Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 494

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 494 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 494); 494 Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 4. Juli 1990 Siebter Abschnitt Ordnungsstrafbestimmungen §75 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der} Rechtsvorschriften a) eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, b) Lohnunterlagen nicht führt oder nicht aufbewahrt, c) eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, d) die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder e) als Arbeitgeber einem Beschäftigten einen höheren Beitrag von seinem Arbeitsentgelt abzieht, als den Teil des Beitrags, den der Beschäftigte zu zahlen hat. (2) Ordnungswidrigkeiten können mit Verweis oder Ordnungsstrafe bis zu 1 000 DM geahndet werden. §76 (1) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter des zuständigen Versicherungsträgers oder dessen Stellvertreter. (2) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). Achter Abschnitt ü beriet tungsregelungen Erster Unterabschnitt Beziehungen zum Staatshaushalt §77 Ab 1. Juli 1990 wird der Haushalt der Sozialversicherung aus dem Staatshaushalt herausgelöst. Die direkten Beziehungen der Sozialversicherung zum Staatshaushalt werden mit dem 1. Juli 1990 beendet. Zweiter Unterabschnitt Überleitung von Aufgaben und Anwendung von Begriffen §78 Aufgaben (1) Soweit in den am 30. Juni 1990 geltenden Rechtsvorschriften für die Leitung und Durchführung der Sozialversicherung dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, den In-dustriegewerkschaften/Gewerkschaften, den Betriebsgewerkschaftsorganisationen und deren Organe, der Leitung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik sowie dem bei ihr bestehenden Beirat und den Kurkommissionen für Sozialversicherung Rechte und Pflichten übertragen sind, gehen diese am 1. Juli 1990 auf die Sozialversicherung der Deutschen Demokratischen Republik über. (2) Soweit in den am 30. Juni 1990 geltenden Rechtsvorschriften der Abteilung Finanzen der Räte der Kreise Rechte und Pflichten für die Durchführung der Sozialversicherung, insbesondere des Beitragseinzuges, übertragen sind, gehen diese ab 1. Januar 1991 auf den zur Einzugsstelle bestimmten Versicherungsträger über. (3) Soweit ein Einspruch bei einer Beschwerdekommission der Sozialversicherung bis zum 30. Juni 1990 nicht entschieden worden ist, ist darüber von der Widerspruchsstelle zu entscheiden. §79 Begriffe (1) Die in den am 30. Juni 1990 geltenden Rechtsvorschriften verwendeten Begriffe „Betrieb“, „Produktionsgenossenschaft“, „Kollegium der Rechtsanwälte“ entsprechen dem in diesem Gesetz verwendeten Begriff „Arbeitgeber“. Soweit in diesem Gesetz dem Arbeitgeber Rechte und Pflichten eingeräumt werden, gelten diese für selbständig Tätige entsprechend. (2) Soweit in den am 30. Juni 1990 geltenden Rechtsvorschriften die Begriffe „Arbeiter“ und „Angestellte“ verwendet werden, sind sie für die Versicherten, die nach diesem Gesetz eine Beschäftigung ausüben, entsprechend anzuwenden, soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist. (3) Werden in den am 30. Juni 1990 geltenden Rechtsvorschriften die Begriffe „Alleinstehende Werktätige“ und „Werktätige Mütter“ verwendet, sind sie für Alleinstehende und Mütter, die nach diesem Gesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, entsprechend anzuwenden. Dritter Unterabschnitt Eintragungen in den Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung §80 (1) Für die Zeit vom 1. Januar 1990 bis 30. Juni 1990 sind die Eintragungen entsprechend den bis zum 30. Juni 1990 geltenden Rechtsvorschriften vorzunehmen. (2) Ab 1. Juli 1990 ist das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen einzutragen, für das Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Die Eintragung hat bei Beschäftigten der Arbeitgeber, bei selbständig Tätigen die Einzugsstelle vorzunehmen. Vierter Unterabschnitt Leistungsgewährung §81 (1) Sind entsprechend den Rechtsvorschriften Ansprüche von der Dauer der Leistungsgewährurig abhängig, werden diese vom Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht berührt. (2) Laufende Leistungsfälle werden vom Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht berührt. Leistungen werden entsprechend den am 30. Juni 1990 geltenden Rechtsvorschriften weitergewährt. Fünfter Unterabschnitt BeltragszuschuB §82 (1) Vollbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten für den Zeitraum vom 1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1990 zu ihrem Beitrag zur Rentenversicherung einen Zuschuß bei einem jeweiligen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt bis 600 DM in Höhe von 30 DM, über 600 DM bis 700 DM in Höhe von 20 DM, über 700 DM bis 800 DM in Höhe von 10 DM. Arbeitsentgelte aus mehreren Arbeitsverhältnissen werden zusammengerechnet. (2) Der Zuschuß wird vom Arbeitgeber ausgezahlt. (3) Der Arbeitgeber erhält diese Aufwendungen auf Antrag aus dem Staatshaushalt erstattet. Der Antrag ist einmalig an das für den Sitz des Betriebes zuständige Finanzamt zu stellen. Nach Zustimmung zum Antrag können die monatlich zur Auszahlung kommenden Beträge mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet werden. Die erforderlichen Mittel sind durch das Ministerium der Finanzen zu planen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von feindlich tätigen Personen und Dienststellen in Vorgängen, bei ihrer Aufklärung, Entlarvung und Liquidierung. Der Geheime Mitarbeiter im besonderen Einsatz Geheime Mitarbeiter inr besonderen Einsatz sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

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