Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 36

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 36 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 36); 36 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 8. Februar 1990 (3) Eine Finanzierung von Verlusten durch Kredite ist nicht zulässig. §3 Voraussetzungen für die Kreditgewährung gemäß § 2 sind, daß die Maßnahmen der besseren Befriedigung der Bedürfnisse . der Bürger des jeweiligen Territoriums dienen, die örtliche Volksvertretung den Beschluß zur Kreditaufnahme gefaßt hat bzw. gemäß den Statuten der Klubs der Antrag gestellt werden kann, die erforderlichen Leistungen und Fonds vertraglich gesichert sind, vorhandene Eigenmittel vor den Kreditmitteln eingesetzt werden, die Verzinsung und Rückzahlung der Kredite gewährleistet ist und dazu bei geplanter Tilgung und Verzinsung aus' zusätzlichen Einnahmen und Einsparungen eine Nutzensberechnung zugrunde liegt, der Einsatz von geplanten Haushaltsmitteln oder Fonds der Volksvertretungen für die Tilgung und Verzinsung durch die zuständige Volksvertretung beschlossen ist bzw. Kommunalverträge über die Bereitstellung von Mitteln aus ökonomischen Beziehungen für die Tilgung und Verzinsung vorliegen. §4 (1) Der Grundzinssatz für die Kredite beträgt 5 % jährlich. * (2) Die Rückzahlungsfrist für die Kredite beträgt maximal 8 Jahre. Sie beginnt mit der ersten Inanspruchnahme und endet mit der vollständigen Rückzahlung. (3) Die Rückzahlung von Krediten gemäß § 2 Abs. 2 hat im Rahmen der planmäßigen finanziellen Fonds der Räte spätestens im Jahr nach der Inanspruchnahme zu erfolgen. §5 Kreditantrag und -vertrag (1) Die Gewährung von Krediten ist durch die örtlichen Räte, ihre nachgeordneten rechtsfähigen Einrichtungen und die rechtsfähigen Klubs bei der Bank zu beantragen. Der Kreditantrag muß Angaben über den Kreditzweck, die Kredithöhe, die Kredittilgung und die Begründung des Kreditbedarfes enthalten. Ihm sind Angaben bzw. Nachweise über das Vorliegen- der Kreditvoraussetzungen beizufügen. (2) Über den Kreditantrag hat der Direktor der Bank innerhalb von 28 Tagen zu entscheiden. Bei begründeten Überschreitungen erteilt die Bank einen Zwischenbescheid. Die Bearbeitungsfrist beginnt, wenn die zur Entscheidung notwendigen Angaben vollständig eingereicht sind. (3) Bei Zustimmung zum Kreditantrag unterbreitet die Bank ein Kreditvertragsangebot. (4) Im Kreditvertrag sind zu vereinbaren: der Kreditzweck, die Kredithöhe und der Termin der Inanspruchnahme, der Zinssatz, die Rückzahlungsfrist und die Tilgungsraten, Sicherheiten gemäß den Rechtsvorschriften. t (5) Die örtlichen Räte, ihre nachgeordneten rechtsfähigen Einrichtungen und die rechtsfähigen Klubs sind verpflichtet, Veränderungen, die Einfluß auf die Erfüllung des Kreditvertrages haben, unverzüglich der Bank mitzuteilen. (6) Die Kreditzinsen werden quartalsweise zu den von der Bank festgelegten Terminen fällig und dem Konto belastet. Sanktionszinsen gemäß Abs. 7 Buchst, a können abweichend davon belastet werden. (7) Wird der Kreditvertrag verletzt, kann die Bank nach Prüfung der mit der Kreditvertragsverletzung zusammenhängenden Umstände a) einen Sanktionszins bis zu einem Gesamtzins von 12 % jährlich anzuwenden, b) den Kredit ganz oder teilweise fällig stellen. §6 Die, Bank ist berechtigt, während des Vertragszeitraumes die Einhaltung des Kreditvertrages zu kontrollieren, Unterlagen und Nachweise zu fordern und Kontrollen an Ort und Stelle durchzuführen. §7 Schlußbestimmungen Diese Anordnung tritt am 1. März 1990 in Kraft. Berlin, den 15. Januar 1990 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik Kaminsky Anordnung Nr. 21 über die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit der Studierenden an den Hoch- und Fachschulen Disziplinarordnung vom 15. Januar 1990 Zur Änderung der Anordnung vom 10. Juni 1977 über die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit der Studierenden an den Hoch- und Fachschulen Disziplinarordnung (Sonderdruck Nr. 936 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 2 Abs. 1 Buchst, f wird ersatzlos gestrichen. §2 Der § 3 erhält folgende Fassung: „§3 Mitwirkung der gewählten Studentenvertretungen Die gewählten Studentenvertretungen haben das Recht, an der Vorbereitung und Durchführung von Disziplinarverfahren mitzuwirken und dabei die Interessen der Studierenden zu vertreten.“ §3 Auf der Grundlage der Paragraphen der Disziplinarordnung, in denen Leitungen der FDJ bzw. Vertretern der FDJ Rechte übertragen werden, nehmen die gewählten Studentenvertretungen diese Rechte wahr. §4 Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1990 in Kraft. Berlin, den 15. Januar 1990 Der Minister für Bildung Prof. Dr. Dr. E m o n s i Anordnung (Nr. 1) vom 10. Juni 1977 (Sonderdruck Nr. 936 des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren.

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