Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 380

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 380 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 380); 380 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 27. Juni 1990 134. § 216 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Satzteil angefügt: „soweit die betrieblichen Bedingungen das zülassen.“ b) Ais Abs. 4 wird angefügt: „(4) Der Arbeitgeber hat gegenüber der Sozialversicherung Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vom Arbeitnehmer während der Schonarbeit erreichten Entgelt für die Arbeitsleistung und dem gemäß Abs. 3 gezahlten Durchschnittslohn. Die Bestimmungen über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle (§§115 a bis 115 g) bleiben unberührt.“ 135. § 218 wird aufgehoben. 136. § 219 erhält folgende Fassung: „§ 219 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Schädigung seiner Gesundheit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sowie beim Tode eines Arbeitnehmers durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit den Hinterbliebenen im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe zu gewähren.“ 137. § 222 erhält folgende Fassung: „§222 Die Entscheidung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, trifft die zuständige Stelle der Sozialversicherung. “ 138. Die Überschrift des 11. Kapitels erhält folgende Fassung: „Soziale Betreuung“ 139. Die Überschrift vor § 223 wird gestrichen, und die §§ 223 bis 226 werden aufgehoben. 140. § 227 erhält folgende Fassung: „§227 Grundsätze Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Möglichkeiten für die soziale Betreuung der Arbeitnehmer zu sorgen. Das gilt insbesondere für eine angemessene Verpflegung.“ 141. § 228 wird aufgehoben. 142. § 231 erhält folgende Fassung: „§231 Betriebliche Erholungseinrichtungen Den Arbeitnehmerin sind die vorhandenen betrieblichen Erholungsednrichtungen für den Urlaub sowie für die Wochenend- und Naherholung zur Verfügung zu stellen. Dabei sind Schichtarbeiter und Arbeitnehmer mit Kindern vorrangig zu berücksichtigen.“ 143. § 232 erhält folgende Fassung: „ 232 Unterstützung bei der Wohnraumversorgung Der Arbeitgeber fördert entsprechend seinen Möglichkeiten die Versorgung der Arbeitnehmer mit Wohnraum. Er unterstützt vor allem Familien mit Kindern und junge Eheleute bei der Verbesserung ihrer Wohnverhältnisse, insbesondere im Rahmen des genossenschaftlichen Wohnungsbaus. “ 144. Die Überschrift vor § 233 wird gestrichen, und § 233 erhält folgende Fassung: „233 Betreuung der Kinder von Betriebsangehörigen Der Arbeitgeber hat entsprechend seinen Möglichkeiten die Arbeitnehmer bei der Unterbringung ihrer Kinder in Kindereinrichtungen zu unterstützen und den Kindern der Betriebsangehörigen die Teilnahme an Ferienlagern zu ermöglichen.“ 145. §§ 234 und 235 werden aufgehoben. 146. § 236 erhält folgende Fassung: „§236 Betreuung ehemaliger Betriebsangehöriger Der Arbeitgeber hat ehemalige Betriebsangehörige, die aus gesundheitlichen oder aus Altersgründen aus der Berufstätigkeit ausgeschieden sind, entsprechend seinen Möglichkeiten in die soziale Betreuung einzubeziehen.“ 147. §§ 237 und 238 werden aufgehoben. 148. § 239 erhält folgende Fassung: „§239 Sicherung mitgebrachter Gegenstände Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die von den Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Arbeit in den Betrieb mitgebrachten Gegenstände ordentliche und sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten bereitzustellen. Das gilt nicht für Kraftfahrzeuge.“ 149. § 240 erhält folgende Fassung: „§240 Grundsatz Der Arbeitgeber soll die Arbeitsbedingungen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer so gestalten, daß die sich aus Beruf und Elternschaft ergebenden Pflichten miteinander vereinbart werden können.“ 150. § 241 erhält folgende Fassung: „§241 Berufliche Weiterbildung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Frauen, zu deren Haushalt Kinder bis zu 16 Jahren gehören, bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Soweit für diese Frauen die berufliche Weiterbildung infolge Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen erforderlich wird, hat er dafür Sorge zu tragen, daß die Weiterbildung soweit wie möglich während der Arbeitszeit stattfinden kann.“ 151. § 245 Abs.'2 wird aufgehoben. 152. § 247 Abs. 1 erhäilt folgende Fassung: „(1) Der Arbeitgeber hat Frauen während der Freistellung von der Arbeit gemäß § 246 über notwendige Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere über Umschulungs-maßnaihmen, zu informieren und entsprechend seinen Möglichkeiten die Teilnahme zu gewähren. Die Betriebszugehörigkeit wird durch die Freistellung nicht unterbrochen.“ 153. In § 251 wird der letzte Satz gestrichen. 154. Die Überschrift des 13. Kapitels erhält folgende Fassung: „Materielle Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers“ 155. Die Überschrift vor dem § 252 wird gestrichen, und die §§ 252 bis 259 werden aufgehoben. 156. Die Überschrift vor § 260 wird gestrichen, und § 260 erhält folgende Fassung: „§260 (1) Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn er durch Verletzung seiner Arbeitspflichten schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) einen Schaden verursacht. (2) Fahrlässig handelt, wer aus mangelnder Sorgfalt, Leichtfertigkeit, Gleichgültigkeit oder ähnlichen Gründen seine Arbeitspflichten verletzt und einen Schaden verursacht, obwohl er die Möglichkeit zum pflichtgemäßen Verhalten bzw. zur Verhütung des Schadens hatte. (3) Vorsätzlich handelt, wer seine Arbeitspflichten bewußt verletzt und bewußt einen Schaden verursacht oder sich mit diesen Folgen seines Handelns bewußt abfindet. (4) Schadenersatz ist in Geld zu leisten. Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer den Schaden auf Grund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber selbst behebt.“ 157. In § 261 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „dem Betrieb anvertrauten sozialistischen“ durch das Wort „betrieblichen“ ersetzt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staats bürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung bei Vorführungen weiter vervollkommnet werden. Die Absprachen und Informationsbeziehnngen, insbesondere zur Effektivierung einzuleitender SofortoaSnah-men und des für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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