Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 365

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 365 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 365); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 25. Juni 1990 365 §4 Förderung (1) Die Arbeitsämter fördern den Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Bürger durch vollen bzw. anteiligen Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen der Betriebe, die diese Bürger beschäftigen. (2) Die Arbeitsämter fördern die Beschäftigung dieser Bürger in besonderen Brigaden und an Einzelarbeitsplätzen der Betriebe. Ebenso gefördert wird die Errichtung spezieller Einrichtungen, die auf vertraglicher Basis, Leistungen für andere Betriebe, Einrichtungen und Bürger erbringen. (3) Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Maßnahme eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung erwarten läßt. §5 Finanzielle Mehraufwendungen Finanzielle Mehraufwendungen im Sinne dieser Anordnung sind: Lohnkosten für diese'Bürger, Lohnkosten für Betreuungspersonal, Kosten für Grundmittel, Leistungen durch Dritte und Hilfsmaterialien, Kosten für den Ausbau, die Erhaltung und Nutzung be-fürsorgter Wohnunterkünfte, deren Träger die Betriebe sind. §6 Antragstellung des Betriebes (1) Der Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen wird nur auf Antrag des Betriebes gewährt. (2) Durch den Betrieb sind Art und Höhe des Ausgleichs der finanziellen Mehraufwendungen schriftlich und begründet zu beantragen. §7 Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen (1) Der Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen wird ausschließlich für die durch die Arbeitsämter geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten und zugewiesenen Personen bewilligt. (2) Als Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen können die Arbeitsämter Lohnkostenzuschüsse für diese Bürger und Lohnkostenzuschüsse für Betreuungspersonal gewähren. Der Lohnkostenzuschuß für diese Bürger soll mindestens 50 %, in der Regel nicht mehr als 75 %, höchstens jedoch 90 % des Bruttoarbeitsentgeltes betragen. In höchstens 15 % aller Fälle eines Einzelprojektes kann der Lohnkostenzuschuß für diese Bürger 100 % des Bruttoarbeitsentgeltes betragen. Der Lohnkostenzuschuß für Betreuungspersonal soll mindestens 50 %, höchstens jedoch 100 % des Bruttoarbeitsentgeltes betragen. (3) Die Arbeitsämter können finanzielle Zuschüsse für Grundmittel, Leistungen durch Dritte und Hilfsmaterialien gewähren sowie Kosten für den Ausbau, die Erhaltung und Nutzung von befürsorgten Wohnunterkünften, deren Träger , die Betriebe sind, erstatten. (4) Art und Höhe des Ausgleichs finanzieller Mehraufwendungen sind in Abhängigkeit von der Anzahl der Bürger, die in ihrem Sozialverhalten gestört sind und der Höhe des zur Verfügung stehenden Fonds zu gewähren. §8 Prüfung des Antrages Das zuständige Arbeitsamt prüft die Anträge auf Ausgleich finanzieller Mehraufwendungen der Betriebe und entscheidet innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Antrages. §9 Vereinbarung Das zuständige Arbeitsamt und der Betrieb, der Träger der Fördermaßnahmen ist, schließen über die Beschäftigung dieser Bürger und den Ausgleich der finanziellen Mehraufwendungen eine Vereinbarung ab. § 10 Abrechnung Die Betriebe, die Träger einer Fördermaßnahme sind, rechnen gegenüber dem Arbeitsamt halbjährlich die Verwendung der gewährten finanziellen Mittel und die Erfüllung der abgeschlossenen Vereinbarungen ab. § 11 Kontrollpflichten Das zuständige Arbeitsamt kontrolliert die Einhaltung der abgeschlossenen Vereinbarungen sowie die zweckgebundene Verwendung der als Ausgleich von Mehraufwendungen gewährten finanziellen Mittel. Schlußbestimmungen § 12 Die für die Durchführung der Maßnahmen gemäß dieser Anordnung erforderlichen Mittel werden aus dem Staatshaushalt finanziert. Sie sind im Haushalt des Ministeriums für Arbeit und Soziales zu planen und im Kapitel 522 58 Fonds zum Ausgleich finanzieller Verluste der Betriebe bei Beschäftigung von in ihrem Sozialverhalten gestörten Bürgern nachzuweisen. §13 Diese Anordnung tritt am 30. Mai 1990 in Kraft. Berlin, den 29. Mai 1990 Der Minister für Arbeit und Soziales Dr. Hildebrandt Anordnung über amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr Kfz-Sachverständigen-Anordnung vom 30. Mai 1990 Zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit der für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge und Fahrzeugführer wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Diese Anordnung regelt die Voraussetzungen für die Ausübung einer Tätigkeit als amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr (nachfolgend amtlich anerkannter Sachverständiger genannt) bei der Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet der Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr, deren Bau, Betrieb und Ausrüstung sowie der Prüfung von Kraftfahrzeugführern1. (2) Der Minister für Abrüstung und Verteidigung und der Minister des Innern können für ihren eigenen Dienstbereich bestimmen, welche Stellen die Ausbildung und Prüfung l Z. Z. gelten: - Verordnung vom 26. November 1981 über die Zulassung zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO ) (GBl. I 1982 Nr. 1 S. 6). - Erste Durchführungsbestimmung vom 29. März 1982 zur Straßen-verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (GBl. I Nr. 17 S. 355), - Dritte Durchführungsbestimmung vom ä. September 1988 zur Stra-ßenverkelirs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Bau, Betrieb und Ausrüstung von Fahrzeugen - (Sonderdruck Nr. 1312 des Gesetzblattes).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 365 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 365) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 365 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 365)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung. Die gewachsene Rolle der imperialistischen Geheimdienste bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Rechtsordnung der vor allem gegen die Tätigkeit ihrer Schutz- und Sicherheitsorqane sowie gegen den Schutz und die Sicherung der Staatsgrenze der gerichtet sind.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X