Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 361

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 361 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 361); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 25. Juni 1990 361 mung untersagt worden ist, kann auf Antrag nach § 133 Zivilprozeßordnung einwenden, daß nachträglich eine Entscheidung des Obersten Gerichtes ergangen ist, welche die Verwendung dieser Bestimmung für dieselbe Art von Rechtsgeschäften nicht untersagt, und daß die Vollstrek-kung aus dem Urteil gegen ihn in unzumutbarer Weise seinen Geschäftsbetrieb beeinträchtigen würde.“ 5. Das Gesetz findet auf alle ab 1. Juli 1990 abgeschlossenen Verträge Anwendung. § 9 des Gesetzes gilt auch für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossene Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren, die regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen sowie die Gebrauchsüberlassung von Sachen, soweit diese Verträge noch nicht abgewickelt sind. §24 Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften Das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften vom 16. Januar 1986 (BGBl. I S. 122) Sonderdruck Nr. 1420 des Gesetzblattes findet in der Deutschen Demokratischen Republik mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Auf die Berechnung der Fristen gemäß § 2 Abs. 1 finden die Bestimmungen des § 470 des Zivilgesetzbuches Anwendung. 2. § 6 Ziff. 2 findet keine Anwendung. 3. § 5 Abs. 2 findet wie folgt Anwendung: „ (2) Erfüllt ein Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 zugleich die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte, so sind nur die Vorschriften dieses Gesetzes anzuwenden.“ 4. Im § 7 wird das Wort „Bezirk“ durch das Wort „Bereich“ ersetzt. §25 Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte Das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 402-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 9 Nr. 3 des Gesetzes vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3-281) Sonderdrude Nr. 1420 des Gesetzblattes findet in der Deutschen Demokratischen Republik mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Auf die Berechnung der Fristen gemäß § lb Abs. 2 finden die Bestimmungen des § 470 des Zivilgesetzbuches Anwendung. 2. Im § lb Abs. 4 werden die Worte „Dienst- oder Werkleistung“ durch das Wort „Dienstleistung“ ersetzt. 3. Auf die Festsetzung der Höhe der Vergütung gemäß § 2 Abs. 2 finden die Bestimmungen des § 54 Abs. 6 Zivilprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik Anwendung. 4. Im § 6a Abs. 1 wird das Wort „Bezirk“ durch das Wort „Bereich“ ersetzt. 5. § 7 findet wie folgt Anwendung: „(1) Wer Lotterielose gegen Teilzahlungen verkauft oder durch sonstige auf die gleichen Zwecke abzielende Verträge veräußert, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 DM bis 500 DM belegt werden. (2) Es begründet keinen Unterschied, ob die Übergabe des Lotterieloses vor oder nach der Zahlung des Preises erfolgt. (3) Ist eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 aus Vorteilstreben oder wiederholt innerhalb von zwei Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, kann eine Ordnungsstrafe bis 1 000 DM ausgesprochen werden. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und der Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen obliegt den Leitern der Gewerbeämter der Räte der Kreise und Städte. “ §26 Montanmitbestimmungsgesetz Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 801-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355) Sonderdruck Nr. 1421 des Gesetzblattes findet in der Deutschen Demokratischen Republik mit der Maßgabe Anwendung, daß § i Abs. 1 wie folgt anzuwenden ist: „(1) Die Arbeitnehmer haben ein Mitbestimmungsrecht in den Aufsichtsräten und in den zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organen nach Maßgabe dieses Gesetzes in a) den Unternehmen, deren überwiegender Betriebszweck in der Förderung von Steinkohle, Braunkohle oder Eisenerz oder in der Aufbereitung, Verkokung, Verschwelung oder Brikettierung dieser Grundstoffe liegt und deren Betrieb unter der Aufsicht der Bergbehörden steht, b) den Unternehmen, deren überwiegender Betriebszweck in der Erzeugung von Eisen und Stahl besteht. Die Herstellung von Walzwerkserzeugnissen einschließlich Walzdraht, Röhren, Walzen, rollendem Eisenbahnmaterial, Freiformschmiedestücken und Gießereierzeugnissen aus Eisen oder Stahl ist als Erzeugung von Eisen und Stahl anzusehen. “ §27 Mitbestimmungsergänzungsgesetz Das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 801-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312) Sonderdruck Nr. 1421 des Gesetzblattes findet in der Deutschen Demokratischen Republik mit der Maßgabe Anwendung, daß Kauffahrteischiffe irri Sinne des § 10h Abs. 2 Satz 1 Seeschiffe sind, die entsprechend der Verordnung vom 27. Mai 1976 über die Flaggenführung und Eigentumsrechte an Schiffen und das Schiffsregister Schiffsregisterverordnung (GBl. I Nr. 21 S. 285) die DDR-Flagge führen. §28 Mitbestimmungsgesetz Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153) Sonderdruck Nr. 1422 des Gesetzblattes findet in der Deutschen Demokratischen Republik mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 letzter Halbsatz, 25 Abs. 1 Satz 2 und 38 sind gegenstandslos. 2. Kauffahrteischiffe im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1 sind Seeschiffe, die entsprechend der Verordnung vom 27. Mai 1976 über die Flaggenführung und Eigentumsrechte an Schiffen und das Schiffsregister Schiffsregisterverordnung (GBl. I Nr. 21 S. 285) die DDR-Flagge führen. §29 Betriebsverfassungsgesetz 1952 Das Betriebsverfassungsgesetz 1952 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 801-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 1979 (BGBl. I S. 545) Sonderdruck Nr. 1423 des Gesetzblattes findet in der Deutschen Demokratischen Republik mit der Maßgabe Anwendung, daß, soweit im § 76 Abs. 6 auf die Abgabenordnung der Bundesrepublik Deutschland verwiesen wird, die Abgabenordnung der Deutschen Demokratischen Republik gilt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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