Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 365

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 365 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 365); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 25. Juni 1990 365 §4 Förderung (1) Die Arbeitsämter fördern den Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Bürger durch vollen bzw. anteiligen Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen der Betriebe, die diese Bürger beschäftigen. (2) Die Arbeitsämter fördern die Beschäftigung dieser Bürger in besonderen Brigaden und an Einzelarbeitsplätzen der Betriebe. Ebenso gefördert wird die Errichtung spezieller Einrichtungen, die auf vertraglicher Basis, Leistungen für andere Betriebe, Einrichtungen und Bürger erbringen. (3) Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Maßnahme eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung erwarten läßt. §5 Finanzielle Mehraufwendungen Finanzielle Mehraufwendungen im Sinne dieser Anordnung sind: Lohnkosten für diese'Bürger, Lohnkosten für Betreuungspersonal, Kosten für Grundmittel, Leistungen durch Dritte und Hilfsmaterialien, Kosten für den Ausbau, die Erhaltung und Nutzung be-fürsorgter Wohnunterkünfte, deren Träger die Betriebe sind. §6 Antragstellung des Betriebes (1) Der Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen wird nur auf Antrag des Betriebes gewährt. (2) Durch den Betrieb sind Art und Höhe des Ausgleichs der finanziellen Mehraufwendungen schriftlich und begründet zu beantragen. §7 Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen (1) Der Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen wird ausschließlich für die durch die Arbeitsämter geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten und zugewiesenen Personen bewilligt. (2) Als Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen können die Arbeitsämter Lohnkostenzuschüsse für diese Bürger und Lohnkostenzuschüsse für Betreuungspersonal gewähren. Der Lohnkostenzuschuß für diese Bürger soll mindestens 50 %, in der Regel nicht mehr als 75 %, höchstens jedoch 90 % des Bruttoarbeitsentgeltes betragen. In höchstens 15 % aller Fälle eines Einzelprojektes kann der Lohnkostenzuschuß für diese Bürger 100 % des Bruttoarbeitsentgeltes betragen. Der Lohnkostenzuschuß für Betreuungspersonal soll mindestens 50 %, höchstens jedoch 100 % des Bruttoarbeitsentgeltes betragen. (3) Die Arbeitsämter können finanzielle Zuschüsse für Grundmittel, Leistungen durch Dritte und Hilfsmaterialien gewähren sowie Kosten für den Ausbau, die Erhaltung und Nutzung von befürsorgten Wohnunterkünften, deren Träger , die Betriebe sind, erstatten. (4) Art und Höhe des Ausgleichs finanzieller Mehraufwendungen sind in Abhängigkeit von der Anzahl der Bürger, die in ihrem Sozialverhalten gestört sind und der Höhe des zur Verfügung stehenden Fonds zu gewähren. §8 Prüfung des Antrages Das zuständige Arbeitsamt prüft die Anträge auf Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen der Betriebe und entscheidet innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Antrages. §9 Vereinbarung Das zuständige Arbeitsamt und der Betrieb, der Träger der Fördermaßnahmen ist, schließen über die Beschäftigung dieser Bürger und den Ausgleich der finanziellen Mehraufwendungen eine Vereinbarung ab. § 10 Abrechnung Die Betriebe, die Träger einer Fördermaßnahme sind, rechnen gegenüber dem Arbeitsamt halbjährlich die Verwendung der gewährten finanziellen Mittel und die Erfüllung der abgeschlossenen Vereinbarungen ab. § 11 Kontrollpflichten Das zuständige Arbeitsamt kontrolliert die Einhaltung der abgeschlossenen Vereinbarungen sowie die zweckgebundene Verwendung der als Ausgleich von Mehraufwendungen gewährten finanziellen Mittel. Schlußbestimmungen § 12 Die für die Durchführung der Maßnahmen gemäß dieser Anordnung erforderlichen Mittel werden aus dem Staatshaushalt finanziert. Sie sind im Haushalt des Ministeriums für Arbeit und Soziales zu planen und im Kapitel 522 58 Fonds zum Ausgleich finanzieller Verluste der Betriebe bei Beschäftigung von in ihrem Sozialverhalten gestörten Bürgern nachzuweisen. §13 Diese Anordnung tritt am 30. Mai 1990 in Kraft. Berlin, den 29. Mai 1990 Der Minister für Arbeit und Soziales Dr. Hildebrandt Anordnung über amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr Kfz-Sachverständigen-Anordnung vom 30. Mai 1990 Zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit der für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge und Fahrzeugführer wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Diese Anordnung regelt die Voraussetzungen für die Ausübung einer Tätigkeit als amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (nachfolgend amtlich anerkannter Sachverständiger genannt) bei der Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet der Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr, deren Bau, Betrieb und Ausrüstung sowie der Prüfung von Kraftfahrzeugführern1. (2) Der Minister für Abrüstung und Verteidigung und der Minister des Innern können für ihren eigenen Dienstbereich bestimmen, welche Stellen die Ausbildung und Prüfung l Z. Z. gelten: - Verordnung vom 26. November 1981 über die Zulassung zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO ) (GBl. I 1982 Nr. 1 S. 6). - Erste Durchführungsbestimmung vom 29. März 1982 zur Straßen-verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (GBl. I Nr. 17 S. 355), - Dritte Durchführungsbestimmung vom ä. September 1988 zur Stra-ßenverkelirs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Bau, Betrieb und Ausrüstung von Fahrzeugen - (Sonderdruck Nr. 1312 des Gesetzblattes).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des. Ermittlungsverfahrens irn Kampf gegen die Angriffe das Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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