Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 503

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 503 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 503); Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 4. Juli 1990 503 Gesetz über den Nachweis der Recfatmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben vom 29. Juni 1990 §1 Zur Entscheidung über die Realisierung der Einstellung von Guthaben kann die Prüfung des rechtmäßigen Erwerbs im nachfolgend geregelten Verfahren angeordnet werden. Dazu wird mit sofortiger Wirkung ein aus 21 Abgeordneten der Volkskammer bestehender zeitweiliger Sonderausschuß gebildet. §2 Natürliche Personen und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz der Niederlassung lin der DDR oder außerhalb der DDR haben auf Verlangen die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des zur Umstellung angemeldeten Guthabens (nachfolgend Gesamtguthaben) nachzuweisen. §3 (1) Das Verlangen gemäß § 2 kann durch den zeitweiligen Sonderausschuß gestellt werden, wenn Zweifel an dem rechtmäßigen Erwerb des Gesamtguthabens bestehen. (2) Ein solches Verlangen ist bis zum 8. Juli 1990 zu stellen und dem Kontoinhaber unverzüglich zu Übermitteln, (3) In den Fällen, in denen ein solches Verlangen gestellt wurde, ist durch den zeitweiligen Sonderausschuß dem kontoführenden Geldinstitut mitzuteilen, daß bis zu einer endgültigen Entscheidung der den bevorzugten Umtausch übersteigende Betrag zu sperren und damit eine Verfügung über diesen Betrag auszuschließen ist. §4 (1) Der Kontoinhaber ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang des Verlangens die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Gesamtguthabens nachzuweisen. (2) Die Unterlagen sind bei dem zeitweiligen Sonderausschuß einzureichen. §5 (1) Durch den zeitweiligen Sonderausschuß ist anhand der eingereichten Unterlagen zu prüfen, ob der Erwerb des Gesamtguthabens rechtmäßig erfolgte. (2) Rechtmäßigkeit des Erwerbs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn das Gesamtguthaben oder Teile davon durch strafbares oder ordnungswidriges Handeln, Handlungen, die einen gröblichen Verstoß gegön die guten Sitten darstellen, einen Mißbrauch staatlicher oder gesellschaftlicher Befugnisse oder einer staatlichen oder gesellschaftlichen Stellung oder Tätigkeit zum Nachteil des Gemeinwohls erlangt wurde. (3) Die Entscheidung über die Feststellung eines unrechtmäßigen Erwerbs gemäß Absatz 2 ist dem Kontoinhaber und dem kontoführenden Kreditinstitut spätestens bis zum 1. Oktober 1990 mitzuteilen, sofern nicht ein Fall nach Absatz 4 vorliegt. (4) Soweit sich der Verdacht einer Straftat ergibt, ist Anzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu steilem Die Entscheidung des zeitweiligen Sonderausschusses darf in diesem Fall erst nach der rechtskräftigen Entscheidung der Strafverfolgungsbehörde getroffen werden. (5) Die Entscheidung des zeitweiligen Sonderausschusses über den unrechtmäßigen Erwerb des Gesamtguthabens oder Teilen davon hat zur Folge, daß das nicht rechtmäßig erworbene Guthaben zugunsten des Staates eingezogen wird. (6) Die Einziehung ist dem Kontoinhaber durch schriftlichen Bescheid des kontoführenden Kreditinstituts mitzuteilen. §6 (1) Gegen die Entscheidung des zeitweiligen Sonderausschusses hat der Betroffene das Recht der Beschwerde. Sie ist innerhalb von 2 Wochen schriftlich und begründet bei dem zeitweiligen Sonderausschuß einzulegen. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. (2) Über die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. (3) Wird der Beschwerde durch den zeitweiligen Sonder-1 aussehuß nicht stattgegeben, ist sie dem Präsidium der Volkäff kaimmer zur endgültigen Entscheidung unverzüglich zuzuleiten. Das Präsidium der Volkskammer entscheidet innerhalb von 4 Wochen. §7 Dieses Gesetz tritt am 29. Juni 1990 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am neunundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den neunundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunzig Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl Gesetz zur Änderung des Gewerbegesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. März 1990 vom 29. Juni 1990 Die Volkskammer beschließt folgende Änderung des Gewerbegesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 138): §1 Der § 1 Abs. 1 des Gewerbegesetzes erkält folgende Fassung : „(1) Die Ausübung eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht dieses Gesetz, andere Gesetze oder Rechtsvorschriften Beschränkungen festlegen.“ §2 Im § 6 des Gewerbegesetzes wird der letzte Satz „Der § 10 des Vertragsgesetzes vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 14 S. 293) findet entsprechende Anwendung.“ gestrichen. §3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am neunundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den neunundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunzig Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Bergmann-Pohl;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 503 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 503) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 503 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 503)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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