Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 40

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 40 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 40); / * '7 !p■ ■ v - . ., . , f - * - ‘- h: \ ‘ ' '' ".; fi ' *40 j Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 12. Februar 1990 medien verleihen dem Meinungspluralisrnus ungehindert öffentlichen Ausdruck. Das Recht zur Herausgabe von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Publikationen durch natürliche und juristische Personen der DDR ist zu gewährleisten. Der Ministerrat wird beauftragt, bis 8. Februar 1990 für diesen Zweck im Interesse der Chancengleichheit einen öffentlich kontrollierten gesellschaftlichen Fonds für Druck- und Papierkapazitäten zu schaffen. Die Lizenzierung im Bereich der Druckmedien ist aufgehoben; es erfolgt lediglich eine Registrierung. Die Volkskammer beauftragt den Ministerrat, in Übereinstimmung mit dem Runden Tisch die Möglichkeiten für die Herausgabe einer unabhängigen überregionalen Tageszeitung umgehend zu schaffen. 10. Die Deutsche Post (Postzeitungsvertrieb) ist verpflichtet, ab 500 Exemplare den Vertrieb von inländischen Presseerzeugnissen auf vertraglicher Grundlage zu übernehmen. Der Eigenvertrieb durch den Herausgeber ist zulässig. 11. Rundfunk, Fernsehen und ADN sind unabhängige öffentliche Einrichtungen, die nicht der Regierung unterstehen. Sie sind Volkseigentum. Bis zur Umgestaltung von Rundfunk und Fernsehen in öffentlich-rechtliche Anstalten und des ADN in eine öffentlich kontrollierte Nachrichtenagentur mit ebenfalls rechtlich verändertem Status garantiert der Staat ihre Finanzierung. Die Lizenzpflicht der Programmanbieter im Bereich von Film, Fernsehen und Rundfunk ist aufgehoben; es erfolgt lediglich eine Registrierung. Zur Sicherung der Eigenständigkeit der Medien unseres Landes bedarf jede Eigentumsbeteiligung an Medien der DDR durch Ausländer der Genehr migung des Medienkontrollrates. 12. Zur Sicherung der Durchführung dieses Beschlusses bildet die Volkskammer auf Vorschlag des Runden Tisches einen Medienkontrollrat. Die am Runden Tisch mit Stimmrecht vertretenen Parteien und Vereinigungen sowie die nicht am Runden Tisch vertretenen Fraktionen der Volkskammer benennen je einen Vertreter für den Medienkontrollrat. Gleichfalls entsenden die Kirchen drei sowie die Jüdischen Gemeinden einen Vertreter. Der Medienkontrollrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und gibt sich seine Geschäftsordnung. Die Konstituierung erfolgt bis zum 12. 2.1990. Die Regierung sichert die Arbeitsfähigkeit des Medienkontrollrates bis zur Inkraftsetzung einer umfassenden Mediengesetzgebung. Insbesondere die Generalintendanten von Rundfunk und Fernsehen sowie der Generaldirektor von ADN sind dem Medienkontrollrat berichtspflichtig. Die Generalintendanten des Rundfunks und des Fernsehens und der Generaldirektor von ADN werden vom Ministerpräsidenten berufen und vom Medienkontrollrat bestätigt. 13. Die Medien geben sich Statuten, die ihre Programmatik und Struktur regeln. Die demokratische Mitbestimmung der journalistischen und künstlerischen Mitarbeiter bei der Erarbeitung und Durchsetzung der Statuten ist zu sichern. Beim Rundfunk, dem Fernsehen und dem ADN sind gesellschaftliche Räte zu bilden, den anderen Medien wird die Bildung von Räten empfohlen. 14. Der Ministerrat wird beauftragt, eine gesetzliche Regelung für die Produktenwerbung vorzubereiten, die der neuen Volkskammer vorzulegen ist. Der Entwurf des Gesetzes ist öffentlich zu diskutieren. Bis zum Erlaß dieses Gesetzes ist eine Produktenwerbung in den elektronischen Medien nur auf der Grundlage von vom Medienkontrollrat bestätigten Konzeptionen gestattet. 15. Durch die unter Leitung des Ministers der Justiz gebildete Kommission Sind Vorschläge für eine Mediengesetzgebung zu erarbeiten. Der Kommission gehören kompetente Vertreter aller Parteien und. gesellschaftlichen Gruppen, der Kirchen sowie Wissenschaftler, Journa- listen und Vertreter der entsprechenden Verbände an. Der Gesetzentwurf ist der Öffentlichkeit zur Diskussion . zu unterbreiten und danach der Volkskammer zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Die Beschlußfassung zur Mediengesetzgebung erfolgt erst nach Verabschiedung der neuen Verfassung. Bis dahin bleibt dieser Beschluß in Kraft. 16. Der Ministerrat wird beauftragt, die bisher geltenden Rechtsvorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit diesem Beschluß zu überprüfen und gegebenenfalls ihre Anpassung bzw. Aufhebung zu veranlassen. 17. Der Beschluß tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 16. Tagung am 5. Februar 1990 gefaßt. Berlin, 5. Februar 1990 Der Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Dr. G. M a 1 e u d a Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zu Aktivitäten der Partei Die Republikaner auf dem Territorium der DDR vom 5. Februar 1990 Angesichts der zunehmenden Aktivitäten rechtsextremer und neofaschistischer Kräfte, insbesondere von Mitgliedern und Sympathisanten der Partei Die Republikaner, machen sich sofortige Maßnahmen zum Schutz des Staates und seiner Bürger erforderlich. Das gilt umso mehr, da in den letzten Tagen in mehreren Orten der DDR im Namen der Republikaner Gewaltakte angekündigt und durch Bedrohungen, von Personen Angst und Schrecken verbreitet werden. Der Prozeß der allseitigen demokratischen Erneuerung der Gesellschaft in der DDR wird damit ernsthaft gefährdet. Ausgehend von der Verantwortung gegenüber unserem Volk und den Völkern der Welt dafür Sorge zu tragen, daß von deutschem Boden nie wieder Faschismus und Krieg ausgehen, und in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus internationalen Abkommen sowie den Artikeln 6, 29 und 105 der Verfassung der DDR beschließt die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik: 1. Die Tätigkeit der Partei Die Republikaner auf dem Territorium der DDR wird für unzulässig erklärt und verboten. 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf Nachfolge- oder Ersatzorganisationen, die unter anderen Namen gleiche Ziele verfolgen. 3. Verantwortlich für die Durchsetzung des Verbots ist der Minister für Innere Angelegenheiten. 4. Dieser Beschluß gilt bis zu abschließenden Entscheidungen auf der Grundlage eines künftigen Parteiengesetzes. Dieser Beschluß tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 16. Tagung am 5. Februar 1990 gefaßt. Berlin, 5. Februar 1990 Der Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Dr. G. M a 1 e u d a;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 40 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 40) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 40 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 40)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X