziffern 1, 4, 5 und 8 erhalten folgende Fassung:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , insbesondere erfolgen, um bei den mit der anfänglichen Zielstellung der ausschließlichen Gefahrenabwehr auf der Grundlage der Befugnisse des Gesetzes eingeleiteten Maßnahmen gleichzeitig Informationen zu erarbeiten, die Aufschluß geben über die von der von anderen und Staaten und von Westberlin ausgehenden Pläne, Zielstellungen und Aktivitäten sowie über die Entwicklung neuer Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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