Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1990, Seite 291

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990, Seite 291 (GBl. DDR Ⅰ 1990, S. 291); Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 19. Juni 1990 291 6. die Bezeichnung des Kreisgerichts sowie die Angabe des Tages der Verkündung; 7. die Unterschrift und die Dienstbezeichnung des Sekretärs und 8. eine KechtsmittelbeLehrung. (2) Bei der Versteigerung mehrerer Grundstücke hat der Beschluß die in Absatz 1 Ziff. 1 bis 5 bezeichnefen Angaben für jedes Grundstück zu enthalten. Rechte, die mehrere Grundstücke belasten und nach der Versteigerung bestehen bleiben, sind nach dem Verhältnis des Wertes der Grundstücke aufzuteilen. Die Aufteilung von Gesamtbelastungen kann dann unterbleiben, wenn die belasteten Grundstücke einem Ersteh er zugeschlagen werden. (3) Der Beschluß ist den Beteiligten sowie dem Ersteher und seinem Ehegatten zuzustellen. (4) Gegen den Zuschlagsbeschluß steht den Beteiligten sowie dem Ersteher und seinem Ehegatten die Beschwerde zu. §21 W: -ksamwerden des Zuschlags Der Zuschlag wird mit der Verkündung wirksam. §22 Eigentumserwerb durch Zuschlag (1) Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdeweg der Beschluß aufgehoben wird. (2) Mit dem Grundstück erwirbt der Ersteher zugleich die Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt. §23 Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses (1) Der Zuschlagsbeschluß wind rechtskräftig, wenn keine. Beschwerde eingelegt wurde. Der Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses ist auf dem Beschluß zu vermerken. (2) Mit Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses treten rückwirkend zum Tage seiner Verkündung folgende Wirkungen ein: 1. der Ersteher wird Eigentümer des Grundstücks; 2. die im Grundbuch eingetragenen und im Zuschlagsbeschluß nicht als bestehenbleibend ausgewiesenen Rechte erlöschen; 3. die gemäß § 20 Abs. 2 erfolgte Aufteilung von Rechten wird wirksam; 4. der Ersteher wird Schuldner der im Grundbuch eingetragenen Geldfonderungen, der bisherige Schuldner wird von seinen Zahlungsverpflichtungen befreit; 5. Grundpfandbriefe über durch Eintragung im Grundbuch gesicherte Geldforderungen werden kraftlos; sie sind dem Gericht einzureichen. §24 Bestimmung des Verteilungstermins (1) Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses ist ein Termin zur Verteilung des Versteigeruhgserlöses (Verteilungstermin) zu bestimmen. (2) Der Verteilungstermin ist den Beteiligten, dem Ersteher und denjenigen mitzuteilen, die eine Forderung angemeldet haben. Die Mitteilung ist zuzustellen, ihr ist eine Ausfertigung des vom Sekretär vorbereiteten Verteilungsplanes beizufügen, aus dem ersichtlich sein muß: 1. das gezahlte Bargebot; 2. die Gerichtskosten des Versteigerungsverfahrens; 3. die angemeldeten Forderungen in der Reihenfolge des § 25 und die Angabe, ob und in welcher Höhe auf sie eine Zahlung vorgesehen ist; 4. der Hinweis, daß die Verteilung nach diesem Plan erfolgen wird, wenn nicht im Verteilungstermin der vorgesehenen Verteilung widersprochen wird. §25 Reihenfolge der zu berücksichtigenden Forderungen (1) Aus dem Versteigerungserlös sind nach Abzug der Gerichtskosten für die Vollstreckung Zahlungen auf die angemeldeten Forderungen in folgender Reihenfolge zu leisten: 1. für die in § 15 Abs. 2 und 3 genannten Forderungen in der dort bezeichneten Reihenfolge; 2. für den vollstreckbaren Anspruch des Gläubigers, und zwar zuerst für seine Vollstreckungskosten, danach für Zinsen und zuletzt für den Anspruch selbst; 3. nach der Rangfolge ihrer Eintragung im Grundbuch für noch nicht verjährte Zinsforderungen aus eingetragenen Rechten, die nicht unter Ziff. 1 berücksichtigt sind, sowie für Forderungen aus eingetragenen Rechten, die durch die Versteigerung erloschen sind; 4. für sonstige vollstreckbare Anspr che gemäß § 125 Abs. 1 Zivilprozeßordnung. (2) Wird die Vollstreckung zugunsten mehrerer Gläubiger durchgeführt, ist die in Absatz 1 Ziff. 2 vorgesehene Auszahlung wie folgt vorzunehmen: 1. Ansprüche, die durch im Grundbuch eingetragene Rechte gesichert sind, werden in der Rangfolge ihrer Eintragung und vor anderen Gläubigeransprüchen berücksichtigt; 2. für nicht durch Eintragung im Grundbuch gesicherte Ansprüche gemäß des § 125 Abs. 1 Zivilprozeßordnung. (3) Auf mehrere gleichrangige Ansprüche gemäß Absatz 2 sind Zahlungen nach dem Verhältnis der Ansprüche einschließlich der rückständigen Zinsen vorzunehmen, wenn der auf diese Ansprüche entfallende Erlösanteil nicht zur vollständigen Erfüllung ausreicht. (4) Ein verbleibender Betrag ist an den Schuldner auszu-zahleri. §26 Verteilungstermin (1) Im Verteilungstermin ist über den Verteilungsplan öffentlich zu. verhandeln. (2) Werden im Verteilungstermin gegen den Verteilungsplan Einwendungen erhoben, sind sie zu protokollieren. Einigen sich die von der angestrebten Änderung des Verteilungsplanes betroffenen Beteiligten über die erhobenen Einwendungen im Verteilungstermin, ändert der Sekretär den Verteilungsplan dementsprechend ab. Anderenfalls sind die Einwendungen als Beschwerde zu behandeln. (3) Werden gegen den Verteilungsplan keine Einwendungen erhoben oder wurde der Verteilungsplan gemäß Absatz 2 ab-geändert, veranlaßt der Sekretär die Auszahlung des Versteigerungserlöses an die Berechtigten. §27 Entscheidung über Einwendungen gegen den Verteilungsplan (1) Ist die Beschwerde begründet, hat das Beschwerdegericht den Verteiiungsplan zu ändern. (2) Nach der Entscheidung durch das Beschwerdegericht hat der Sekretär des Kreisgerichts die Auszahlung des Versteigerungserlöses gemäß § 26 Abs. 3 zu veranlassen. §28 Berichtigung des Grundbuches (1) Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses hat der Sekretär die das Grundbuch führende Behörde zu ersuchen, im Grundbuch 1. den Pfändungsvermerk zu löschen; 2. den Ersteher als Eigentümer einzutragen; 3. die Rechte zu löschen, die am Grundstück nicht bestehen bleiben; 4. notwendige Berichtigungen eingetragener Rechte vorzunehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1990 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1990 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 65 vom 2. Oktober 1990 auf Seite 1990. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1990 (GBl. DDR Ⅰ 1990, Nr. 1-65 v. 8.1.-2.10.1990, S. 1-1990).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit am Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am zum StÄG sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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