Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 544

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 544 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 544); 544 Gesetzblatt Teil I Nr. 39 Ausgabetag: 9. Juli 1990 Republik halben, gemäß § 2 der Vierten Verordnung über die Tilgung der AnteilrecMe von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik 'an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe vom 18. Dezember 1963 (GBl. II Nr. 109 S. 861), wird ab 1. Juli 1990 aufgehoben. (2) Eine bestehende staatliche Verwaltung für Antedlrechte an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe gilt gleichzeitig als aufgehoben. / §2 (1) Inhaber von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe bzw. deren Erben können bis zum 31. Dezember 1990 einen entsprechenden Antrag auf Tilgung an das zuständige Geldinstitut, bei dem die Anteilrechte begründet wurden, stellen. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur Tilgung angemeldete Ansprüche aus Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe erlöschen. (2) Der Anspruch auf Tilgung der Anteile an der Altgut-haben-Ablösungs-Anleihe ist von den Inhabern von Anteil-rechten durch Vorlage der Bankbestätigung über die Umbewertung nachzuweisen. Soweit die Ansprüche auf Erben übergegangen sind, ist dies durch Erbnachweis zu belegen. In diesen Fällen genügt auch die Vorlage eines von dem zuständigen Nachlaßorgan der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) erteilten Erbnachweises. (3) Kann die Bankbestätigung über die Umbewertung nicht vongelegt werden, besteht die Möglichkeit, bei dem Geldinstitut in der Deutschen Demokratischen Republik, bei dem die Umbewertung beantragt wurde, einen Antrag zur Prüfung bestehender Anteilrechte zu stellen. §3 (1) Die Anteil-rechte an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe werden mit einem Zinssatz von 3 % pro Jahr für den Zeitraum vom 1. Januar 1949 bis zur Tilgung verzinst. (2) Die Auszahlung der Anteilrechte zuzüglich Zinsen erfolgt nach Bestätigung durch das zuständige Geldinstitut aus Mitteln des Staatshaushaltes bis spätestens 31. Dezember 1991 in einer Rate in der Weise, -daß für 2 Mark der Deutschen Demokratischen Republik 1 Deutsche Mark der Bundesrepublik Deutschland in Anrechnung gebracht wird. Die entsprechenden Beträge werden durch die Staatsbank der DDR, Berlin, in DM auf ein anzugebendes Konto überwiesen oder in bar ausgezahlt. §4 Bürger von Staaten, mit denen die Deutsche Demokratische Republik Ansprüche aus Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe durch zwischenstaatliche Vereinbarung geregelt hat, können keine Ansprüche mehr geltend machen. §5 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung über die Altguthaben-Ablösungsanleihe vom 23. September 1948 (Zentralverordnungsblatt Nr. 46 S. 475), Vierte Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Bürgern der Deutschen Demokratischen -Republik -an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe vom 18. Dezember 1963 (GBl. II Nr. 109 S. 861). Berlin, den 27. Juni 1990 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik de Maiziöre Ministerpräsident Dr. R o m b e r g Minister der Finanzen Verordnung über die Inkraftsetzung von Preisvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik für öffentliche Aufträge vom 13. Juni 1990 §1 Inkraftsetzung Die Verordnungen PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und * PR Nr. 1/72 über die Preise für Bauleistungen bei öffent- lichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen der Bundesrepublik Deutschland werden nach Maßgabe dieser Verordnung in der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft gesetzt. Sie werden im Sonderdruck des Gesetzblattes veröffentlicht. §2 Anpassung von Zuständigkeiten und Begriffen (1) An die Stelle der in den Verordnungen genannten Behörden oder sonstigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland treten die entsprechenden Behörden oder sonstigen Stellen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die in den genannten Verordnungen festgelegten Zuständigkeiten der Länder werden bis zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik durch die Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. §3 Erweiterung des Geltungsbereiches Die Bestimmungen der Verordnungen gemäß § 1 sind auch anzuwenden auf die Aufträge der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte im Sinne der Verordnung vom 11. April 1957 über das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik Zusammenhängen (GBl. I Nr. 28 S. 237). §4 Anpassungsregelungen (1) Die Verordnung PR Nr. 30/53 findet in der Deutschen Demokratischen Republik mit folgender Maßgabe Anwendung: § 11 erhält folgende Fassung: „§H Ordnungsstrafbestimmungen (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Festlegungen über Preise für marktgängige Leistungen und Selbstkostenpreise zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit Ordnungsstrafe bis zu 50 000 DM geahndet werden. (3) Der Mehrerlös ist grundsätzlich an das Ministerium für Wirtschaft abzuführen. Der Minister für Wirtschaft ist ermächtigt, davon abweichende Regelungen zu treffen. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101).“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der dazu von mir erlassenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; Gewährleistung der erforderlichen medizinischen Betreuung sowie der notwendigen materiell-technischen Sicherstellung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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