Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 372

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 372 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 372); 372 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 27. Juni 1990 Anlage zu g 1 des vorstehenden Gesetzes Das Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik wird wie folgt geändert und ergänzt: 1. Die Präambel wird aufgehoben. 2. Die Überschrift des 1. Kapitels und die §§ 1 bis 14 werden aufgehoben. 3. § 15 erhält folgende Fassung: ' „§ 15 (1) Das Arbeitsgesetzbuch gilt für die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. (2) Arbeitnehmer sind Arbeiter und Angestellte, einschließlich Heimarbeiter und Lehrlinge. (3) Die Anordnung vom 18. Januar 1958 über die arbeitsrechtliche Stellung der in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten bleibt unberührt (4) Besonderheiten können für a) Zivilbeschäftigte in den Bereichen des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Abrüstung und Verteidigung und der Zollverwaltung, b) Arbeitnehmer, die im Auftrag ihres Arbeitgebers oder des zuständigen Staatsorgans außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik tätig sind, c) Rehabilitanden, d) Schüler und Studenten, die während der Ferien arbeiten, in Rechtsvorschriften geregelt werden.“ 4. An § 16 wird als letzter Satz angefügt: „Arbeitgeber in der Deutschen Demokratischen Republik können mit Arbeitnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland, die vorübergehend in der Deutschen Demokratischen Republik beschäftigt werden, die Anwendung des Arbeitsrechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbaren.“ 5. Als § 16 a wird eingefügt: ,,§ 16 a Abweichende Vereinbarungen Soweit es in diesem Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist, kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.“ . 6. §§ 17 bis 37 werden aufgehoben. 7. In § 38 Abs. 2 werden die Worte „zentraler Organe“ gestrichen. 8. § 39 erhält folgende Fassung: .§ 39 (1) Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitsvertrag mit Jugendlichen ist zulässig, wenn diese bei Aufnahme der Tätigkeit das 16. Lebensjahr vollendet und ihre Pflicht zum Besuch der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule erfüllt haben. (2) Mit Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet und die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule vorzeitig verlassen haben, und mit Schülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und während der Ferien arbeiten, können Arbeitsverhältnisse durch Arbeitsvertrag begründet werden. Die zulässigen Tätigkeiten und besondere Schutzvorschriften werden in Rechtsvorschriften festgelegt. “ 9. § 40 erhält folgende Fassung: § 40 Im Arbeitsvertrag sind mindestens die Arbeitsaufgabe, der Arbeitsort und der Tag der Arbeitsaufnahme zu vereinbaren.“ 10. § 41 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Arbeitsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers über den Vertragsinhalt zustande.“ 11. § 42 erhält folgende Fassung: ,.§42 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die mit dem Arbeitnehmer getroffenen wesentlichen Vereinbarungen in einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Der Vertrag ist dem Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme, auszuhändigen. “ 12. § 43 erhält folgende Fassung: „§43 Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer vor Abschluß des Arbeitsvertrages über die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere über den Inhalt der Arbeitsaufgabe, zu informieren.“ 13. § 44 erhält folgende Fassung: „§44 Die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag dürfen zwingenden Bestimmungen in Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen nicht widersprechen. Anderenfalls sind sie rechtsunwirksam; an ihre Stelle - treten die zwingenden Bestimmungen.“ 14. § 45 erhält folgende Fassung: . „§ 45 Ist im Arbeitsvertrag eine Arbeitsaufgabe vereinbart, die der Arbeitnehmer auf Grund von Rechtsvorschriften oder einer gerichtlichen Entscheidung nicht ausüben oder mit der ihn der Arbeitgeber entsprechend den Rechtsvorschriften nicht beschäftigen darf oder fehlt die zum Abschluß des Vertrages gemäß § 41 Abs. 3 geforderte Zustimmung und kann der Mangel nicht beseitigt werden, ist der Arbeitsvertrag aufzulösen.“ 15. § 46 wird aufgehoben. 16. § 47 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Arbeitsvertrag kann befristet abgeschlossen werden a) in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer (ohne Lehrlinge) beschäftigt werden, deren regelmäßige Arbeitszeit wöchentlich 10 Stunden oder monatlich 45 Stunden übersteigt. b) in anderen Betrieben bis zur Dauer von 6 Monaten, oder, wenn dies durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, für längere Zeit “ b) Als neuer Abs. 2 wird eingefügt: „(2) Der Abschluß eines befristeten Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer, für den gemäß §§ 58 und 59 besonderer Kündigungsschutz besteht, bedarf abweichend von Abs. 1 in jedem Fall eines sachlichen Grundes.“ c) Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3, und der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4. 17. § 48 Abs. 2 wird aufgehoben. 18. § 49 erhält folgende Fassung: ' „§ 49 Änderungsvertrag Die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen können durch Vertrag geändert werden. Der Änderungsvertrag kann auch befristet werden. Er ist schriftlich auszufertigen. Im übrigen gelten die §§ 41 bis 45 entsprechend.“ 19. § 50 wird aufgehoben. 20. a) Die Überschrift vor §51 erhält folgende Fassung: „ Auf hebungs vertrag “ b) § 51 erhält folgende Fassung: „§51 Der Arbeitsvertrag kann durch Vereinbarung zwischen;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 372 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 372) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 372 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 372)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie unter Berücksichtigung der ooeraiiv bedeutsamen Regimebedingungen im Operationsgebiet auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen zu erfolgen. uen est-. Die Vorgangs- und. personc-nbez.ogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X