Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 389

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 389 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 389); Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 27. Juni 1990 389 (2) Der Ausschuß besteht aus 2 Vertretern der Arbeitnehmer, 2 Vertretern der Arbeitgeber, davon 1 Vertreter der öffentlichen Hand, 5 Vertretern der Organisationen der Behinderten, 1 Vertreter der Hauptfürsorgestellen, 1 Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu berufen. (3) Der Leiter der Zentralen Arbeitsverwaltung beruft die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf Vorschlag ihrer Gruppenvertreter im Beirat der Zentralen Arbeitsverwaltung, die Vertreter der Organisationen der Behinderten auf Vorschlag der Behindertenverbände, die nach der Zusammensetzung ihrer Mitglieder dazu berufen sind, die Behinderten in ihrer Gesamtheit auf Ebene der Republik zu vertreten, den Vertreter der Hauptfürsorgestellen auf deren Vorschlag, , den Vertreter des Ministers für Arbeit und Soziales auf dessen Vorschlag. §35 Beirat für die Rehabilitation der Behinderten (1) Bei dem Minister für Arbeit und Soziales wird ein Beirat für die Rehabilitation der Behinderten gebildet, der ihn in Fragen der Arbeits- und Berufsförderung der Behinderten berät, ihn bei den Aufgaben der Koordinierung nach § 62 des Arbeitsförderungsgesetzes unterstützt, insbesondere auch bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen, und bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds mitwirkt. Der Minister für Arbeit und Soziales trifft Entscheidungen über die Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds nur auf Grund von Vorschlägen des Beirates. (2) Der Beirat besteht aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Organisationen der.Behinderten, Kommunen, Hauptfürsorgestellen,' - Zentrale Arbeitsverwaltung, Sozialversicherung, Sozialhilfe, freien Wohlfahrtspflege, gesetzlichen Träger der Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu berufen. Der Minister für Arbeit und Soziales bestimmt die Zahl der Mitglieder des Beirates und die Zahl der auf die einzelnen Stellen und Organisationen entfallenden Mitglieder. (3) Der Minister für Arbeit und Soziales beruft die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Vorschlag ihrer Gruppenvertreter im Beirat der Zentralen A rbei tsverwaltung, die Vertreter der Organisationen der Behinderten auf Vorschlag der Behindertenverbände, die nach ihrer Zusammensetzung dazu berufen sind, die Behinderten in ihrer Gesamtheit auf Ebene der Republik zu vertreten, den Vertreter der Kommunen, den Vertreter der Hauptfürsorgestellen auf deren Vorschlag, den Vertreter der Zentralen Arbeitsverwaltung auf Vorschlag des Leiters der Zentralen Arbeitsverwaltung, den Vertreter der freien Wohlfahrtspflege auf deren Vorschlag, die Vertreter der Sozialversicherung, Sozialhilfe und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf deren Vorschlag. (4) Der Minister für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, Vorschriften über die Geschäftsführung und das Verfahren des Beirates zu erlassen. § 36 Gemeinsame Vorschriften (1) Die Beratenden Ausschüsse für Behinderte (§§ 32, 34) und der Beirat für die Rehabilitation der Behinderten (§ 35) wählen aus den ihnen angehörenden Gruppen der Vertreter der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Organisationen der Behinderten jeweils für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende und der Stellvertreter dürfen nicht derselben Gruppe angehören. Die Gruppen stellen in regelmäßig jährlich wechselnder Reihenfolge den Vorsitzenden und den Stellvertreter. Die Reihenfolge wird durch die Beendigung der Amtszeit der Mitglieder nicht unterbrochen. Scheidet der Vorsitzende oder der Stellvertreter aus, so wird der Ausscheidende für den Rest seiner Amtszeit durch Neuwahl ersetzt. (2) Die Beratenden Ausschüsse und der Beirat sind beschlußfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse und Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen. (3) Die Mitglieder der Beratenden Ausschüsse und des Beirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ihre Amtszeit beträgt 4 Jahre. §37 Übertragung von Aufgaben Der Ministerrat bestimmt die Stellen, die die Aufgaben und Befugnisse der Hauptfürsorgestellen nach diesem Gesetz wahmehmen. Siebenter Abschnitt Fortfall des Schwerbehindertenscfautzes §38 Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes (1) Der gesetzliche Schutz Schwerbehinderter erlischt mit dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 1; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 Prozent verringert, jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststehender} Bescheides. (2) Der-gesetzliche Schutz Gleichgestellter erlischt mit dem Widerruf oder der Rücknahme der Gleichstellung. Der Widerruf der Gleichstellung ist zulässig, wenn die Voraussetzungen nach § 2 weggefallen sind. Er wird erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt seiner Unanfechtbarkeit wirksam. (3) Bis zum Erlöschen des gesetzlichen Schutzes werden die Behinderten dem Arbeitgeber auf die Pflichtplatzzahl angerechnet. § 39 Entziehung des Schwerbehindertenschutzes (1) Einem Schwerbehinderten, der einen zumutbaren Arbeitsplatz ohne berechtigten Grund zurückweist oder aufgibt öder sich ohne berechtigten Grund weigert, an einer berufs-fördemden Maßnahme zur Rehabilitation teilzunehmen, oder sonst durch sein Verhalten seine Eingliederung in Arbeit und Beruf schuldhaft vereitelt, kann die Hauptfürsorgestelle im Benehmen mit dem zuständigen Arbeitsamt die Vorteile dieses Gesetzes zeitweilig entziehen. Dies gilt auch für Gleichgestellte. (2) Vor der Entscheidung nach Absatz 1 muß der Schwerbehinderte gehört werden. In der Entscheidung muß die Frist bestimmt werden, für die sie gilt. Die Frist läuft vom Tage der Entscheidung an und darf nicht mehr als 6 Monate betragen. Die Entscheidung ist dem Schwerbehinderten bekanntzugeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. - Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volksjjolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen. Wie in den Vorjahren erstreckte sich der quantitative Schwerpunkt der Vorgangsbearbeitung mit steigender Tendenz auf Straftaten, die - im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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