Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 54

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 54 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 54); 54 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 20. Februar 1990 Anlage zu vorstehender Anordnung Muster Rat des Bezirkes Zulassungskommission Zulassungsurkunde Dem (Berufsbezeichnung, Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort) wurde nach Beratung in der Zulassungskommission des Rates des Bezirkes am (Datum der abschließenden Beratung) auf der Grundlage der Anordnung vom 5. Februar 1990 über die Zulassung privater Architekten und Ingenieure (GBl. I Nr. 8 S. 50) die Zulassung als für das Aufgabengebiet in der Fachrichtung für folgende Leistungen erteilt. (privater Architekt, privater Ingenieur oder privater Architekt und Ingenieur) (Architektur, Bauingenieurwesen, Spezialingenieurwesen, Ingenieurwesen) (Angabe der Fachrichtung innerhalb des Aufgabengebietes) (Angabe der jeweiligen Entwurfs-, Projektierungs- und Konstruktionsleistung) Die Zulassung berechtigt den Inhaber dieser Zulassungsurkunde entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften Entwurfs-, Projektierungs- und Konstruktionsleistungen zu erbringen. Die Registrierung der Zulassung erfolgte beim Bezirksbauamt unter der Registriernummer am Die Zulassung ist nicht übertragbar. Veränderungen gegenüber dem Register sind vom Inhaber dieser Urkunde an den Sekretär der Zulassungskommission meldepflichtig. Ort, Datum Siegel Unterschrift (Vorsitzender der Zulassungskommission) Siebenunddreißigste Durchführungsbestimmung1 zum Zollgesetz Aus- und Einfuhrverfahren für Umzugs- und Erbschaftsgut vom 8. Februar 1990 Auf Grund der §§ 9 und 19 des Zollgesetzes vom 28. März 19G2 (GBl. I Nr. 3 S. 42) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: i i Sechsunddreißigste Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz vom 30. Januar 1990 (GBl. I Nr. 6 S. 37) §i Als Umzugsgut gilt das bewegliche Eigentum von Personen, die ihren Wohnsitz entweder außerhalb oder in der Deutschen Demokratischen Republik nehmen, wenn es sich beim Umziehenden bereits im Gebrauch befunden hat und nicht mit Rechten Dritter belastet ist. §2 (1) Als Erbschaftsgut gilt das bewegliche Eigentum von Personen, das auf Grund der gesetzlichen Erbfolge oder auf Grund einer Verfügung von Todes wegen erworben wurde, zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers dessen Eigentum war, nicht mit Rechten Dritter belastet ist und aus der Deutschen Demokratischen Republik aus- oder in die Deutsche Demokratische Republik eingeführt werden soll. (2) Als Erbschaftsgut gelten nicht Gegenstände, die 1. unter Verwendung geerbter Geldbeträge gekauft oder 2. aus dem Erlös ides Verkaufs des Nachlasses gekauft oder 3. nicht zum Nachlaß gehören und von einer Erbengemeinschaft einem Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung zur Verfügung gestellt wurden. §3 Von der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut sind die in Bekanntmachungen des Ministers für Außenwirtschaft aufgeführten Gegenstände ausgenommen oder nur unter den angegebenen Bedingungen zugelassen. §4 Die Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut bedarf keiner Genehmigung, sofern in dieser Rechtsvorschrift keine abweichenden Regelungen enthalten sind. § 5 (1) Die Aus- und Einfuhr von Umzugsgut ist bis zu einem Jahr nach Verlegung des Wohnsitzes außerhalb bzw. in die Deutsche Demokratische Republik zulässig. (2) Die Aus- und Einfuhr von Erbschaftsgut hat grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft bzw. nach Abschluß der Erbauseinandersetzung zu erfolgen. §6 (1) Die Aus- und Einfuhrzollabfertigung von Umzugs- und Erbschaftsgut erfolgt auf Antrag. (2) Zum Zollantrag gehören: eine spezifizierte Aufstellung der Gegenstände in zweifacher Ausfertigung. Sofern die Gegenstände in Teilsendungen aus der Deutschen Demokratischen Republik aus-oder in die Deutsche Demokratische Republik eingeführt werden sollen, ist für jede beabsichtigte Teilsendung eine gesonderte Aufstellung als Zollantrag vorzulegen; Genehmigungen, Erlaubnisse, Zertifikate für bestimmte Gegenstände sowie lebende und tote Exemplare von Tieren und Pflanzen einschließlich Erzeugnisse daraus, soweit diese nach speziellen Rechtsvorschriften gefordert werden. (3) Darüber hinaus sind dem Zollantrag beizufügen: bei der Ausfuhr von Umzugsgut die Vorlage einer Bescheinigung der Deutschen Volkspolizei über die Abmeldung nach außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik; bei der Einfuhr von Umzugsgut die Vorlage eines Nachweises über die paßrechtliche Abfertigung zur Einreise zum Zwecke der Verlegung des ständigen Wohnsitzes in die Deutsche Demokratische Republik;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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