Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 481

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 481 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 481); Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 30. Juni 1990 481 Personenhandelsgesellschaft, sind Veränderungen hinsichtlich der vertretungsberechtigten Personen ebenfalls dem Luftfahrtamt anzuzeigen. Die Genehmigung von Änderungen des Flugliniemplanes sowie von sonstigen Änderungen oder der beabsichtigten Einstellung des Betriebes einer Fluglinie ist spätestens vier Wochen vor dem jeweils vorgesehenen Zeitpunkt zu beantragen. §6 Aufzeichnungen Der Halter des Luftfahrzeuges hat bei genehmigungspflichtigen Seibstkostenflügen Aufzeichnungen zu führen, aus denen Flugstrecke, Flugzeug und Kosten je Flugstunde für jeden Tag ersichtlich sind. Erklärungen der beförderten Personen über den von ihnen entrichteten Kostenbeitrag sind beizufügen. Die Aufzeichnungen sind dem Luftfahrtamt vom Halter des Luftfahrzeuges halbjährlich vorzulegen. §7 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Entscheidungen gemäß § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 9 sowie Auflagen gemäß § 3 Abs. 6 kann der Antragsteller Beschwerde einlegen. Sie ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Woche nach Zugang durch die örtliche Gewerbebehörde bzw. die zuständige Registerbehörde beim Leiter des Luftfahrtamtes einzulegen. (2) Über die Beschwerde ist innerhalb von 3 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht dm vollen Umfang stattgegeben, ist sie Innerhalb dieser Frist dem Minister für Verkehr zuzuleiten. Der Minister für Verkehr entscheidet innerhalb weiterer 3 Wochen endgültig. (3) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu erfolgen, sind zu begründen und dem Einreicher, wenn sich keine neue Genehmigung daraus ergibt, schriftlich zuzusenden. Ergibt sich auf Grund der Entscheidung des Ministers für Verkehr eine neue Genehmigung, ist diese über die örtliche Gewerbebehörde dem Einreicher auszuhänddgen bzw. zuzusenden. §8 Kosten Das Luftfiahrtamt hat für Leistungen entsprechend der Gebührenordnung des Ministers für Verkehr auf der Grundlage dieser Anordnung Gebühren zu erheben. §9 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 15. Juli 1990 in Kraft. Berlin, den 6. Juni 1990 Der Minister für Verkehr I. V.: Rechel Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

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