Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 347

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 347 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 347); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 - Ausgabetag: 25. Juni 1990 347 aa) Die Worte „überwiegend auf persönlicher Arbeit beruhende“ werden gestrichen. bb) Es wird folgender Satz angefügt: „Das gleiche gilt für sonstiges Privateigentum.“ d) § 62 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Der Preis bestimmt sich nach den von den Partnern getroffenen Vereinbarungen. Rechtsvorschriften über staatliche Preisfestsetzungen bleiben unberührt.“ e) In § 448 Abs. 1 werden die Worte „der Kreditinstitute, volkseigener Betriebe, staatlicher Organe und Einrichtungen sowie sozialistischer Genossenschaften“ gestrichen. f) In § 453 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „und der staatlichen Genehmigung, soweit es sich nicht um eine Hypothek zugunsten eines Kreditinstitutes handelt“ gestrichen. g) In § 454 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte „und der staatlichen Genehmigung“ gestrichen. Nach § 454 wird folgende neue Vorschrift eingefügt: „§454 a (1) Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, daß nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im übrigen die Feststellung der Forderung Vorbehalten wird. Der Höchstbetrag muß in das Grundbuch eingetragen werden. (2) Ist die Forderung verzinslich, so werden die Zinsen in den Höchstbetrag eingerechnet. (3) Die Forderung kann nach den für die Übertragung von Forderungen geltenden allgemeinen Vorschriften übertragen werden. Wird sie nach diesen Vorschriften übertragen, so ist der Übergang der Hypothek ausgeschlossen.“ h) § 456 Abs. 3 und § 458 werden aufgehoben. Hierzu wird in den Übergangsvorschriften zur Änderung des ZGB vorgesehen: „§456 Abs. 3 und §458 sind bei Aufbauhypotheken, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, weiter anzuwenden.“ 9. Das Wechselgesetz wird an die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Fassung (Wechselgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4133-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juli 1985 - BGBl. IS. 1507 -) angepaßt. 10. Das Scheckgesetz wird an die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Fassung (Scheckgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teillll, Gliederungsnummer 4132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 1985 - BGBl. IS. 1507 -) angepaßt. 11 11. Das Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge - GIW -vom 5. Februar 1976 (GBl. I Nr. 5 S. 61) wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift „Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge - GIW wird wie folgt ersetzt: „Gesetz über Wirtschaftsverträge - GW b) § 1 wird wie folgt geändert: aa) Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: „(1) Dieses Gesetz wird auf Wirtschaftsverträge zwischen inländischen Kaufleuten, Unternehmen, Betrieben und den diesen gleichgestellten Wirtschaftssubjekte angewendet. Es ist nicht anzuwenden, wenn ein Partner ein Handwerksbetrieb ist.“ bb) Der bisherige Abs. 1 wird Abs. 2 cc) Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3. c) In § 2 Abs. 2 wird das Wort „internationalen“ gestrichen. d) In § 3 Abs. 3 wird das Wort „internationale“ gestrichen. e) §§ 200 bis 217 und § 331 werden aufgehoben. 12. Das Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft - Vertragsgesetz - vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 14 S. 293) nebst Durchführungsverordnungen wird aufgehoben. 13. Die Verordnung über die staatliche Dokumentation der Grundstücke und Grundstücksrechte in der Deutschen Demokratischen Republik - Grundstücksdokumentationsordnung - vom 6. November 1975 (GBl. I Nr. 43 S. 697) wird wie folgt geändert: § 8 Abs. 1 Satz 3 wird aufgehoben. 14. Die Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken -Grundstücksverkehrsverordnung - vom 15. Dezember 1977 (GBl. 1 1978 Nr. 5 S. 73) wird wie folgt geändert: a) § 2 Abs. 1 Buchstaben c und h werden aufgehoben. b) § 3 Abs. 5 wird aufgehoben. 15. Das Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 141) wird wie folgt geändert: a) § 4 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Volkseigener Boden kann zu Eigentum oder lediglich zur Nutzung eingebracht werden.“ b) § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 erhalten folgende Fassung: „Zum Zwecke der Gründung oder der Erweiterung eines privaten Unternehmens kann der Kauf von Geschäftsanteilen oder Aktien bzw. Grundstücken, Gebäuden, baulichen oder anderen Anlagen staatlicher Unternehmen erfolgen. Volkseigener Boden kann zu Eigentum oder lediglich zur Nutzung überlassen werden.“ c) § 10 wird aufgehoben. 16. Die Verordnung über Bodennutzungsgebühr vom 26. Februar 1981 (GBl. I Nr. 10 S. 116) wird mit dem Ziel geändert, die Freiheit des Erwerbs, der Verfügung und der Nutzung von Grund und Boden für wirtschaftliche Tätigkeit nicht einzuschränken. 17. Die Verordnung über Rechnungsführung und Statistik vom 11. Juli 1985 (GBl. I Nr. 23 S. 261) sowie alle hierzu ergangenen weiteren Verordnungen werden aufgehoben. 18. Die Verordnung über die Flaggenführung und Eigentumsrechte an Schiffen und das Schiffsregister - Schiffsregisterverordnung - vom 27. Mai 1976 (GBl. I Nr. 21 S. 285) wird wie folgt geändert: a) In § 11 Abs. 2 werden die Worte „und der Genehmigung durch das zuständige Staatsorgan der Deutschen Demokratischen Republik“ gestrichen. b) § 13 Abs. 2 wird aufgehoben. c) Nach § 13 wird folgende neue Vorschrift eingefügt: „§ 13 a (1) Eine Schiffshypothek kann in der Weise bestellt werden, daß nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Schiff haften soll, bestimmt, im übrigen die Feststellung der Forderung Vorbehalten wird. Der Höchstbetrag muß in das Schiffsregister eingetragen werden. (2) Ist die Forderung verzinslich, so werden die Zinsen in den Höchstbetrag eingerechnet. (3) Die Forderung kann nach den für die Übertragung von Forderungen geltenden allgemeinen Vorschriften übertragen werden. Wird sie nach diesen Vorschriften übertragen, so ist der Übergang der Schiffshypothek ausgeschlossen.“ 19. Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches Das Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 14. Dezember 1988 (GBl. 1 1989 Nr. 3 S. 33) wird geändert und ergänzt oder in seiner Anwendung ausgesetzt:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der zionistischen Ideologie, wie Chauvinismus, Rassismus und Expansion, von reaktionären imperialistischen Kreisen zur Verschärfung der internationalen Lage, zur Schürung des Antisowjetismus und des Antikosmmnismus und zum Kampf gegen die sozialistischen Staaten ist von äußerster Wichtigkeit. Es sind daher besonders alle operativen Möglichkeiten zu erfassen ünd zu nutzen, um entsprechende operative Materialien entwickeln zu können und größere Ergebnisse bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader haben durch eine wirksame Kontrolle die ständige Übersicht über die Durchführung der und die dabei erzielten Ergebnisse sowie die strikte Einhaltung der Kontrollfrist, der Termine für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt.

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