Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 364

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 364 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 364); 364 Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 25. Juni 1990 Kapitaleinlagen aus dem unteilbaren Fonds im gleichen Verhältnis aller Gesellschafter Verminderung der Kapitaleinlagen der Gesellschafter im gleichen Verhältnis bei gleichzeitiger Verminderung der Rückzahlungsverpflichtung der Ablösungsbeträge der privaten Gesellschafter, b) Hinsichtlich der ehemaligen Privatbetriebe Reduzierung bzw. Wegfall der vereinbarten staatlichen Beteiligung oder Forderung des Staates gemäß § 5 Abs. 7 der 1. DVO Reduzierung bzw. Wegfall der aus der Wertenhöhung gemäß § 5 Abs. 5 der 1. DVO erfolgten Erhöhung der ' Kapitaleinlage Verminderung des zurückzuzahlenden Kaufpreises, c) Hinsichtlich der ehemaligen PGH Reduzierung bzw. Wegfall der vereinbarten staatlichen Beteiligung oder Forderung des Staates gemäß § 5 Abs. 7 und Abs. 8 der 1. DVO. (3) Hinsichtlich der Abwertungsverluste, die gemäß Absatz 2 nicht voll ausgeglichen werden können, erfolgen gesonderte gesetzliche Regelungen. §5 (1) Die Anträge gemäß § 4 dieser Durchführungsverordnung sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Rat des Bezirkes) zu stellen und von dieser kurzfristig zu entscheiden. Bei einer beantragten Verminderung bzw. bei Wegfall von staatlichen Beteiligungen oder Forderungen des Staates aus der Werterhöhung ist die Entscheidung mit der Außenstelle der Treuhandanstalt im Bezirk abzustimmen. (2) Mit dem Antrag sind prüffähige Unterlagen über die erfolgte Umbewertung/Umstellung der Vermögenswerte vorzulegen. Durch die Bezirksverwaltungsbehörde (Rat des Bezirkes) kann gefordert werden, daß der ausgewiesene Marktpreis durch einen unabhängigen Sachverständigen bestätigt wird. (3) Gegen die getroffene Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde (Rat des Bezirkes) sind das Rechtsmittel der Beschwerde entsprechend § 20 des Gesetzes und wenn der Beschwerde nicht abgeholfen wird, Antrag auf Nachprüfung durch das Gericht entsprechend § 21 des Gesetzes zulässig. §6 (1) Die Forderungen des Staates gemäß § 5 Abs. 7 und Abs. 8 der 1. DVO sind ab 1. Januar 1996 in zehn gleichen Halbjahresraten, jeweils fällig am Ende des laufenden Halbjahres, zurückzuzahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich. (2) Die festgelegten Zinsen in Höhe von 3,5 % sind halbjährlich, jeweils bis zum Ende des Halbjahres, zu entrichten. §7 (1) Werden amtragsberechtigten privaten Gesellschaftern ehemaliger Betriebe mit staatlicher Beteiligung bzw. Inhabern von privaten Betrieben Beteiligungen zu anderen Betrieben oder die Übernahme eines anderen Betriebes gemäß § 19 Abs. 4 des Gesetzes bzrw. § 5 Abs. 1 der 1. DVO angeboten, ergibt sich der Wert der Beteiligung des einzelnen Gesellschafters aus seiner Kapitaleinlage gemäß § 3 Abs. 1 Buchstaben' b und d dieser Durchführungsverordnung. Dabei ist das Gesamtvermögen der Gesellschaft, an dem die Beteiligung erfolgen soll, zu Marktpreisen zu bewerten. (2) Soweit Antragsberechtigten auf ihren Antrag für übergeleitete Betriebe, die nicht mehr vorhanden sind, durch die Bezirksverwaltungsbehörde (Rat das Bezirkes) in Abstimmung mit der Außenstelle der Treuhandanstalt im Bezirk ein anderer Betrieb angeboten wird, erfolgt die Berechnung der Kapitaleinlagen und Ansprüche der einzelnen Gesellschafter sowie des Staates in vollem Umfang nach den Grundsätzen der §§ 3 und 4 dieser Durchführungsverordnung. §8 Diese Durchführungsverordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 13. Juni 1990 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik de Maiziere Ministerpräsident Dr. P o h 1 Minister für Wirtschaft * 1 2 3 Anordnung über die Förderung der Beschäftigung von Bürgern, die in ihrem Sozialverhalten gestört sind vom 29. Mai 1990 Zur Förderung der Beschäftigung von Bürgern, die in ihrem Sozialverhalten gestört sind, wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Arbeitsämter und der Betriebe und Einrichtungen aller Eigentumsformen, Genossenschaften sowie Handwerksund Gewerbebetriebe (nachfolgend Betriebe genannt) zur Förderung der Beschäftigung von Bürgern, die in ihrem Sozialverhalten gestört sind (nachfolgend diese Bürger genannt). §2 Ziele Die Maßnahmen dieser Anordnung dienen der Unterstützung der Resozialisierung von Bürgern, die in ihrem Sozialverhalten gestört sind. Sie sind darauf gerichtet, durch das Unterbreiten von Arbeits- und Betreuungsangeboten, diesen Bürgern Möglichkeiten einzuräumen, ihren Lebensunterhalt unter spezifischen Bedingungen selbst zu erarbeiten, geeignete Arbeitsplätze für diese Bürger zu schaffen, Betrieben, die Maßnahmen der Beschäftigung dieser Bürger tragen, Mehraufwendungen auszugleichen. §3 Personenkreis (1) Durch Maßnahmen gemäß dieser Anordnung werden in ihrem Sozialverhalten gestörte Bürger befristet, für einen Zeitraum bis zu höchstens zwei Jahren, gefördert, die aufgrund ihrer Leistungs- und Persönlichkeitseinschränkungen besonderer Unterstützung und Betreuung im Arbeitsprozeß bedürfen. (2) Auf der Grundlage einer Leistungs- und Persönlichkeitseinschätzung durch den Psychologischen Dienst der Arbeitsämter (bzw. durch die Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen der Kreisverwaltungsbehörde) weisen die Arbeitsämter diesen Bürgern geförderte Arbeitsplätze zu. Die Zuweisung kann nur für Bürger erfolgen, die sich einer Leistungs- und Persönlichkeitseinschätzung unterzogen haben. Auf die Begründung von Arbeitsrechtsverhältnissen sind die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden. (3) Die Leistungs- und Persönlichkeitseinschätzung ist nach Ablauf jeweils eines Kalenderjahres durch den Psychologischen Dienst der Arbeitsämter (bzw. Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen der Kreisverwaltungsbehörde) zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die, Unterstützungsmaßnahmen zu wiederholen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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