Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 447

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 447 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 447); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 28. Juni 1990 447 widerrufen werden, wenn die erteilten Auflagen nicht eingehalten werden oder wenn von ihr länger als ein Jahr kein Gebrauch gemacht worden ist. (7) Die Genehmigung ist zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet werden können, insbesondere, wenn der Antragsteller oder die für die Leitung der Einrichtung verantwortlichen Personen nicht zuverlässig sind; ergeben sich später solche Tatsachen, so ist die Erlaubnis zu widerrufen. (8) Die Genehmigung kann versagt werden, wenn Luftfahrzeuge verwendet werden sollen, die nicht im Luftfahrzeugregister der DDR eingetragen sind oder nicht im ausschließlichen Eigentum des Antragstellers stehen. §4 Anzeige und Genehmigungsverfahren (1) Nachfolgende Unterlagen gemäß § 2 Abs. 3 dieser Anordnung sind dem Luftfahrtamt zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen: 1. die Eröffnungsanzeige gemäß § 2 Abs. 2 des Gewerbegesetzes, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts, außerdem die Namen und den Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen die Angabe der Staatsangehörigkeit des Antragstellers bzw. der vertretungsberechtigten Personen; 2. der Name des Leiters der Luftfahrtausbildungseinrichtung, der Lehrberechtigten und des sonstigen Lehrpersonals mit Angabe der Lehrfächer; 3. die Angaben über die Aufnahmebedingungen, über das Ziel, den Gang und die Dauer der Ausbildung, die Zahl der gleichzeitig aufzunehmenden Schüler und die Ausbildungsarten; 4. die Angaben über die Ausbildungsräume, Lehrmittel, das Übungsgelände und die sonstigen Betriebsgrundlagen gemäß der Anlage; 5. der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Antragstellers; 6. bei Verwendung von Luftfahrzeugen, die nicht im ausschließlichen Eigentum des Antragstellers stehen, den Nachweis, daß er daran uneingeschränkt die Verfügungsgewalt besitzt, die die beabsichtigte Verwendung der Luftfahrzeuge voraussetzt; 7. den Nachweis, daß ausreichende personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten und einen sicheren Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen. (2) Dem Antrag sind die Erlaubnisscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Erlaubnisscheine sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Lehrberechtigten und des sonstigen Lehrpersonals beizufügen. (3) Das Luftfahrtamt kann Erleichterungen von Forderungen gemäß Abs. 1 Ziffern 2 bis 6 gewähren, soweit Umstände des Ausbildungsbetriebes dieses rechtfertigen. §5 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Entscheidungen gemäß § 2 Abs. 2 über die Genehmigung sowie § 3 Abs. 6 über Auflagen kann der Antragsteller Beschwerde einlegen. Sie ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Woche nach Zugang durch die örtliche Gewerbebehörde, beim Leiter des Luftfahrtamtes einzulegen. (2) Über die Beschwerde ist innerhalb von 3 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Minister für Verkehr zuzuleiten. Der Minister für Verkehr entscheidet innerhalb weiterer 3 Wochen endgültig. (3) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und dem Einreicher, wenn sich keine neue Genehmigung daraus ergibt, schriftlich zuzusenden. Ergibt sich auf Grund der Entscheidung des Ministers für Verkehr eine neue Genehmigung, ist diese durch die örtliche Gewerbebehörde bzw. die zuständige Registerbehörde dem Einreicher auszuhändigen bzw. zuzusenden. §6 Kosten Das Luftfahrtamt der DDR hat für Leistungen auf der Grundlage dieser Anordnung Gebühren entsprechend der Gebührenordnung des Ministers für Verkehr zu erheben. §7 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 15. Juli 1990 in Kraft. Berlin, den 6. Juni 1990 Der Minister für Verkehr I. V.: R e c h e 1 Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Anforderungen an Luftfahrtausbildungseinrichtungen Die Ausstattung der Einrichtungen, die Lehrmittel, das sonstige Lehrpersonal und die Lehrberechtigtei), die Luftfahrzeuge und die für die Ausbildung vorgesehenen Flugplätze müssen folgenden Anforderungen entsprechen: 1. Ausstattung 1.1. Lehrräume Für je 20 gleichzeitig auszubildende Bewerber muß mindestens ein Lehrraum vorhanden sein. Die Lehrräume müssen nach Größe, Beschaffenheit und Ausstattung einen sachgerechten Ausbildungsbetrieb zulassen. 1.2. Flugvorbereitungsraum Für Zwecke der Flugvorbereitung muß ein Flugvorbereitungsraum mit allen erforderlichen Ausstattungen wie Kartentisch, Mitteilungsbrett sowie Kartenmaterial, Luftfahrthandbuch, NOTAMs und sonstige Unterlagen für die Flugvorbereitung sowie die meteorologische Betreuung zur Verfügung stehen. 1.3. Flugübungsgeräte Für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung muß mindestens ein dem Anforderungszweck genügendes Instrumentenflugübungsgerät zur Verfügung stehen. Das Instrumentenflugübungsgerät muß in einem von anderen Lehrräumen getrennten Raum untergebracht sein.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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