Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 380

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 380 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 380); 380 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 27. Juni 1990 134. § 216 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Satzteil angefügt: „soweit die betrieblichen Bedingungen das zülassen.“ b) Ais Abs. 4 wird angefügt: „(4) Der Arbeitgeber hat gegenüber der Sozialversicherung Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vom Arbeitnehmer während der Schonarbeit erreichten Entgelt für die Arbeitsleistung und dem gemäß Abs. 3 gezahlten Durchschnittslohn. Die Bestimmungen über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle (§§115 a bis 115 g) bleiben unberührt.“ 135. § 218 wird aufgehoben. 136. § 219 erhält folgende Fassung: „§ 219 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Schädigung seiner Gesundheit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sowie beim Tode eines Arbeitnehmers durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit den Hinterbliebenen im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe zu gewähren.“ 137. § 222 erhält folgende Fassung: „§222 Die Entscheidung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, trifft die zuständige Stelle der Sozialversicherung. “ 138. Die Überschrift des 11. Kapitels erhält folgende Fassung: „Soziale Betreuung“ 139. Die Überschrift vor § 223 wird gestrichen, und die §§ 223 bis 226 werden aufgehoben. 140. § 227 erhält folgende Fassung: „§227 Grundsätze Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Möglichkeiten für die soziale Betreuung der Arbeitnehmer zu sorgen. Das gilt insbesondere für eine angemessene Verpflegung.“ 141. § 228 wird aufgehoben. 142. § 231 erhält folgende Fassung: „§231 Betriebliche Erholungseinrichtungen Den Arbeitnehmerin sind die vorhandenen betrieblichen Erholungsednrichtungen für den Urlaub sowie für die Wochenend- und Naherholung zur Verfügung zu stellen. Dabei sind Schichtarbeiter und Arbeitnehmer mit Kindern vorrangig zu berücksichtigen.“ 143. § 232 erhält folgende Fassung: „ 232 Unterstützung bei der Wohnraumversorgung Der Arbeitgeber fördert entsprechend seinen Möglichkeiten die Versorgung der Arbeitnehmer mit Wohnraum. Er unterstützt vor allem Familien mit Kindern und junge Eheleute bei der Verbesserung ihrer Wohnverhältnisse, insbesondere im Rahmen des genossenschaftlichen Wohnungsbaus. “ 144. Die Überschrift vor § 233 wird gestrichen, und § 233 erhält folgende Fassung: „233 Betreuung der Kinder von Betriebsangehörigen Der Arbeitgeber hat entsprechend seinen Möglichkeiten die Arbeitnehmer bei der Unterbringung ihrer Kinder in Kindereinrichtungen zu unterstützen und den Kindern der Betriebsangehörigen die Teilnahme an Ferienlagern zu ermöglichen.“ 145. §§ 234 und 235 werden aufgehoben. 146. § 236 erhält folgende Fassung: „§236 Betreuung ehemaliger Betriebsangehöriger Der Arbeitgeber hat ehemalige Betriebsangehörige, die aus gesundheitlichen oder aus Altersgründen aus der Berufstätigkeit ausgeschieden sind, entsprechend seinen Möglichkeiten in die soziale Betreuung einzubeziehen.“ 147. §§ 237 und 238 werden aufgehoben. 148. § 239 erhält folgende Fassung: „§239 Sicherung mitgebrachter Gegenstände Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die von den Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Arbeit in den Betrieb mitgebrachten Gegenstände ordentliche und sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten bereitzustellen. Das gilt nicht für Kraftfahrzeuge.“ 149. § 240 erhält folgende Fassung: „§240 Grundsatz Der Arbeitgeber soll die Arbeitsbedingungen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer so gestalten, daß die sich aus Beruf und Elternschaft ergebenden Pflichten miteinander vereinbart werden können.“ 150. § 241 erhält folgende Fassung: „§241 Berufliche Weiterbildung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Frauen, zu deren Haushalt Kinder bis zu 16 Jahren gehören, bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Soweit für diese Frauen die berufliche Weiterbildung infolge Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen erforderlich wird, hat er dafür Sorge zu tragen, daß die Weiterbildung soweit wie möglich während der Arbeitszeit stattfinden kann.“ 151. § 245 Abs.'2 wird aufgehoben. 152. § 247 Abs. 1 erhäilt folgende Fassung: „(1) Der Arbeitgeber hat Frauen während der Freistellung von der Arbeit gemäß § 246 über notwendige Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere über Umschulungs-maßnaihmen, zu informieren und entsprechend seinen Möglichkeiten die Teilnahme zu gewähren. Die Betriebszugehörigkeit wird durch die Freistellung nicht unterbrochen.“ 153. In § 251 wird der letzte Satz gestrichen. 154. Die Überschrift des 13. Kapitels erhält folgende Fassung: „Materielle Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers“ 155. Die Überschrift vor dem § 252 wird gestrichen, und die §§ 252 bis 259 werden aufgehoben. 156. Die Überschrift vor § 260 wird gestrichen, und § 260 erhält folgende Fassung: „§260 (1) Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn er durch Verletzung seiner Arbeitspflichten schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) einen Schaden verursacht. (2) Fahrlässig handelt, wer aus mangelnder Sorgfalt, Leichtfertigkeit, Gleichgültigkeit oder ähnlichen Gründen seine Arbeitspflichten verletzt und einen Schaden verursacht, obwohl er die Möglichkeit zum pflichtgemäßen Verhalten bzw. zur Verhütung des Schadens hatte. (3) Vorsätzlich handelt, wer seine Arbeitspflichten bewußt verletzt und bewußt einen Schaden verursacht oder sich mit diesen Folgen seines Handelns bewußt abfindet. (4) Schadenersatz ist in Geld zu leisten. Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer den Schaden auf Grund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber selbst behebt.“ 157. In § 261 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „dem Betrieb anvertrauten sozialistischen“ durch das Wort „betrieblichen“ ersetzt.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 380 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 380) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 380 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 380)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X