Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 541

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 541 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 541); 3. § 18 erhält folgende Fassung: Gesetzblatt Teil I Nr. 39 Ausgabetag: 9. Juli 1990 541 Anlage 5 zu vorstehendem Gesetz Verjährung (1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn die Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt, 1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Ordnungsstrafe im Höchstmaß von mehr als 30 000, Deutsche Mark bedroht sind, 2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Ordnungsstrafen im Höchstmaß von mehr als 3 000, bis zu 30 000, Deutsche Mark bedroht sind, 3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Ordnungsstrafe im Höchstmaß von mehr als 1 000, bis zu 3 000, Deutsche Mark bedroht sind, 4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten. (2) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt. “ 4. Das 5. Kapitel (§§40 bis 42) wird aufgehoben. 5. In das 6. Kapitel wird als § 42 a eingefügt: „§42 a (1) Sofern Rechtsvorschriften die Begriffe „Bußgeld“, „Bußgeldverfafaren“, „Bußgeldbescheid“ und „Bußgeldvorschriften“ enthalten, sind an deren Stelle die Begriffe „Ordnungsstrafe“, „Ordnungsstrafverfahren“, „Ordnungsstrafverfügung“ und „Ordnungsstrafbestimmung“ entsprechend zu verwenden. (2) Ist in einer Ordnungsstrafbestimmung keine Ordnungsstrafe der Höhe nach angedroht, gilt der in § 5 Absatz 1 festgelegte Rahmen. (3) Soweit eine Ordnungsstrafbestimmung keine Zuständigkeitsregelung zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten enthält, ist der Leiter oder Stellvertreter der fachlich und örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde zur Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens befugt.“ Anlage 4 zu vorstehendem Gesetz Das Strafregistergesetz wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. In § 9 Abs. 1 werden die Worte „Absatz 1“ gestrichen; in Abs. 2 werden in Ziff. 4 anstelle der Worte „§ 45 Absätze 3 und 4 StGB“ die Worte „§45 Absatz 3 StGB“; in Ziff. 5 anstelle der Worte „§ 45 Absätze 5 und 6 StGB“ die Worte „§45 Absätze 4 und 5 StGB“ und in Ziff. 6 anstelle der Worte „Absatz 3 StPO“ die Worte „Absatz 2 StPO“ eingefügt. 2. In § 10 Ziff. 2 werden anstelle der Worte „§ 72 Absatz 1 StGB“ die Worte „§72 StGB“ eingefügt. 3. § 11 wird aufgehoben. 4. Im § 12 werden anstelle der Worte „§§ 49 bis 59 StGB“ die Worte „§§ 49, 53 bis 56, 58 und 59 StGB“ eingefügt. 5. § 13 erhält folgende Fassung: „§13 Ausweisung Die Ausweisung gemäß § 59 StGB ist einzutragen. “ 6. In § 25 Abs. 2 wird der letzte Satz gestrichen und dafür folgender Satz eingefügt: „Über getilgte Eintragungen darf keine Auskunft erteilt werden. “ Das Strafvollzugsgesetz wird wie folgt geändert: 1. § 17 wird aufgehoben. 2. § 58 Absatz 3 wird aufgehoben. Anlage 6 zu vorstehendem Gesetz Das Paßgesetz wird wie folgt geändert und ergänzt: „§ 6 a Widerrechtliches Passieren der Staatsgrenze (1) Wer als Bürger der DDR aus dem Gebiet der DDR ausreist, obwohl ihm auf gesetzlicher Grundlage ein Reisepaß versagt wurde oder zeitweilig entzogen ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. (2) Wer in das Staatsgebiet der DDR einreist und keine für die Ein- oder Durchreise gültigen Dokumente besitzt, wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. (3) Der Versuch nach Absatz 1 ist strafbar. “ * 1 2 3 Beschluß der Volkskammer der DDR zur Sportförderung vom 21. Juni 1990 1. Der Behindertensport wird in der staatlichen Förderung dem Breiten- und Spitzensport rechtlich gleichgestellt. Ein breites Sportangebot, die umfangreiche Nutzung von Sporteinrichtungen und die sportmedizinische Betreuung sind für Behindertensportler zu sichern sowie zukünftig stärker zu fördern. Bei der Errichtung und bei der Planung von Sportstätten sind bereits bauliche Festlegungen zu treffen, die dem Behindertensport gerecht werden. 2. Sportanlagen, die bisher nur durch den Leistungssport genutzt werden durften, sind neben dem Trainingsbetrieb der Spitzensportler auch allen Sporttreibenden zur Nutzung bereitzustellen, damit eine optimale Auslastung dieser Sporteinrichtungen erreicht wird. 3. Den Olympiakadern der DDR sind optimale Rahmenbedingungen für ihre kontinuierliche Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 1992 zu sichern. Für die Leistungssportler des Behindertensports sind ähnliche Bedingungen zu schaffen, damit sie erstmalig an den Paralympics 1992 (Olympische Spiele für Behinderte) teilnehmen können. Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 16. Tagung am 21. Juni 1990 gefaßt. Berlin, den 21. Juni 1990 Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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